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FAQ – Frequently Asked Questions | Häufig gestellte Fragen.
Sie fragen; wir antworten.

FAQ - Frequently Asked Questions | Häufig gestellte Fragen. 

Sie fragen; wir antworten.

Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
 

Jemand missbraucht Ihr Vertrauen. Wer in dieser Situation daran denkt, eine seriöse Detektei einzuschalten, hat nach unserer Erfahrung viele Fragen.

Fragen, denen wir uns hier gerne stellen.

Denn die Zusammenarbeit mit einer Detektei ist immer Vertrauenssache. Deshalb legen wir großen Wert auf Fairness und Transparenz von der ersten Kontaktaufnahme an – damit Sie sich bei uns rundum gut informiert und sicher fühlen können. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass diese FAQ nur für Detektiv-Einsätze innerhalb Deutschlands ausgelegt sind. Spezielle Einsätze im Ausland, bedürfen immer einer gesonderten Beratung da, je nach Land, unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten sind.

Häufige Fragen im Video beantwortet

Für den Dialog mit Ihnen, haben wir ein Erklärvideo erstellt. Erklärvideos sind kleine Videoproduktionen auf informativ-unerhaltsamer Mission. Sie möchten ihre Zuschauer in kurzer Zeit aufklären und informieren. In unserem Erklärvideo beantworten wir die häufigsten Fragen potentieller Mandanten in knapp 100 Sekunden. Einfach rechts auf das animierte Bild klicken.

Falls unser kleines Erklärvideo ihre Frage nicht beantworten konnte, finden Sie nachfolgend Antworten auf weitere gängige Fragen, welche uns neue Mandanten häufig stellen. Sollten Sie andere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein Gespräch am Telefon zur Verfügung, oder wir beantworten Ihre Fragen per E-Mail. So ist gewährleistet, dass Sie sich an das Thema ‚Privatdetektiv‘ langsam in ihrer eigenen Geschwindigkeit und auf die Art herantasten können, die Ihnen am angenehmsten ist.

Woran erkenne ich eine seriöse Detektei?

Für den Laien nicht ganz einfach. Aber u.a. drei Merkmale helfen die sprichwörtliche ‚Spreu vom Weizen‘ zu trennen und schwarze Schafe, die es in jeder Branche gibt, schon im Vorfeld zu erkennen:

  1. Achten Sie darauf, dass die Detektei nach DIN SPEC 33452 geprüft und zertifiziert ist. Dies ist die einzige gültige Norm für geprüfte und nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen. Eine Zertifizierung erhält eine Detektei nur dann, wenn Sie u.a. nachgewiesen hat, dass alle eingesetzten Detektive eine abgeschlossene Ausbildung als Detektiv, z.B. ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), haben, die Detektei eine nachgewiesen gute Bonität besitzt, seriös geführt wird und alle fachlichen und rechtlichen Standards, wie z.B. Weiterbildung, Datenschutz, Datensicherheit usw. vollständig erfüllt.

  2. Holen Sie sich selbst bei Creditreform, Bürgel, Creditsafe o.ä. eine kurze Vollauskunft über die Detektei ein, oder lassen Sie sich eine solche aktuelle Selbstauskunft bei Auftragsvergabe von der Detektei vorlegen. Eine seriöse Detektei wird über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und damit eine gute Bonität verfügen und dies auch nachweisen können und wollen. Schließlich wollen Sie doch einen seriösen, vertrauenwürdigen Partner?

  3. Suchen Sie gezielt nach einer Detektei die eine Mitgliedschaft im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe (BUDEG) e.V. besitzt. Für den Erwerb der Mitgliedschaft, muss jedes Mitglied einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen.

  4. Eine seriöse Detektei wird immer ihr ‚berechtigtes Interesse‘ hinterfragen. Die Notwendigkeit des Vorhandenseins dieses berechtigten Interesses schließt aus, dass Auftraggeber Detektive aus ungerechtfertigten, oder niederen Beweggründen engagieren.

Kann ich bei Ihnen im Büro vorbeikommen?

