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Kindesunterhalt – rechtliche Vorgaben und elterliche Pflichten

Unsere Detektei hilft seit 1995 bei der Beweisführung zum Erhalt von Kindesunterhalt des zahlungspflichtigen Elternteils

Kindesunterhalt - rechtliche Vorgaben und elterliche Pflichten

Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
 

Kindesunterhalt: Wir unterstützen Sie beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche

Kindesunterhalt – rechtliche Grundlagen

Der Kindesunterhalt in Deutschland ist in den §§ 1601 ff. BGB gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Leben die Eltern zusammen, leisten sie gemeinsam Naturalunterhalt in Form von Wohnung, Lebensmitteln, Spielsachen, Schule etc. Nach einer Trennung oder Scheidung wird der Naturalunterhalt weiterhin von dem Elternteil erbracht, in dessen Haushalt das Kind lebt. Der andere unterhaltspflichtige Elternteil muss Barunterhalt leisten. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen errechnet sich aus dem Alter des Kindes und dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Unterhaltssätze sind in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Was tun, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlt?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Ex-Partner beim Kindesunterhalt betrügt, können Sie einen Privatdetektiv unserer Detektei beauftragen, um Beweise dafür zu erarbeiten, dass ihr Ex-Partner zahlungsfähig ist und über relevante Einkommen verfügt. Unsere Detektive können Observationen durchführen, Informationen über Einkommen und Vermögen verifizieren und möglicherweise auch Zeugenaussagen oder andere gerichtlich anerkannte Beweise erarbeiten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einschaltung einer Privatdetektivs innerhalb der rechtlichen Grenzen abläuft, da nur solche Beweise vor Gericht überhaupt beachtet werden.

Bevor Sie einen Detektiv beauftragen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegen.

Es ist ratsam, vorab eine umfassende Beratung bei unserer Detektei einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Schritte legal sind und keine rechtlichen Konsequenzen haben. 

Letztendlich ist es wichtig, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und dass alle Maßnahmen im besten Interesse des Kindes getroffen werden. Wenn Sie Beweise für Betrug beim Kindesunterhalt haben, sollten Sie dies dann ihrem Anwalt mitteilen, damit dieser dann angemessene Maßnahmen ergreifen kann und unsere schriftlichen Tätigkeitsberichte als Beweismittel verwenden kann.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen. Diese Zertifizierung gilt für unsere Standorte in Hanau und Frankfurt.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an allen unseren Niederlassungen statt und findet unternehmensweite Anwendung.
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Das Wichtigste beim Kindesunterhalt: Dranbleiben

Heute ist das rückwirkende Einfordern von Kindesunterhalt in der Regel nicht möglich – es sei denn, die Berechtigten haben ihre Ansprüche stets verfolgt und können das auch nachweisen. Bei einer verspäteten Klage kann es außerdem helfen, wenn man zumindest gerichtsverwertbar beweisen kann, dass vorher keine Aussicht bestand, Geld vom Unterhaltspflichtigen zu bekommen.

Als Faustregel gilt: Unterhaltsansprüche sollten binnen eines Jahres durchgesetzt werden. Wurden die Ansprüche nicht beurkundet bzw. tituliert und regelmäßig Zahlungen eingefordert (z. B. über das Jugendamt, mit einem Anwalt oder durch Vollstreckungsmaßnahmen), kann der Unterhaltspflichtige mit der sogenannten Verwirkung argumentieren und Recht bekommen. 

Wichtig ist auch, sich von zweifelhaften Argumenten säumiger Zahler weder einschüchtern noch einwickeln zu lassen. Das Recht eines minderjährigen Kindes auf Unterhalt besteht unabhängig von dessen Verhalten, dem Verhältnis der Eltern zueinander oder den Umgangs- und Sorgerechten. Auch, wenn die Eltern andere Beziehungen eingehen oder eine neue Familie gründen, bleibt es bestehen. 

Kindesunterhalt wird oft unpünktlich oder gar nicht gezahlt

Wenn es um den Kindesunterhalt geht, machen viele Väter in Deutschland leider keine gute Figur. Laut Statistiken und Schätzungen von Ämtern, Anwälten, Wirtschaftsdetekteien und anderen Experten zahlt nur einer von drei Vätern den Unterhalt für sein(e) Kind(er) in voller Höhe und fristgerecht. Die anderen zwei Drittel zahlen entweder zu wenig oder gar keinen Unterhalt – oder die Zahlungen kommen unregelmäßig und immer wieder zu spät. Das kann den Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt – meist ist das die Mutter – in finanzielle Nöte bringen. Hinzu kommen erhebliche seelische Belastungen, etwa durch das Gefühl fortdauernder Ungerechtigkeit.

Über den Kindesunterhalt gibt es sehr häufig Streit. Viele Väter mit geringem Einkommen fühlen sich durch die Forderungen überlastet. Andere empfinden es als ungerecht, dass sie überhaupt Kindesunterhalt zahlen sollen, obwohl sie z. B. kein Sorgerecht haben, ihr Kind nur selten sehen oder die Expartnerin inzwischen mit einem anderen Mann zusammenlebt. In der Folge versuchen sie, sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken oder sich ihrer Unterhaltspflicht ganz zu entziehen. Dafür gibt es verschiedene gängige Strategien:

