Gutachter- und Sachverständigenbüro Lentz
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
geprüfter Sachverständiger + Fachgutachter für das Detektiv- und Bewachungsgewerbe
Ihr geprüfter sachverständiger Gutachter für das Detektei- und Ermittlungsgewerbe seit 2005
Herr Marcus R. Lentz – selbst ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), seit 1987 als Privatdetektiv tätig und seit 1995 geschäftsführender Gesellschafter der Lentz GmbH & Co. Detektive KG – ist seit 2005 auch als geprüfter Sachverständiger für das Detektei- und Ermittlungsgewerbe, mit Spezialisierung auf die Begutachtung strittiger Aufträge, Leistungen, Abrechnungen und Berichten von Detektiven / Detekteien, den Personaleinsatz und die Arbeitsweise bei Detekteien aus ganz Deutschland und dem deutschsprachigen Raum tätig und wurde bereits von zahlreichen Gerichten und privaten Auftraggebern mit der Gutachtenerstellung beauftragt.
Qualifikation des Sachverständigen
Dabei ist unser Herr Lentz zusätzlich selbst:
- ZAD geprüfter Privatermittler (IHK)
- geprüfter Sachverständiger u. Fachgutachter (Europ. Inst. FIB)
- Mediator (Univ.)
- Regelmäßiger Dozent bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe – ZAD in Berlin
- Ausbilder der IHK und Mitglied im Prüfungsausschuß der IHK
- Senior-Mitglied im BDSF e.V. (Bundesverband Deutscher Sachverständiger + Fachgutachter e.V.)
- Mitglied im BUDEG e.V (Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe e.V.)
- dem Ehrenkodex des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. zur seriösen, ethischen und rechtlich einwandfreien Arbeitsweise verpflichtet
Hauptauftraggeber für Sachverständigengutachten im Bereich Detektei:
Am häufigsten erhält der Sachverständige Herr Marcus R. Lentz als Sachverständiger im Detektei- und Bewachungsgewerbe Aufträge für ein Sachverständigengutachten oder eine sachverständige Beratung von:
- Gerichten
(Amtsgerichte, Landgerichte, Arbeitsgerichte) - Rechtsanwälten
(im Rahmen der Vorbereitung eines möglichen Rechtsstreites) - Firmen
(u.a. zur Prüfung geleisteter Arbeit von Detektiven und/oder Koordination betrieblicher Ermittlungen) - Versicherungen
(u.a. zur Prüfung von Abrechnungen von Detektiven und Ermittlern) - Privatpersonen
(zur Überprüfung der sach- und fachgerechten Arbeit von Detektiven und Ermittlern)
Fachgutachterliche Erfahrung seit 2005
Seit 2005 wurde unser Herr Lentz dabei häufig als sachverständiger Gutachter durch schriftlichen Beschluss bei verschiedenen Arbeitsgerichten, Amtsgerichten und Landgerichten zur gutachterlichen Beurteilung unterschiedlichster Fragestellungen schriftlich bestimmt und eingesetzt.
Hinzu kommen zahlreiche Privatgutachten die von Privatpersonen und Anwälten in Vorbereitung, bzw. in Prüfung gerichtlicher Verfahren beauftragt wurden.
Was bedeutet die Mitgliedschaft im Bundesverband?
Sachverständige Gutachter, wie Herr Marcus R. Lentz, die Senior-Mitglied im ‚Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.‘ sind, haben ein sehr Jahrzehnten bewährtes Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dieses Aufnahmeverfahren garantiert, dass nur wirklich fachlich qualifizierte und ausgebildete Sachverständige und Gutachter in den Bundesverband als Senior-Mitglieder aufgenommen werden. Als Auftraggeber gehen Sie damit auf ‚Nummer sicher‘, dass ein Gutachter / Sachverständiger für das Detektei- und Bewachungsgewerbe des Bundesverbandes in diesem Fachbereich kompetent und jahrzentelang erfahren ist und zeitgleich eine anerkannte Sachverständigenausbildung mit Abschlussprüfung durchlaufen hat.
Zu den wichtigsten Aufnahmekriterien gehören eine fundierte Berufsausbildung im Fachbereich und eine mehrjährige, nachweisbare Berufserfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Natürlich gehören auch Referenzen zu den Voraussetzungen. Das Aufnahme- und Auswahlverfahren stellt eine wichtige Grundlage für das Vertrauen dar, welches Gerichte, Behörden und private Auftraggeber dem ‚Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.‘ (BDSG) und dem Sachverständigen / Gutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe entgegenbringen.