Auch hier steht für uns die Diskretion an erster Stelle. Wir müssen sicherstellen, dass sich Besucher in unseren Räumen nicht begegnen, da wir nie wissen können, wer wen kennt. Wir sind der Meinung, dass ein persönlicher Gesprächstermin nicht in jedem Fall erforderlich ist. Aus unserer Erfahrung aus drei Jahrzehnten detektivischer Arbeit können mehr als 98% aller denkbaren Problemkonstellationen virtuell (Telefon, Videoberatung, eMail etc.) effizient, schnell und diskret beraten und besprochen werden.

Daher bitten wir Sie vorab um eine telefonische Kontaktaufnahme unter unserer gebührenfreien Servicenummer (0800) 88 333 11, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr, um gemeinsam mit Ihnen im telefonischen Erstgespräch feststellen zu können, ob wir Ihnen überhaupt helfen können und dann ggf. einen individuellen Termin zu vereinbaren. Falls wir bereits bei dem telefonischen Erstkontakt feststellen, dass wir nicht der richtige Ansprechpartner sein können, vermeiden wir so für Sie unnötige Wege und Zeitverlust.

Anstatt eines telefonischen Erstgesprächs, können wir auch völlig kostenfrei gerneine  persönliche Videoberatung mit einem Mitglied unserer Geschäftsleitung durchführen. 

Wodurch unterscheidet sich die Detektei Lentz von anderen Detekteien?

Unserem Anspruch an Qualität und Diskretion folgend, arbeiten wir nicht mit Subunternehmern, ungelernten Detektiven, oder Aushilfen und Rentnern. Dies sichern wir Ihnen auch schriftlich in unseren Verträgen zu.

Alle unsere Privatermittler sind ausnahmslos erfahrene ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘, d.h. haben eine zweijährige Ausbildung, mit schriftlicher und mündlicher Prüfung abgelegt, eine Thesenarbeit auf universitärem Niveau abgelegt und verfügen über einschlägige praktische Berufserfahrung.

Ständige Weiterbildung unserer Detektive ist ohnehin durch unsere TÜV Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015, der Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 für unsere ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ und die Mitgliedschaft im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbers (BUDEG) e.V. vorgeschrieben und gewährleistet.

Durch diesen völligen Verzicht auf Nachunternehmer (Subunternehmer, freie Detektive) und Ermittler ohne Ausbildung arbeiten bei uns mobile Observations- und Ermittlungsgruppen im Team zusammen, die perfekt aufeinander eingespielt sind und sich (fast) blind aufeinander verlassen können.

Zusätzlich beschäftigen wir zwei eigene Justiziare in unserer Detektei die alle Berichte durch ihr umfassendes Rechtsverständnis vor Herausgabe an unsere Mandanten prüfen und freigeben müssen.

Zusätzlich ist unser Seniorpartner Marcus Lentz nicht nur selbst Dozent für die Detektivausbildung bei der ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe), sondern auch zertifizierter Sachverständiger für das Detektiv- und Ermittlungsgewerbe und in dieser Eigenschaft häufig als sachverständiger Fachgutachter bei Gericht tätig.

Somit ist gewährleistet, dass alle durch unsere Detektei erstellten Berichte bestmögliche Sicherheit für einen bevorstehenden Gerichtsprozess bieten und vor allen Dingen, dass die Mandanten unserer Detektei bestens abgesichert sind, wenn es um die Verwendung unserer Berichte als Beweismittel geht.

Diese Kombination an Know-How ist in Deutschland einzigartig!

Warum ist der Stundenverrechnungssatz nicht ausschlaggebend?

Detektivische Dienstleistung ist eine Dienstleistung, die sehr stark vom Know-How, der Erfahrung, der rechtssicheren Fachkenntnis und der technischen Ausstattung der Detektei abhängt. Eine vermeintlich ‚billige Detektei‘ muss an professioneller Technik, Ausbildung der Detektive und dem Fuhrpark sparen, um diesen vermeintlich ‚billigen‘ Preis überhaupt halten zu können, oder – noch schlimmer – es werden illegal GPS-Sender eingesetzt, was auch Sie als Mandant (Auftraggeber) unter Umständen schnell in den Fokus der Staatsanwaltschaft bringen kann, wenn Sie den Einsatz dieser illegalen Methoden zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Diese ‚billige Detektei‘ braucht vier bis fünf Tage, um ein Ergebnis liefern zu können – wenn überhaupt! Die Chance dass die ‚billige Detektei‘ auffällt, oder die Zielperson ständig verliert, ist dabei immer noch extrem hoch.

