Kindesrückführung | Kindesentzug
Kindesrückführung nach Kindesentzug seit 1995 mit höchstmöglicher Erfolgsaussicht und Schutz des Kindeswohl durch unsere Detektive
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Kindesrückführung durch erfahrenes Rückführungsteam unserer Detektei seit 1995
Die Entziehung Minderjähriger, so der juristisch korrekte Terminus, ist die Wegnahme einer nicht volljährigen Person von einem oder beiden sorgeberechtigten und/oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern, dem Vormund oder Pfleger. In Deutschland ist dies eine Straftat, oder bei Gefährdung des Opfers sogar ein Verbrechen nach §235 StGB. Sie fällt unter den Oberbegriff ‚Entführung‘.
Das Haager Übereinkommen soll Eltern in einem solchen Fall helfen!
Das Haager Übereinkommen (auch Haager Kindesentführungsübereinkommen, kurz HKÜ) vom 25. Oktober 1980 ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Es betrifft ausschließlich Fälle von widerrechtlichem Verbringen, bzw Zurückhalten, d.h. internationaler Kindesentführung / Kindesentziehung. Meist verbringt hier einer der (ausländischen) Elternteile das gemeinsame Kind ohne Wissen und Einverständnis des anderen (deutschen) Elternteils in das Heimatland des ausländischen Elternteils.
Hier erweist sich das HKÜ oftmals als ‚zahnloser Tiger‘, da eine Rückführung nicht selten mehrere Jahre dauert – wenn überhaupt. Zwar ist in Artikel 11 des HKÜ das ‚Betreiben des Rückführungsverfahren mit gebotener Eile‘ vereinbart; das hilft nur wenig, wenn die Behörden im Aufenthaltsland des Kindes mauern, oder das lfd. Verfahren absichtlich verschleppen. Irgendwann ist die Entfremdung des Kindes zu Deutschland und den hier lebenden Verwandten so groß, dass eine Rückführung und Wiedereingliederung ohne psychische und pysische Schäden für das Kind kaum noch möglich ist.
Kindessuche durch unsere spezialisierte Detektive!
Kindesrückführung durch erfahrenes externes Team!
Die Kindesrückführung ist ein sensibles Thema, das oft mit viel emotionalem Stress verbunden ist. Wenn Eltern ihre Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils oder anderer Familienmitglieder ins Ausland bringen, kann eine Detektei helfen, nur wenn die Begleitunstände vor Ort passen, das Kind sicher und rechtzeitig zurückzuführen.
Eine Detektei, die auf Kindesrückführung spezialisiert ist, verfügt über erfahrene Ermittler, die mit internationalen Fähigkeiten und einem Netzwerk von Kontakten für die Rückführung im Ausland arbeiten, um das Kind aufzuspüren und wieder sicher nach Hause zu bringen.
Die Detektive überwachen das Zielobjekt, also das Kind, analysieren Bewegungsmuster und arbeiten mit internationalen Kontakten eng zusammen, um das Kind zu finden und – wenn sich ein geeigneter Zugriffspunkt findet – zurückzuführen. Dies ist nur möglich, wenn sich ein geeigneter Zugriffspunkt findet! Dieser Zugriffspunkt muss im Regelfall zwischen 15 und 90min. groß sein; je nach Land und den individuellen Situationen vor Ort.
Die Durchführung einer Kindesrückführung durch eine Detektei bietet den Eltern die Gewissheit, dass ihr Kind in guten Händen ist und sicher nach Hause zurückkehrt. Die Detektive arbeiten diskret und professionell, um das Wohlergehen des Kindes und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Kindesrückführung benötigen, wenden Sie sich an unsere spezialisierte Detektei, die Ihnen bei diesem sensiblen und wichtigen Thema zur Seite steht.
Grundvoraussetzungen für Kindesrückführung aus dem Ausland mit Unterstützung unserer Detektei
Die Kindesrückführung ist ein sensibles Thema, das nur möglich ist, wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht nach dem Recht des Heimatlandes, in welchem Kind und Mandant ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt haben, ausschließlich allein beim Mandanten liegen.
Nur in solchen Fällen kann unsere Detektei mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Kindesrückführung behilflich sein.
