Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug
Qualifizierte Wirtschaftsermittler unserer Detektei decken seit 1995 Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug auf und überführen die Täter
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Was ist Kapitalanlagebetrug?
Kapitalanlagebetrug, im Volksmund auch häufig nur als Anlagebetrug bezeichnet, ist eine besondere Form des Betruges und nach §264a StGB strafbar. Der Betrüger, also der Täter, macht dem Anleger hohe Renditeversprechen, wenn er sein Geld am Kapitalmarkt anlegen lässt. So möchte der Betrüger an das Geld der völlig ahnungslosen Anleger gelangen. Häufig sollen diese Anlagen im Ausland stattfinden, da dort besonders hohe Renditen (Gewinne) erwirtschaftet werden können. Das klassische Modell des Kapitalanlagebetrugs ist das Schneeballsystem, bei dem die versprochenen Erträge mit den Geldern neuer ahnungsloser Personen oder Unternehmen bezahlt werden.
Wirtschaftsdetektive decken Anlagebetrug auf und lokalisieren Hintermänner
Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei konnten in den vergangenen zwei Jahrzehnten schon mehrfach solche Schneeballsysteme aufdecken, die Anlagebetrüger gerichtsverwertbar überführen und Teile der Gelder auffinden. Dabei kommen spezielle Detektive unserer Detektei zum Einsatz, die vor ihrer Ausbildung zum Detektiv einschlägige, mehrjährige Erfahrung im Finanz- und Investmentbereich sammeln konnten, d.h. wirkliche Experten auf diesem Gebiet sind und wissen, wie der Markt funktioniert, die die Tricks von Anlagebetrügern kennen und über beste Kontakte verfügen.
Der graue Kapitalmarkt als Grauzone im Strafrecht
Eine Grauzone stellen viele Angebote im Umfeld des sogenannten grauen Kapitalmarkts dar. Hier ist derjenige Teil des Finanzmarktes gemeint, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt, aber noch nicht illegal, wie der schwarze Kapitalmarkt, ist.
Der graue Kapitalmarkt wird häufig mit klassischen Vertriebswegen, d.h. Postwurfsendungen, Telefonwerbung, Anzeigenwerbung oder auch E-Mail-Werbung beworben. Doch nicht alle Anbieter sind per se unseriös. Allerdings ist der Anteil der „Problemanbieter“ deutlich höher. Gerade für Anleger ohne jede Erfahrung ist hier erhöhte Vorsicht geboten!
Einige Anleger – gerade private Anleger – verwenden auf dem Kapitalmarkt Anlageformen, die steuerentwidmetes Geld beinhalten, und scheuen daher die staatliche Aufklärung. Der Steuerbetrugsfall von einigen Prominenten, wie z.B. Uli Hoeneß, ist hierfür ein allseits bekanntes Beispiel.
Wenn ein Anleger merkt, Opfer eines Kapitalanlagebetruges geworden zu sein und eine Strafanzeige – zumindest vorläufig – nicht in Betracht kommt, können die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei erstklassige investigative Hilfe leisten und auf einen tiefes Hintergrundwissen zurückgreifen. In diesen Fällen ist oft eine Rückführung des Geldes bzw. die Dingfestmachung der Täter das vordergründige Ziel der Geschädigten.
Auch der Gesetzgeber hat die Problematik von Kapitalanlagebetrug im Grauen Markt erkannt
Der jährliche Schaden durch Kapitalanlagebetrug beträgt laut dem BKA schätzungsweise 25 Milliarden Euro. Daher ist am 01. Juni 2012 das sog. Graumarktgesetz (Vermögensanlagegesetz) in Kraft getreten, wodurch ein verbesserter Anlageschutz erzielt werden soll.
Anleger können von den Anbietern nunmehr einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz (Zusammenhang) und Widerspruchsfreiheit geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Der Prospekt muss alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Emittenten (Anbieter der Anlage) und der Vermögensanlage erforderlich sind. Dazu gehören auch Informationen zur Zuverlässigkeit des Emittenten.
Ebenso müssen die Anbieter von „Graumarktprodukten‘ künftig ein Kurzinformationsblatt (sog. „Beipackzettel‘) erstellen, das auf bis zu drei DIN-A4-Seiten kompakt Chancen und Risiken einer Vermögensanlage erläutert. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den schon regulierten offenen Investmentfonds.
Unabhängig von ihrer Größe sind Emittenten von Vermögensanlagen zukünftig auch verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und prüfen zu lassen. Dies wird – gerade bei ausländischen Emittenten – den innerdeutschen Anlegern jedoch nach unserer Meinung nur einen sehr begrenzten Schutz bieten.
Unsere Wirtschaftsdetektive decken Kapitalanlagebetrug auf!
Ziele der Einschaltung unserer Wirtschaftsdetektei können sein:
- Lokalisierung des teils untergetauchten Emittenten (Verkäufers) der Anlage
- Klärung, wo das angelegte Geld verblieben ist
- Nachweis ob überhaupt ein Anlagebetrug vorliegt und dann ggf.
- Hilfe bei der Rückführung des unterschlagenen Geldes
Hierfür verfügt unsere Detektei über einige auf den Wirtschaftsbetrug und Anlagebetrug spezialisierte Wirtschaftsdetektive / Wirtschaftsermittler, die mit einer investigativen Kombination aus Observation (Beobachtung) und Ermittlung meist sehr effektiv und vor allen Dingen „geräuschlos“ helfen, bereits entstandene Schäden begrenzen können.