  • Falsche Angaben zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen 
    Damit der Kindesunterhalt möglichst gering angesetzt wird, verschweigen zahlungsunwillige Väter oft zumindest einen Teil ihres Vermögens und/oder ihrer Einkünfte. Manche machen sich bei ihren Verschleierungsstrategien gleich auf mehrere Arten strafbar, etwa indem sie Arbeitslosenunterstützung oder Sozialleistungen beziehen und nebenher schwarzarbeiten. 
  • Untertauchen
    Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nach der Trennung oder Scheidung wegzieht, vielleicht sogar das Land verlässt, wird es generell komplizierter, Unterhaltsansprüche durchzusetzen oder Unterhaltsschulden einzutreiben. Erst recht, wenn die neue Meldeadresse nicht bekannt ist. Das nutzen viele aus – in der Hoffnung, dass die Unterhaltsberechtigten weder die Zeit noch die Mittel haben, ihr Recht durchzusetzen. 
  • Auf Verjährung oder Verwirkung hoffen
    Grundsätzlich gilt: Unterhaltsansprüche, die nicht gerichtlich durchgesetzt werden, verjähren binnen drei Jahren. Beim Kindesunterhalt gilt diese Verjährungsfrist aber erst ab dem 18. Geburtstag; bei minderjährigen Kindern verjähren die Ansprüche nicht. Außerdem können Minderjährige ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern nicht verwirken. Ein Verzicht auf den Minderjährigenunterhalt ist ebenfalls rechtlich nicht möglich. Ein Kind (oder dessen gesetzlicher Vertreter) könnte also den gesamten ihm zustehenden Unterhalt auch rückwirkend geltend machen und gerichtlich einfordern, wenn z. B. der Vater nie gezahlt und die Mutter nie geklagt hat. 

In der Praxis hat sich die Rechtsprechung hier jedoch zugunsten der Schuldner verschoben. Der Hauptgrund: Die Unterhaltsschulden können schnell so groß werden, dass der Schuldner sie auch auf Raten nicht mehr bezahlen könnte. Dann kann er mit der Verwirkung argumentieren: Wer eine solche Riesensumme überhaupt auflaufen lässt, ohne sich um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu kümmern, hat das Geld offenbar nicht so nötig gehabt. Damit sind inzwischen schon viele Unterhaltsschuldner durchgekommen. Die Leidtragenden sind letztlich immer die Kinder, denen das Geld von Rechts wegen zusteht. 

Wirklich zahlungsunfähig – oder nur zahlungsunwillig?

Beim Erheben gerichtsverwertbarer Beweise kann auch eine Detektei helfen. Wirtschaftsdetektive, die sich mit dem Kindesunterhalt auskennen, können die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität eines säumigen Schuldners prüfen und ermitteln, ob er wirklich zahlungsunfähig oder nur zahlungsunwillig ist. Der Detektiv kann auch herausfinden, wo ein unbekannt verzogener Schuldner sich aufhält und welche Vermögenswerte vorhanden sind. 

Hat der Unterhaltspflichtige kein Einkommen oder Vermögen, springen die Sozialbehörden ein. Was sie zahlen oder eintreiben, ist jedoch immer nur der Mindestunterhalt, also der niedrigsten Satz nach der Düsseldorfer Tabelle. Viele Unterhaltsberechtigte könnten mehr bekommen, wenn sie sich selber um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern würden. Werden Sie aktiv, um zu Ihrem Recht und dem Ihnen zustehenden Geld zu kommen. Eine ausgebildete Detektivin oder Wirtschaftsdetektei, die mit einem Fachanwalt zusammenarbeitet, kann Sie dabei beraten und auf viele weitere Arten rechtssicher unterstützen.

Lassen Sie sich persönlich beraten – ganz einfach mittels Video-Beratung! Bequem und unkompliziert von ihrem heimischen Computer in ihrer vertrauten Umgebung können Sie 'Face to Face' mit einem unserer Mandantenbetreuer sprechen. Ganz so, als wären Sie bei uns im Büro aber ganz ohne Stau und Parkplatzsuche.

Persönliche Video-Beratung!
 

Bequem und unkompliziert von ihrem heimischen Computer in ihrer vertrauten Umgebung können Sie ‚Face to Face‘ mit einem unserer Mandantenbetreuer sprechen. Ganz so, als wären Sie bei uns im Büro aber ganz ohne Stau und Parkplatzsuche.

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Von Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Kundenstimme
Professionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei

News der Detektei Lentz

Detektei Lentz – Spiegel-Interview

19. November 2024

Detektei Lentz - Spiegel-Interview

Untreue und Ehebruch gehören für die Ermittlerin Natalie Bote zum täglichen Geschäft. Deshalb weiß sie, welche Spuren manche Menschen beim Griff in die Unternehmenskasse oder bei Seitensprüngen hinterlassen.


 

Mitarbeiterüberwachung: Aktuelles Urteil des BAG

01. November 2024

Mitarbeiterüberwachung: Aktuelles Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Lassen Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen, weil Sie vermuten, dass dieser eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht UND dokumentiert dieser Detektiv dann auch den „sichtbaren Gesundheitszustand“ des Arbeitnehmers – dann bewegen Sie sich auf dünnem Eis.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wie arbeitet eine Detektei?

Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherchen und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lauschabwehr an.

Was kostet ein Privatdetektiv die Stunde?

Die Kosten für einen Privatdetektiv beginnen bei 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. und enden bei extrem kurzfristigen Einsätzen mit kurzer Einsatzdauer bei 85,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. Als Faustformel gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je mehr Zeit wir haben, um alles sorgfältig und gewissenhaft zu planen, desto günstiger können wir unseren Stundensatz anbieten. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Was kostet ein Privatdetektiv bei Unterhaltsbetrug?

Ein Privatdetektiv wird bei Unterhaltsbetrug ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Expertenvorstellung: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Kindesunterhalt – rechtliche Vorgaben und elterliche Pflichten? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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