Ein professionell ausgestatteter und professionell arbeitender Anbieter kann ein wesentlich besseres, detaillierteres Ergebnis – ohne Aufzufallen und ohne Erkannt zu werden – häufig in nur zwei bis drei Tagen liefern; kann und wird aber sein Know-How, seine technische Ausstattung und sein Können nicht zum Dumpingpreis anbieten.

Das heißt, selbst die professionelle Detektei mit dem höheren Stundenverrechnungssatz ist unter dem Strich deutlich günstiger, als die vermeintlich ‚billige Detektei‘. Das ungleich höhere Risiko eines Auffallens, oder gar Erkannt Werdens der vermeintlich ‚billigen Detektei‘ und die damit meist einhergehenden Reputationsschäden für Sie als Auftraggeber noch gar nicht mit eingerechnet. Unsere Kosten beginnen bei länger andauernden Auftragsmandaten bei ab 65,00 € zzgl. MwSt. je Detektiv-Arbeitsstunde und reichen bei uns bis zu 98,00 € zzgl. MwSt. je Detektiv-Arbeitsstunde für nur kurze Detektiv-Einsätze in Deutschland. Die exakte Höhe des Stundensatzes ist abhängig von der Anzahl der vorausgebuchten Einsatztage. So erhalten Sie bei planbaren, mehrtägigen Einsätzen bessere Konditionen, als bspw. bei eintägigen, spontanen Auftragsmandaten.

Wir halten nichts von Lockangeboten, sondern bieten Ihnen eine sorgfältige Analyse ihrer Situation und daraus folgend ein seriöses, nachvollziehbares schriftliches Kostenangebot.

Die billigste Detektei auszusuchen, kann am Schluss die teuerste Entscheidung werden.

Kostenfaktoren einer Detektei - DIN SPEC 334452 QualitätsfaktorJe besser die Ausbildung und die Strategie der Detektive

Setzt Lentz Gruppe® auch Subunternehmer (freie Detektive) ein?

Ein klares Nein! Dies sichern wir Ihnen sogar schriftlich im Auftrag ohne wenn und aber zu!

Unseren hohen deutschlandweiten Anspruch an die Qualität unserer Arbeit, an absolute Diskretion, Professionalität und Integrität und die absolute Perfektion eines perfekt aufeinander eingespielten Teams können wir nur mit fest angestellten Ermittlern realisieren, deren fachlichen und persönlichen Hintergrund wir genau kennen und die wir selbst laufend weiterbilden und die unter Einhaltung aller gesetzlicher Regelungen bei uns tätig sind.

Wir halten nichts von den in der Branche leider häufig fraglichen Beschäftigungsverhältnissen ‚freier Detektive‘ als Subunternehmer, die den Auftrag dann teils noch an weitere freie Detektive weiterreichen, sogenannte Sub-Sub-Verhältnisse, oder schlecht ausgebildete Aushilfen, oder gar Rentner, die dem Anbieter zwar Sozialversicherungskosten sparen mögen; aber letztlich unweigerlich auf Kosten der Qualität für die Mandanten gehen.

Achten Sie daher bei der Auswahl der Detektei Ihres Vertrauens unbedingt darauf, wer Ihren Fall am Ende im Einsatz ausführt: Ist von ‚ortsansässigen Kooperationspartnern‘, einem ‚bundesweitem Netz an Detektiven‘, oder ‚bundesweitem Detektivnetzwerk‘ die Rede, handelt es sich meist um Subunternehmer, d.h. freie Mitarbeiter einer Detektei und nicht um feste Mitarbeiter der Detektei die Sie beauftragt haben! Der Einsatz solcher freier Mitarbeiter widerspricht dem Gedanken der Diskretion und unserem hohen Qualitätsanspruch, da letztlich nicht die von Ihnen beauftragte Detektei X den Auftrag bearbeitet, sondern ein anderer selbständiger Detektiv – sprich eine völlig andere Detektei, nennen wir sie mal Detektei Y, die Sie vielleicht gar nicht beauftragen wollten!