Voraussetzungen für einen seriösen Sachverständigen
Hier unterscheidet man zwischen fachlicher und persönlicher Voraussetzung des Sachverständigen. Beides greift ineinander ist extrem wichtig, um das Gutachten nicht angreifbar zu machen.
Persönliche Voraussetzung eines Sachverständigen Gutachters im Detektivgewerbe
Hat etwa ein Gutachter in der Vergangehheit bereits die Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse (Offenbahrungseid) abgegeben und ist so Pleite wie die sprichwörtliche ‚arme Kirchenmaus‘, kann ein seriöses Gutachten von der Gegenseite problemlos angezweifelt werden. Hier wird der sprichwörtliche ‚Bock zum Gärtner‘ gemacht. Mangelhafter Leumund wird so zum Ausschlusskriterium eines seriösen Gutachters; man könnte unter Umständen unterstellen, der Gutachter hat für einen gewissen Obulus ein Gefälligkeitsgutachten verfasst und das Gericht ein Gutachten mit der gebotenen Skepsis betrachten.
Fachliche Voraussetzungen eines Sachverständigen Gutachters im Detektivgewerbe
Langjährige, nachweisbare Berufspraxis, exzellente Branchenkenntnis, eine durchgängige ’saubere‘ Vita des Sachverständigen und vor allen Dingen eine fundierte Ausbildung in dem Bereich, in dem der Sachverständige als Gutachter tätig sein will und eine Sachverständigenausbildung sind fachliche Grundvoraussetzung für ein seriöses Gutachten, auf dessen Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.
Lassen Sie sich daher unbedingt diese
- fachlichen Grundvoraussetzungen und
- persönlichen Grundvoraussetzungen
im Gutachtervertrag mit dem Sachverständigen schriftlich bestätigen, damit das Gutachten nicht im Nachhinein wegen mangelnder Integrität des angeblichen ‚Sachverständigen‘ in Zweifel gezogen werden kann.
Ein Sachverständiger der einem Unternehmen vorsteht, mit Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ und ggf. zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein Garant für ein seriöses Sachverständigengutachten.
Marcus R. Lentz als Gutachter jahrelang erfahren und integer.
Der geprüfte Sachverständige Gutachter, Marcus R. Lentz verfügt über beides. Langjährig gewachsenes fachliches Wissen in der Beurteilung detektivischer Sachverhalte und die nötigen ’soft skills‘, wie einen hervorragenden Leumund, hohe Integrität, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Beste persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Erstellung glaubwürdiger, inhaltsstarker und nachvollziehbarer Gutachten.
Worum geht es bei der Hinzuziehung von Sachverständigen im Detektivgewerbe?
Die Einsatzgebiete von Detekteien sind genauso vielfältig, wie die Beauftragungsgründe für einen Sachverständigen, denn immer wieder führen die Auftragsbearbeitung von Detektiven und die Rechnungsstellung zu Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Detektei
Gründe für ein Sachverständigengutachten im Detekteigewerbe
Hier eine Auswahl möglicher Gründe für die Einschaltung eines Sachverständigen im Detekteigewerbe:
- Überprüfung der Angemessenheit der Rechnungshöhe von Detekteien
- Überprüfung der Art + Weise der Auftragsdurchführung von Detekteien hinsichtlich der sach- und fachgerechten Durchführung
- Überprüfung oder Aufstellung adäquater Sicherheitskonzepte für Firmen
- Überprüfung vorhandener Sicherheitsmaßnahmen im Bewachungsgewerbe, ob diese ausreichend sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
- Beratung und Erstellung von Sicherheitskonzepten hinsichtlich Optimierung der Effizienz und/oder Kosten
- Erlangung von gerichtsfesten Beweisen
- Koordination bei betrieblichen Ermittlungen, z.B. zur Aufdeckung doloser Handlungen
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Mitgliedschaft des Sachverständigen im serösen Berufsverband ‚Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.‘ – BDSF ist ein Garant für den Qualifikationsnachweis nach internationalen Maßstäben. Damit sind die Qualifikationen national und international gut vergleichbar. Innerhalb der EU wurde so für ein einheitlich hohes Niveau von Sachverständigen-Wissen gesorgt. Sachverständige, die sich zusätzlich freiwillig nach DIN EN ISO/IEC 17024 haben zertifizieren lassen, haben nachgewiesen, dass die Kompetenz nach einem weltweit gültigen Standard dokumentiert wurde und dieser der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen gleichzusetzen ist.