Kapitalanlagebetrug findet vielfach auch im Kleinen statt
Niemand sollte dem Irrglauben erliegen, dass Finanzberatung nur in großen Banken und Anlagehäusern stattfindet. Es gibt unzählige Anlageberater, die in Finanzvertriebsfirmen selbständig oder angestellt das im Kleinen tun, was die großen Banken und Anlagefirmen mit enormem Werbegetöse Kund tun: anlagewilligen Kunden angeblich renditeträchtige Anlagen und Objekte vorschlagen, dabei Renditepläne entwickeln und so die Vermögen dieser Leute verwalten.
Opfer kann hier der „kleine“ Mittelständler sein, der sein Geld – auch hier kommt u.U. Schwarzgeld in Frage – durch einen findigen Anlageberater bei einer vermeidlich lukrativen Anlage in Dubai, im Nahen Osten, oder gar in Freihandelszonen o.ä. anlegen lässt.
Obgleich viele dieser Anlageberater sicherlich gute und seriöse Arbeit leisten und ihre Klienten auch über Risiken aufklären, existiert jedoch auch hier ein kleiner Teil, der die Risiken lieber arglistig verschweigt. Um einen solchen Nachweis zu erbringen, müssen unsere Wirtschaftsdetektive weitere Geschädigte ermitteln, denen es ebenso ging.
Gemeinsam können die Geschädigten dann im Regelfall deutlich schneller, deutlich bessere Schadenswiedergutmachung erlangen als mit einer Strafanzeige. Vordergründig geht es den staatlichen Stellen nämlich nicht um die Schadenswiedergutmachung, sondern zunächst um den Beweis des strafbaren Handelns des Finanzberaters / Emittenten und dessen strafrechtliche Verurteilung. Die Schadenswiedergutmachung der geschädigten Anleger rückt dabei deutlich in den Hintergrund.
Nicht so für unsere Wirtschaftsdetektive. Sprechen Sie uns werktags zwischen 09 und 17 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 mit dem Stichwort „Anlagebetrug“ an und lassen sich gleich zu einem spezialisierten Mandantenbetreuer verbinden.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Beispiele für Kapitalanlagebetrug, der durch unsere Wirtschaftsdetektive aufgedeckt werden konnte
Kapitalanlagebetrug ist eine Form des Wirtschaftsbetrugs, bei dem Anleger durch irreführende oder betrügerische Praktiken um ihr Geld gebracht werden. Die Dienste unserer Wirtschaftsdetektiven spielen eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung und Untersuchung von Kapitalanlagebetrug. Im Folgenden sind einige beispielhafte Situationen aufgeführt, in denen unsere Wirtschaftsdetektive erfolgreich Kapitalanlagebetrug nachgewiesen haben:
1. Schneeballsysteme:
Mit ihrer Fachkenntnis und Erfahrung haben unsere Wirtschaftsdetektive Schneeballsysteme aufgedeckt, bei denen Anleger durch die Einzahlungen neuer Investoren ausgezahlt werden, anstatt durch tatsächliche Gewinne. Die Betrugsmethoden dieser Systeme führen dazu, dass Anleger ihr investiertes Kapital verlieren.
2. Insiderhandel:
Unsere Wirtschaftsdetektive haben Fälle von Insiderhandel aufgedeckt, in denen Personen interne Informationen über ein Unternehmen nutzen, um Aktienkurse zu manipulieren oder persönliche Gewinne zu erzielen. Durch fundierte Recherchen und gründliche Ermittlungen identifizieren Detektive betrügerisches Verhalten und tragen zur Verhinderung solcher Straftaten bei.
3. Falsche Anlageberatung:
Durch ihre Untersuchungen haben unsere Wirtschaftsdetektive Fälle von falscher Anlageberatung oder unethischem Verhalten von Finanzdienstleistern aufgedeckt. Dabei werden Anleger zu fragwürdigen Investitionen verleitet. Mit ihrer Expertise helfen Detektive Opfern dabei, ihr investiertes Geld zurückzugewinnen und setzen sich für Gerechtigkeit ein.
4. Ponzi-Schemata:
Unsere Wirtschaftsdetektive haben Ponzi-Schemata entlarvt, bei denen Investoren durch hohe Renditeversprechungen angelockt werden, die tatsächlich durch die Einzahlungen neuer Anleger finanziert werden. Sobald das System zusammenbricht, sind die Anleger mit dem Verlust ihres investierten Geldes konfrontiert.
Mit ihrer Qualifikation, Erfahrung und Fachkenntnis sind Wirtschaftsdetektive in der Lage, komplexe Fälle von Kapitalanlagebetrug aufzudecken und Beweismaterial zu sammeln. Diese Beweise sind von entscheidender Bedeutung, um Betroffenen dabei zu helfen, ihre Rechte zu schützen und gegen die Verantwortlichen rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn Sie verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen bemerken oder Opfer eines Betrugs geworden sind, können Wirtschaftsdetektive Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte zur Wiederherstellung Ihrer finanziellen Situation einzuleiten.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!
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Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
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Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
H.V., Frankfurt am Main
Werner Klein, Berlin
Oliver P., Leipzig
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei ermittelt gegen Anlagebetrug?
Da Anlagebetrug und Kapitalanlagebetrug strafbare Vergehen sind, sollte bei einem konkreten Verdacht unbedingt eine erfahrene, spezialisierte Detektei hinzugezogen werden. Spezielle Wirtschaftsdetektive der Detektei Lentz überführen Anlagebetrüger mit vor Gericht verwertbaren Beweisen.
Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?
Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.
Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.
Was passiert bei einer Einschleusung?
Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.
Expertenvorstellung: Daniel Martin Ortega
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
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