News im Januar 2021
Corona als Vorwand für Kindesentziehung?
Welche Besonderheiten aktuell beim Umgangsrecht gelten und wann Einschränkungen bei Besuchen nicht gerechtfertigt sind. In Zeiten von Corona sind Kontaktbeschränkungen das wirksamste Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Um dies zu erleichtern, wurde z.B. das Recht auf Krankschreibung per Telefon während der Corona-Pandemie von der Bundesregierung eingeführt. Geschiedene Elternteile verlieren jedoch auch im aktuellen Lockdown nicht das Recht, ihre beim Ex-Partner lebenden Kinder zu sehen!
Freiheit im Homeoffice – wie viel Überwachung darf der Chef?
Im Homeoffice zu arbeiten, hat derzeit einige Vorteile für die Mitarbeiter. Sie müssen nicht in vollen Zügen oder Bussen zur Arbeit fahren, stehen nicht im Stau. Die Ansteckungsgefahr während der Corona-Krise ist viel geringer. Viele Mitarbeiter fühlen sich auch gleich viel freier, weil der Chef sie nicht mehr unmittelbar kontrollieren kann. Dennoch ist es wichtig, diszipliniert zu arbeiten und nicht zwischendurch Privates zu erledigen. Auch wenn der Chef nicht präsent ist, so hat er doch gewisse Überwachungsmöglichkeiten, die absolut legal sind.
Fremdgehen trotz Corona? Eine Stuttgarter Privatdetektei deckt auf!
Die Corona-Pandemie hat viele Bereiche unseres Lebens verändert. Auch auf das Fremdgehen wirkt sich die Pandemie aus. Zum Beispiel, wenn die Arbeit aktuell in das Home-Office verlagert wurde und deshalb kaum noch Kontakt zur Büroaffäre besteht. Oder wenn abendliche „Geschäftstermine“ nun nicht mehr stattfinden können. Grund zum Aufatmen für Betroffene? Mitnichten, denn Fremdgeher können sehr kreativ werden.
Ein Anruf genügt: Krankschreibung per Telefon
Weshalb die telefonische Krankschreibung zum Missbrauch einlädt und was Arbeitgeber bei einem Verdacht tun können: In Zeiten der Corona-Pandemie zählt die Krankschreibung am Telefon zu den wesentlichen Schutzmaßnahmen, um Ärzte und Praxen zu entlasten und das Infektionsgeschehen einzudämmen. Für Erkrankte ist diese Sonderregelung besonders bequem – denn dadurch sparen sie sich den Gang zum Arzt. Allerdings sinkt auch die Hemmschwelle für Blaumacher – schließlich wird ihnen das Krankfeiern durch die aktuelle Regelung besonders einfach gemacht.
Arbeitnehmerüberwachung ohne ‚berechtigtes Interesse‘?
Was erlaubt ist – und wann Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen dürfen, wurde jetzt erneut gerichtlich klargestellt. Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits mehrfach klar, dass Arbeitgeber Detektive beauftragen dürfen, um Fehlverhalten von Arbeitnehmern aufzudecken und das diese Detektiv-Tätigkeitsberichte als Beweismittel zur Kündigung des überführten Arbeitnehmers rechtlich zulässig sind. Aber eben nicht um jeden Preis!
Seriöse Beratung durch die Detektei ist im Vorfeld unersetzlich und zahlt sich im Nachhinein aus.