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Was die Schrift verrät, verraten Ihnen unsere Schriftsachverständigen.

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Auch flüchtige Unterschriften enthalten individuelle Merkmale eines Schreibers.

Schrift identifiziert zum einen den Schreiber und bestätigt zum anderen die Echtheit eines Dokumentes. Nicht immer ist die Schrift selbst echt. Da der „schriftliche Fingerabdruck“ praktisch einzigartig ist, kann er einiges über den Schreiber verraten, und Fälschungen von Profis entdeckt werden.

Obwohl der Schriftverkehr durch Schreibmaschine, Computer und E-Mail weitgehend formalisiert wurde, hat die Handschrift nicht an Bedeutung verloren. Briefe werden zwar meist nicht mehr mit der Hand geschrieben, unter Verträgen ist aber nach wie vor eine Unterschrift notwendig und Testamente müssen handschriftlich verfasst werden um rechtsgültig zu sein. Eine Unterschrift oder Handschrift gilt als individuelle Aussage und steht für den Schreiber. Mühsam in der Schule erlernt, entwickelt jeder im Laufe des Lebens eine persönliche Handschrift, die einiges über den Urheber verrät. Ob die Schrift aber tatsächlich dem Schreiber gehört, muss häufig durch Gutachten geklärt werden.

Schriftgutachten ist nicht gleich Schriftgutachten

Wenn von „Schriftgutachten“ gesprochen wird, muss man zwischen „forensischen“ und „grafologischen“ Schriftgutachten unterscheiden. Forensische Schriftgutachten bzw. Schriftvergleiche helfen, den Urheber eines Dokumentes zu bestätigen oder auszuschließen. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist in der Regel der Nachweis von Fälschungen oder Veränderungen. Im Gegensatz dazu geht es bei einem grafologischen (früher graphologischen) Schriftgutachten um die Bewertung der Charaktermerkmale des Schreibers anhand seiner Schrift. Aufgrund von spezifischen Merkmalen der Handschrift werden Rückschlüsse auf Persönlichkeitsprofile gezogen. Relevant ist diese Art von Gutachten z.B. in Bewerbungsprozessen oder für allgemeine Persönlichkeitsgutachten. Ein grafologisches Gutachten ist jedoch – im Gegensatz zum forensischen Gutachten – nicht gerichtlich verwendbar.

Buchstabe gegen Buchstabe – Schrift vor Gericht

Wenn im Gerichtsjargon von einem „Schriftsachverständigengutachten“ die Rede ist, ist immer ein forensisches Schriftgutachten zur Schriftvergleichung gemeint. Der etwas schwerfällige Ausdruck Schriftvergleichung ist ein Fachbegriff in der Kriminalistik und steht für die Urheberidentifizierung einer Handschrift. Unterschriftsfälschungen oder Testamentsfälschungen können so nachgewiesen werden. Experten erkennen selbst eine sehr gute Fälschung. Ein grafologisches Gutachten ist – bei seriöser Arbeitsweise des Gutachters – immer das Ergebnis sorgfältiger, psychodiagnostischer Überlegungen und der persönlichen Analyse eines Menschen über seine Handschrift.

Schriftgutachten und Persönlichkeitsrecht

Wird von Dokumenten eines Bewerbers ein Schriftgutachten zur Beurteilung von Charaktermerkmalen (Grafologie) erstellt, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt. Rechtlich zulässig ist ein solches Gutachten laut Arbeitsrecht daher nur nach Zustimmung des Arbeitnehmers. Die bloße Einreichung eines von Hand verfassten Lebenslaufes genügt dafür nicht. (BAG, Urteil vom 16.09.1982; Az. 2 AZR 228/80).

Wenn das Schriftgutachten (Forensik) aber feststellen soll, ob bestimmte Dokumente von einem bestimmten Mitarbeiter stammen, dann liegt kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor (LAG Hamm, Urteil vom 21.02.2008, Az. 8 Sa 1896/07). Im Fall des LAG Hamm ging es um die Prüfung, ob mehrere – angeblich von Dritten eingereichte – Beschwerdeschreiben mit beleidigendem Text tatsächlich von dem Mitarbeiter stammten.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
In einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei

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Detektei Lentz – Spiegel-Interview

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Untreue und Ehebruch gehören für die Ermittlerin Natalie Bote zum täglichen Geschäft. Deshalb weiß sie, welche Spuren manche Menschen beim Griff in die Unternehmenskasse oder bei Seitensprüngen hinterlassen.


 

Mitarbeiterüberwachung: Aktuelles Urteil des BAG

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Lassen Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen, weil Sie vermuten, dass dieser eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht UND dokumentiert dieser Detektiv dann auch den „sichtbaren Gesundheitszustand“ des Arbeitnehmers – dann bewegen Sie sich auf dünnem Eis.


 
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Expertenvorstellung: Jürgen Kaufmann

Jürgen Kaufmann

Herr Kaufmann ist bereits seit 1982, nach erfolgreichem Abschluss des Studium der Graphologie in Celle und München, als Schriftsachverständiger tätig und hat – nach entsprechender Berufserfahrung – im Jahr 1987 seine Abschlussprüfung abgelegt und sein Diplom an der Europäischen Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise erworben.
Nach seinem Ausscheiden als Oberst bei der Bundeswehr ist Herr Kaufmann bereits seit dem Jahr 2001 in unserem Team als geprüfter Schriftsachverständiger tätig und wurde seither von zahlreichen Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaften durch schriftlichen Beschluss als Sachverständiger bestimmt und eingesetzt.
In seiner Freizeit ist der mehrfache Großvater viel in Frankreich in seinem Ferienhaus unterwegs.

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