Die Lentz Gruppe® hingegen garantiert Ihnen bei allen Auftragsmandaten in Deutschland über die gesamte Auftragsdauer einen fest für Sie zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei und den ausschließlichen Einsatz unserem Qualitätsanspruch verpflichteter, fest in unserer Detektei angestellter Detektive und Detektivinnen die überwiegend schon seit Jahren in unserer Detektei arbeiten. Damit heben wir uns ganz klar vom Wettbewerb ab, der meist auf die Auftragsvergabe an günstige, externe Subunternehmer – häufig ‚Netzwerk‘ oder ‚Kooperationspartner‘ genannt, setzt.

Arbeiten die Detektive nur in ganz Deutschland, oder auch im Ausland?

Schon seit 1995 arbeiten wir deutschlandweit und weltweit. Unsere festangestellten Detektive waren schon auf wirklich jedem Kontinent im Einsatsz und viele unserer Detektive verfügen über jahrelange Auslandserfahrung und teils muttersprachliche Kenntnisse der englischen, türkischen, spanischen und polnischen Sprache. Lediglich in Ländern die den sogenannten ‚Hochrisikoländern‘ durch das Auswärtige Amt zugeordnet werden, begleiten wir keine Auftragsmandate.

Auch bei Auslandseinsätzen verzichten wir weitestgehend auf Subunternehmer und entsenden eigene Detektive und Detektivinnen. Lediglich unterstüzend greifen wir in speziellen Ländern auf ortsansässige Kooperationspartner zurück; die dann aber unter ständiger Aufsicht und Weisung unserer vor Ort anwesenden festangestellten Detektive stehen.

Nur so können wir die bekannte Lentz-Qualität kontinuierlich garantieren. Den alleinigen Einsatz von Subunternehmern im Ausland lehnen wir aus Qualitätsgründen konsequent ab.

Können Sie den Erfolg garantieren?

Was ist Erfolg?

Für einen Mandanten ist es ein Erfolg, wenn die Detektive die Untreue des Partners, oder den Verdacht des Arbeitszeitbetruges des eigenen Mitarbeiters beweisen; für den anderen Mandanten ist genau das Gegenteil ein Erfolg! Erfolg ist immer eine subjektive Beurteilung und an die Erwartung des einzelnen Mandanten geknüpft.

Jeder Auftrag ist für uns ein Vertrauensvorschuss. Es sind nicht einfach nur Mandate, sondern Probleme und hinter jedem Problem steht ein Mensch, der es verdient hat, dass wir sein Problem so behandeln, als wäre es unser eigenes. Alle unsere Mitarbeiter, egal ob Detektive, oder kaufmännische Mitarbeiter im Büro, machen ihre Tätigkeit aus Leidenschaft und gerne und sind als Team über Jahre fest verwachsen und genau mit dieser Motivation beginnen wir ihre Problemlösung.

Wir können Ihnen im Vorfeld nicht versprechen, in welcher Form ein Ergebnis eintritt, jedoch versprechen wir, dass wir alles daran setzen, mit Ihnen gemeinsam ein eindeutiges Ergebnis zu erarbeiten und die Wahrheit aufzudecken.

Wie stelle ich mir einen typischen Lentz Detektiv vor?

Bitte denken Sie dabei nicht an die Magnums, Ingo Lenßens und Matulas unserer bunten TV-Serien-Welt – sie alle sind zwar im TV-Programm höchst erfolgreich, würden im richtigen Leben kaum einen Fall rechtssicher aufklären können:

Ehemaligen Polizeibeamten, angeblichen Ex-Geheimdienstmitarbeitern, Aushilfen, oder nur oberflächlich angelernten Hobbydetektiven, ohne fundierte, taktische Ermittlungserfahrung vertrauen wir die sensiblen Anliegen unserer Mandanten garantiert niemals an – ebenso wenig wie freien Mitarbeiter (Subunternehmern), billige Aushilfen oder Rentnern.

