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Corona als Vorwand für Kindesentziehung?

Bild: corona-kindesentziehung-detektei

Welche Besonderheiten aktuell beim Umgangsrecht gelten und wann Einschränkungen bei Besuchen nicht gerechtfertigt sind

In Zeiten von Corona sind Kontaktbeschränkungen das wirksamste Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Um dies zu erleichtern, wurde z.B. das Recht auf Krankschreibung per Telefon während der Corona-Pandemie von der Bundesregierung eingeführt. Geschiedene Elternteile verlieren jedoch auch im aktuellen Lockdown nicht das Recht, ihre beim Ex-Partner lebenden Kinder zu sehen!
Von einer vereinbarten Umgangsregelung darf in den meisten Fällen nur dann abgewichen werden, wenn eine häusliche Quarantäne ärztlich / behördlich angeordnet wurde. Der betroffene Elternteil ist hier ganz klar in der Nachweispflicht. Was Betroffene tun können, wenn der Partner mauert, die Kinder nicht mehr herausgibt und sie das Gefühl haben, es geht dem Nachwuchs nicht gut, erläutert Ihnen unsere auf die Aufdeckung von Kindesentzug spezialisierte Detektei gern.

Der regelmäßige Umgang eines Trennungskinds mit beiden Elternteilen trägt zu dessen Persönlichkeitsentwicklung bei. Kinder in Trennungsfamilien haben daher nach § 1684 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Recht darauf, mit beiden Elternteilen in Kontakt zu sein. Umgekehrt ist auch jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt – unabhängig davon, wer das Sorgerecht besitzt. In einer Umgangsregelung können die Ex-Partner vereinbaren, wie oft der umgangsberechtigte Elternteil das gemeinsame Kind sehen darf. Alternativ legt das Familiengericht die Details zum Umgangsrecht individuell fest. Einschränkungen beim Umgangsrecht oder ein komplettes Verbot kann das Gericht nur dann verhängen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Umgangsrecht während Corona

Während der Corona-Pandemie bleiben die Rechte und Pflichten beim Umgangsrecht grundsätzlich weiter bestehen. Die Aufforderung der Politik, die eigenen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die getrennten oder geschiedenen Eltern in unterschiedlichen Haushalten leben. Eine Einschränkung des Umgangsrechts kann sich allerdings durch eine Ausgangssperre ergeben. Da sich die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und sie zudem ständig an die neuen Entwicklungen angepasst werden, sollten sich Eltern regelmäßig informieren, was konkret an ihrem Wohnort gilt. Ein klarer Fall ist die amtlich angeordnete Quarantäne: Hierbei muss das Kind für die Dauer der Isolation auf Treffen mit dem anderen Elternteil verzichten. Dies gilt auch, wenn der Elternteil, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt befindet, selbst an COVID-19 erkrankt ist. Ist der Elternteil jedoch in Quarantäne, weil er als Kontaktperson 1. Grades eingestuft wurde, und hat das Gesundheitsamt für das Kind als Kontaktperson 2. Grades keine Quarantäne angeordnet, hat das keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht

Ab wann besorgte Elternteile einen Detektiv hinzuziehen können

Bild: kindesentzug-privatdetektiv

Wenn der Ex-Partner keine Schuld an der Abweichung von einer bestehenden Regelung trägt und wenn er dies beweisen kann, muss der andere Elternteil das hinnehmen. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich ein Elternteil so verhält, dass er mutwillig die Voraussetzungen für die Anordnung einer Quarantäne für sich und das Kind schafft – dies lässt sich jedoch nicht immer so einfach überprüfen. Auch eine freiwillige Quarantäne ist kein Grund, das Umgangsrecht auszusetzen. Drängt sich einem Elternteil der konkrete Verdacht auf, dass ihm der Ex-Partner das Kind entziehen möchte und dieser die Corona-Maßnahmen nur als Vorwand nutzt, kann er eine erfahrene Detektei hinzuziehen. Diese hilft beispielsweise, wenn der Ex-Partner mit dem Kind untergetaucht ist. Darüber hinaus kann ein Privatdetektiv im Rahmen einer Observation Informationen beschaffen, die dem besorgten Elternteil helfen, das falsche Spiel des Ex-Partners oder gar eine geplante Kindesentführung aufzudecken. Handelt es sich bei dem Ex-Partner um einen sogenannten „Corona-Leugner“, der sich nicht an die Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht oder den Mindestabstand hält, können auch hier handfeste Beweise hilfreich sein, um eine Änderung der Umgangsregelung beim Familiengericht zu erwirken.

Fotos: ©Lentz & Co. GmbH

Über die Autorin: Natalie Bote

Natalie Bote

Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
In einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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