Lentz & Co. GmbH: Detektei für Auslandseinsatz
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Herzlich Willkommen auf der Sonderseite der Detektei Lentz® & Co. GmbH zum Thema Detektei im Auslandseinsatz. Informieren Sie sich hier, was bei internationalen Einsätzen einer Detektei zu beachten ist und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. Unsere Detektiv-Fachkräfte verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte, langjährig gewachsener Erfahrung und geschultes Know-How. Zudem sind all unsere Privat- und Wirtschaftsdetektive unserer Detektei IHK zertifiziert, wodurch wir eine diskrete und professionelle Ermittlung und Fall-Bearbeitung garantieren. Damit ist unsere Detektei nicht nur bundesweit für Sie im Einsatz, sondern auch im Auslandseinsatz ihr verlässlicher Partner unter den Detekteien.
Die Kostenabrechnung aller anfallenden Detektiv-Kosten bei Auslandseinsätzen unserer Detektive findet weltweit erst ab Ankunft am jeweiligen Einsatzort statt!
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dieter Mende, Berlin
Volker R., Heppenheim
Dr. Werner G., München
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Walther K., Viernheim
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Christian E., Brüssel