Unsere Detektive sind vielmehr durchweg ‚ZAD geprüften Privatermittler (IHK)‘ und in Vollzeit fest in unserer Detektei festangestellte Mitarbeiter und sich zudem einer jährlichen, persönlichen Prüfung stellen müssen (keine Vorstrafen, einwandfreie private Lebensumstände etc.). Wer unsere hohen Qualitätsanforderungen erfüllt, wird bei uns fest angestellt und laufend weitergebildet  – viele unserer Ermittlungsprofis arbeiten so schon seit weit über einem Jahrzehnt dauerhaft bei uns. Das bindet Know-How und formt perfekt aufeinander eingespielte Teams, von deren Professionalität Sie als Mandant nur profitieren können. Die Einhaltung dieser hohen Qualitätsanforderungen lassen wir uns auch alljährlich durch eine Zertifizierung des TÜV nach mehreren Standards offiziell bestätigen – zu Ihrer und unserer Sicherheit.

Diese Kombination ist fast einzigartig unter den Detekteien in Deutschland!

Was ein Detektiv bei uns alles können und wissen muss, lesen Sie auf unserer Seite: Berufsbild Detektiv

Welche Angaben brauchen Sie, um mir ein Angebot erstellen zu können?

Wir müssen in der Lage sein uns und exaktes und zutreffendes Bild ihrer Problemsituation zu machen.

Dazu müssen wir wissen, welches Problem (exakte Beschreibung) haben Sie und wie möchten Sie dieses Problem begleitet haben. Für die Kalkulation einer Observation (Beobachtung) müssen wir wissen wieviele Tage und wieviele Stunden täglich. Mit welchen Fahrtstrecken ist während der Observation circa zu rechnen und welche Fortbewegungsmittel (öffentliche Verkehrsmittel, zu Fuß, Fahrrad, PKW, Motorrad etc.) benutzt die Zielperson und welchen Fahrstil hat die Zielperson. Außerdem müssen wir wissen, wieviele Zu-/ Abfahrtswege zu dem Objekt an welchem die Observation beginnt (meist die private Wohnanschrift und/oder die Arbeitsanschrift) es gibt, die wir abdecken müssen. Außerdem benötigen wir einige grundlegende Angaben über die Zielperson (Ist die Zielperson misstrauisch? Haben Sie die Zielperson bereits mit ihrem Verdacht konfrontiert, wenn ja wann war das? usw.)

Erst dann können wir für Sie seriös kalkulieren. Bitte bedenken Sie dies bei ihrer Anfrage.

Wie kann ich die Detektei beauftragen?

Nachdem Sie unsere unverbindliche telefonische Erstberatung (montags – samstags jeweils 09-17 Uhr) in Anspruch genommen haben, oder an einer persönlichen Videoberatung (nach Voranmeldung) teilgenommen haben ist eine Beauftragung völlig unkompliziert und bequem online, elektronisch per DocuSign® möglich. Sie benötigen keinen Drucker, keinen Scanner; nur ihr Smartphone, Tablet, oder einen PC. Die Details unserer Zusammenarbeit legen wir mit Ihnen in einem schriftlichen Dienstleistungsvertrag nieder. Unsere versierten Ermittler nehmen dann die Arbeit auf – nach einer gründlichen Einweisung und Einarbeitung in die Besonderheiten Ihres Falls.

Eine Übersendung von Angeboten für sensibele Ermittlungsaufträge erfolgt niemals per E-Mail. Dies könnte ein Verstoß gegen §203, Abs. 1 StGB. darstellen, wenn Angebote mit personenbezogenen Daten per E-Mail unverschlüsselt verschickt werden.

Der unverschlüsselte Versand stelle daher die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses dar. Insoweit versenden wir Angebote ausschließlich verschlüsselt via DocuSign®. Der Mandant selbst, kann diese dann aus DocuSign® völlig papierlos rechtsverbindlich signieren, oder – wenn er dies wünscht – ausdrucken, auf Papier unterzeichnen, selbst einscannen und unverschlüsselt – auf sein eigenes Risiko – an uns übermitteln.

Darin ist jeder Mandant in seiner Entscheidung frei. Wir empfehlen dies jedoch ausdrücklich nicht.