Vor allen Dingen Gerichte und Unternehmen setzen zunehmend auf derart qualifizierte Sachverständige als Gutachter und Quelle der Kompetenz.
Zertifizierung eines Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist einer öffentlichen Bestellung gleichzusetzen!
In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es beispielsweise, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis eines Sachverständigen darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).
Was kostet ein Sachverständigengutachten?
Bei gerichtlichen Gutachten
eines Sachverständigen wird im Regelfall auf Stundenbasis nach Aufwand abgerechnet. Bei gerichtlichen Beauftragungen richtet sich die Sachverständigenvergütung nach dem §9 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vom 11.10.2016 und bemisst sich je nach der Komplexität der Aufgabenstellung. Diese ergibt sich im Regelfall aus der Fragestellung des Gerichtes. Vergütet wird der Sachverständige (sachverständige Gutachter) in diesem Fall über die Gerichtskasse; die das Geld schlussendlich von einer, oder beiden Prozessparteien zurückfordert. Bei gerichtlichen Gutachten muss zwangsläufig die Abrechnung eines sachverständigen Gutachters (Sachverständigengutachten) immer auf Basis des JVEG erfolgen!
Für Privatgutachten
eines Sachverständigen sind die Stundenverrechnungssätze frei verhandelbar, so lange diese sich im gesetzlich zulässigen Rahmen (billiges Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Üblichkeit etc.) bewegen. So werden bei uns Stundenverrechnungssätze ab 67,23 € zzgl. 19% MwSt., mithin 80,00 Euro pro angefangener Sachverständigenstunde abgerechnet. Auch hier richtet sich der exakte Stundenverrechnungssatz nach der Komplexität der Aufgabenstellung. Diese ergibt sich im Regelfall aus der Fragestellung des Auftraggebers. Bitte beachten Sie, dass vor der Gutachtenerstellung meist ein umfangreiches Aktenstudium notwendig ist, dass ebenfalls zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten ist. Kalkulieren Sie im Durchschnitt circa 20 Arbeitsstunden für ein einfaches Gutachten mit ein bis zwei Fragen, die einer gutachterlichen Beurteilung bedürfen. Komplexere Gutachten mit drei bis sechs Fragen, sollten im Durchschnitt mit circa 30 Arbeitsstunden kalkuliert werden.
Eine Erstberatung für private Sachverständigengutachten bieten wir gern telefonisch, sowie auch per Videoberatung, oder – nur nach Terminvereinbarung – persönlich in unserem Sachverständigenbüro in 63452 Hanau, oder 10117 Berlin an.
Warum sind die Kosten für einen Gutachter höher als bei Handwerkern?
Der Grund ist ganz einfach und banal: Beides ist nicht vergleichbar.
- Gutachter sind zur Weiterbildung verpflichtet. Sie müssen jedes Jahr mehrere Weiterbildungsseminare und Fachvorträge besuchen. Diese kosten meist zwischen 1000€ bis 5000 € pro Jahr. Die Weiterbildungen werden von den Bestellungsorganen und Fachverbänden kontrolliert.
- Die einschlägigen Rechtsprechungen, wie die Vorgaben der DIN und sonstige Regelwerke müssen beim Gutachter immer in der aktuellen Ausgabe gekauft werden. Auch hier fallen mehrere Hundert Euro pro Regelwerk für die Aktualisierung und Jahr an. Es gibt für Jeden Fachbereich ca. 20-50 verschiedene Regelwerke.
- Auch die Kosten für Versicherungen und andere Gemeinkosten fallen jährlich an.
All diese Kosten muss ein Gutachter auf seine Stundensätze umlegen.
Die in Deutschland üblichen Stundensätze betragen ca. 60 bis 120 € je nach Fachgebiet. Private Gutachter Kosten liegen aber auch höher, je nach Schwierigkeit und Fachgebiet.
Gern erstellt Ihnen unser Herr Lentz nach einer eingehenden Erstberatung und einer Evaluierung der Problemsituation ein entsprechendes, schriftliches Kostenangebot, dass neben seinen veranschlagten Sachverständigen-Stunden auch einen verbindlichen Fertigstellungszeitpunkt der Fachgutachterlichen Stellungnahme beinhaltet.