Was versteht man unter dem „berechtigten Interesse“ des Auftraggebers und warum muss dies vorliegen, damit eine Detektei für mich tätig werden kann?

Die Freiheit jedes Einzelnen reicht in unserem Rechtsstaat immer genau bis an den Punkt, wo sie in die Rechte eines anderen einzugreifen beginnt. Das heißt in unserem Fall: Wenn Sie herausfinden möchten, womit sich Ihr Partner, Mitarbeiter oder Nachbar beschäftigt, müssen Sie ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an entsprechenden Auskünften nachweisen – ein Interesse, das schwerer wiegt als das Recht des anderen auf seine Privatsphäre. Dazu reicht beispielsweise der Verdacht, dass Ihr Gegenüber ein bestimmtes persönliches, privates, geschäftliches, materielles oder ideelles Interesse verletzt – weshalb Sie den Nachweis brauchen, um Ihr Interesse zu verteidigen. Als Detektei sind wir verpflichtet, vor der Aufnahme von Ermittlungen eine entsprechende Einzelfallprüfung durchzuführen. Dies kann aber auf Wunsch sogar anonym über einen von Ihnen beauftragten Anwalt geschehen. Ihr Anwalt versichert uns dann das Vorliegen eines solchen berechtigten Interesses schriftlich. Reine Neugierde reicht zur Beauftragung von Ermittlungen gegen bestimmte Personen jedoch in keinem Fall aus – dies würde beispielsweise der gefährlichen Nachstellung durch Stalker Tür und Tor öffnen!

Können sie für mich Gespräche mithören, bzw. Facebook / WhatsApp / Mailkonten hacken?

Nein. Das heimliche Mithören, oder Aufzeichnen von Gesprächen (§201 StGB.), ebenso wie das Ausspähen elektronischen Datenverkehrs jeder Art (§202a StGB.) sind aus gutem Grund Straftatbestände: Es gilt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, sofern nicht alle beteiligten Gesprächspartner vor Gesprächsbeginn zugestimmt haben. Dies betrifft sogar heimliche Aufzeichnungen in Ihrer eigenen Wohnung oder in Ihren eigenen Geschäftsräumen! Gleiches gilt auch für das Ausspähen von Daten (bspw. Facebook, Whatsapp o.ä.).

Ein Verstoß ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Dies auch im Privatbereich! Die einzige Ausnahme ist das Aufzeichnen von Gesprächen, oder das heimliche Mitlesen von Datenverkehr nur mit richterlicher Anordnung durch einen TKÜ-Beschluss (Telekommunikations Überwachungs Beschluss). Dies kann jedoch niemals von einem Detektiv, sondern immer nur von den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und auch dann nur bei Vorliegen von Tatsachen nach §100a StPO. durchgeführt werden.

Daher bitten wir Sie von derartigen Anfragen grundsätzlich abzusehen.

Wie viele Detektive arbeiten an einem Auftrag?

Bei uns übernehmen mobile Observationsteams unterschiedlicher Stärke die Beobachtung einer Zielperson. Die exakte Teamstärke kalkulieren wir, wenn wir alle Details ihres Auftrages kennen und uns ein Bild der Örtlichkeiten gemacht haben. Genaueres hierzu entnehmen Sie bitte unserem individuellen schriftlichen Angebot. Bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten mit vielen Zu- und Abfahrtswegen und fußläufigen Verschwindemöglichkeiten, oder gar mehreren Zielfahrzeugen (unterschiedliche PKW, Motorrad) kann auch der ständige zeitgleiche Einsatz von entsprechend vielen Detektiven erforderlich sein. Ob dabei lange Fahrtstrecken, Fahrten mit wechselnden öffentlichen Verkehrsmitteln, oder Irrwege durch eine belebte Fußgängerzone zu meistern sind, ob verschwiegene Orte aufgesucht oder tage-/ nächtelange Aktivitäten überwacht werden müssen – unsere Fachleute verlieren das Objekt der Beobachtung niemals aus den Augen und erregen dabei selbst nicht den geringsten Verdacht. Denn nur so ist sichergestellt, dass das verdächtige Verhalten der Zielperson auch unverändert fortgeführt wird und entsprechend unwiderlegbar, eindeutig und bei Bedarf rechtssicher dokumentiert werden kann!