Was macht ein sachverständiger Gutachter nicht?
Der Sachverständige (sachverständiger Gutachter) hat die Aufgabe, strittige Fragen anhand seines Fachwissens und seiner Fachkompetenz zu beantworten. Die Beantwortung solcher Fragen erfolgt im Regelfall immer durch die Erstellung eines Gutachtens. Der Inhalt einer Sachverständigentätigkeit unterteilt sich in
- das Vermitteln von Lehr- und Erfahrungssätzen aus dem Wissensgebiet des Sachverständigen
- das Feststellen von Tatsachen auf Grund des besonderen Wissens des Sachverständigen
- die Beurteilung von Sachverhalten auf Grund des besonderen Wissens und der Expertise des Sachverständigen
Entscheidend ist jedoch, dass der Sachverständige keine rechtlichen Fragen zu beantworten hat. Dies ist Aufgabe von Rechtsanwälten und Richtern. Es ist nicht die Aufgabe eines sachverständigen Gutachters, den Sachverhalt unter Rechtsnormen zu subsumieren, sondern er soll mit seiner Arbeit der Rechtsfindung dienen.
Sie haben Fragen an einen Sachverständigen für das Detektei u. Bewachungsgewerbe?
Gern steht Ihnen unser erfahrener sachverständiger Gutachter, Herr Marcus R. Lentz telefonisch, oder per Videoberatung für eine weitergehende Beratung unter
✆ (030) 979 98 005 oder ✆ (06181) 44 06 350
nach Absprache zur Verfügung.
Geschäftsbedingungen für Sachverständigenaufträge und Fachgutachterliche Stellungnahmen
Hier finden Sie die Geschäftsbedingungen (Muster) für Sachverständigenverträgenaufträge und Fachgutachterliche Stellungnahmen unseres Sachverständigen zu ihrer Information. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen unserem Urheberrecht unterliegen. Jede Vervielfältung, gewerbliche Nutzung o.ä. bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Wilhelm R., Leipzig
Volker R., Heppenheim
Häufig an uns gestellte Fragen (FAQ) über Sachverständige und Gutachter
Gibt es einen Unterschied zwischen Sachverständiger und Gutachter?
Der Begriff Sachverständiger wird in der Regel von Gerichten und Behörden genutzt, da dieser so im Gesetzeswortlaut vorkommt. Für private Gutachten hat sich die Bezeichnung Gutachter durchgesetzt. Beide Begriffe meinen jedoch ein und dasselbe.
Ist Gutachter ein Beruf?
Die Berufsbezeichnung Gutachter ist nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen. Das hat zur Folge, dass entsprechend viele unprofessionelle Sachverständige und Gutachter am Markt sind. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass der Sachverständige / Gutachter eine Prüfung als solcher abgelegt hat und idealerweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Diese Zertifizierung wird von Behörden mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt. Für die Zertifizierung ist der Nachweis einer einschlägigen Sachkunde, Berufserfahrung und eine Ausbildung als Gutachter notwendig.
Was ist ein zertifizierter, geprüfter Gutachter?
Geprüfte, zertifizierte Sachverständige sind solche, die von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 geprüft und zertifiziert wurden. Es handelt sich um die einzige Art der internationalen Anerkennung von Sachverständigen. In Deutschland wird diese Zertifizierung mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Gerichten und Behörden mittlerweile gleichgestellt.
Was ist ein Sachverständigengutachten?
Das Sachverständigengutachten ist eine schriftliche Einschätzung eines Experten zu einer bestimmten Situation, bzw. einem bestimmten Sachverhalt. Es kann auch als Beweismittel in einem Rechtsstreit dienen, oder zur Vorbereitung eines Rechtsstreites – muss es aber nicht.
Was ist ein Sachverständiger?
Kurz: Jemand mit Sachverstand. Ein Fachmann, also ein Experte. Der Sachverständige hat die Aufgabe, im Rahmen seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt Außenstehenden – meist Gerichten, Behörden, oder seinen Auftraggebern – zu vermitteln.
Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen zu einem bestimmten Fachgebiet kann das Gericht oder die Behörde eine Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung im Wege eines Auftrages übertragen. Speziell wird der Ausdruck ‚Sachverständiger‘ für Gutachter von Gerichten oder Entscheidungsgremien verwendet.