Warum werden Observationen nicht nur mit einem Detektiv durchgeführt?

Bei einschlägigen TV-Detektiven wird immer wieder gezeigt wird, wie ein einzelner Ermittler zu beobachtenden Zielperson über weite Fahrtstrecken, oder quer durch eine Großstadt alleine folgt, dabei niemals auffällt, immer sofort einen freien Parkplatz für sein Einsatzfahrzeug findet und die Zielperson insbesondere nie aus den Augen verliert und dabei selbstverständlich niemals bemerkt wird. Jeder aktive Verkehrsteilnehmer der selbst etwas darüber nachdenkt, wird zu dem Schluss kommen, dass das Märchen sind die mit der Realität nichts gemein haben. Zugegeben soll es wirklich sprichwörtlich „blinde“ Zielpersonen geben, bei denen der Ermittler auch auf dem Beifahrersitz sitzen könnte und immer noch nicht bemerkt werden würde. Nur gibt es selbst dann immer noch das Risiko der aufmerksamen Nachbarn, die einen ständig direkt vor dem Haus stehenden einzelnen Detektiv in seinem Einsatzfahrzeug meist sehr schnell bemerken würden.

Wann auch immer diese Zielperson eins und eins zusammenzählt: Für eine Detektei wäre ihre Erkenntnis ein echtes Armutszeugnis. Und was noch schlimmer ist: Aufgeflogene Detektive sind ein massives Reputationsrisiko für Sie als Auftraggeber und das definitive Ende jeder Ermittlung und Beweissicherung im konkreten Fall! Achten Sie daher bei der Auswahl der Detektei Ihres Vertrauens darauf, wie diese den Einsatz in Ihrer Sache plant – und die Auswahl der Ressourcen begründet. Die Detektei Lentz® wird für die Lösung Ihres sensiblen Anliegens niemals alles nur auf „eine Karte“ setzen!

Erfahrene und neutrale Gerichtsgutachter geben uns hier Recht und sagen, dass unterhalb von drei ständig zeitgleich einzusetzenden Detektiven pro zu beobachtender Zielperson eine profesionelle, unerkannte Observation überhaupt nicht möglich ist! Wenn Ihnen ein Detektiv erzählt, dass eine Observation mit ein, oder zwei Detektiven durchführbar sei, so dürfen Sie davon ausgehen, dass entweder illegale GPS-Sender zum Einsatz kommen, oder dass man Sie nicht ehrlich berät und nur ihr Geld will – ungeachtet der zu erwartenden mangelhaften Qualität.

Ein solches Gutachten eines neutralen, erfahrenen Gerichtsgutachters finden Sie auszugsweise hier. Weitere – gleichlautende – Gutachten von anderen Gerichtsgutachtern stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Erfahren die eingesetzten Detektive etwas über meine Identität?

Ein ganz klares Nein! Unsere Detektive erhalten nur all die Informationen, die sie für die Bearbeitung Ihres Auftrages zwingend benötigen – Ihre Identität gehört im Regelfall nicht dazu. Sollte zur Auftragsbearbeitung die Weitergabe Ihrer Identität an den einsatzleitenden Detektiv vor Ort erforderlich sein, so werden wir auch hier nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung tun: Ihr Mandantenbetreuer würde Ihnen die Notwendigkeit im Vorfeld erläutern und Ihre Zustimmung einholen. Erst dann wird die Information an den Einsatzleiter – und nur an diesen – weitergegeben.

Kann die Lentz Gruppe® auch Sachverständigengutachten erstellen?

Kann die Lentz Gruppe® auch Sachverständigengutachten erstellen?

Natürlich. Schon seit 1995 bieten wir neben gerichtsverwertbaren

seit 2005 auch Sachverständigengutachten für das Detektei-Gewerbe an. Einer unserer Geschäftsführer, Herr Marcus R. Lentz, aufgrund seiner mittlerweile über dreißigjährigen Berufserfahrung und seiner fachlichen Expertise auch für viele Gerichte und Anwaltskanzleien als

tätig und Mitglied im führenden ‚Berufsverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.‘

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Von Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Sehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!