Detektive können dabei helfen, das Kind aufzuspüren, den üblichen Tagesablauf zu ermitteln, einen geeigneten Zugriffszeitpunkt festzustellen und dann deren Rückreise über ein externes Team sicher zu begleiten, wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht beim Mandanten liegen. Wir haben eine sehr hohe, aber keine 100%ige Erfolgsqoute. Wir möchten keine falschen Hoffnungen wecken. Wir betrachten jedes Mandat mit viel Herzblut so, als wären unsere eigenen Kinder betroffen. Fast alle von uns sind selbst Väter und Mütter. Jedoch ist ohne einen geeigneten Zugriffspunkt vor Ort eine Rückführung nicht möglich! Wir arbeiten eng mit rechtlichen Beratern und externen, langjährig erfahrenen Experten in der Kindesrückführung zusammen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen rechtlichen Schritte korrekt und für das Kindeswohl nicht beeinträchtigend eingeleitet werden.
Die endgültige Entscheidung, ob eine Rückführung stattfindet, oblliegt einzig dem Rückführungsteam vor Ort!
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kindesrückführung nur mit entsprechender rechtlicher Grundlage (alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht) nach dem Recht des Landes möglich ist, in welchem der Mandant und das Kind ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Entführung hatten. Detektive können dabei unterstützen, die notwendigen Beweise zu erarbeiten und den Prozess der Rückführung des Kindes zu planen und zu begleiten.
Alleiniges Sorgerecht + Aufenthaltsbestimmungsrecht muss beim Mandaten liegen!
Wenn Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht für Ihr Kind innehaben und Unterstützung bei der Rückführung benötigen, wenden Sie sich an unsere spezialisierte Detektei, um den Prozess auf professionelle und rechtlich einwandfreie Weise durchzuführen und dabei immer das Kindeswohl im Fokus zu haben.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Wir raten dringend davon ab, Kindesrückführungen in Ihre eigene Hand zu nehmen, oder gewaltsam durchzuführen.
Die Maßnahmen könnten illegal sein und die Rückkehr Ihres Kindes verzögern. Versuche Kinder ohne jede taktische Planung, Fachwissen, Erfahrung und nur mit Gewalt aus einem Land zurück zu entführen, führen leider fast immer dazu, dass
-
Sie selbst, dass Kind, oder andere in Gefahr geraten;
-
alle künftigen rechtlichen Bemühungen, die Sie in dem Staat, in den ihr Kind entführt wurde, im voraus stark beeinträchtigt, evtl. sogar unmöglich gemacht werden;
-
Sie oder Ihre Komplizen möglicherweise festgenommen werden und lange Haftstrafen im Ausland verbüßen müssen.
-
Sie selbst nicht mehr in das Land einreisen dürfen; mithin selbst keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Kind haben dürfen; vielleicht noch nicht einmal mehr den genauen Aufenthaltsort ihrer Kinder kennen, wenn diese nach der gescheiterten Rückführung an einen unbekannten Ort im Ausland verbracht werden.
Ein gutes Beispiel dafür ist die gewaltsame und schlussendlich gescheiterte Rückentführung zweier Kinder aus Dänemark in der Sylvesternacht 2023/2024. Im Ergebnis, befinden sich die Kinder heute wieder in Dänemark. Ein in Kindesrückführungen erfahrenes Unternehmen, wäre so niemals vorgegangen!
Kindesrückführung ist Sache erfahrener Experten!
Kindesrückführung / Kindessuche im Ausland seit 1995 weltweit
In den vergangenen drei Jahrzehnten konnten wir entführte und entzogene Kinder u.a. aus Ghana, Kolumbien, Japan, Russland, der Ukraine, Chile und Ägypten suchen, finden und deren Rückführung zu ihrem sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil in Deutschland, Österreich, oder der Schweiz erfolgreich begleiten.
Hierdurch haben wir tiefgreifende, langjährige Expertise auf diesem speziellen Einsatzgebiet mit unseren externen Partnern gewonnen und sind in der Lage solche Auftragsmandate auf praktisch jedem Kontinent anzunehmen und erfolgreich zu begleiten.
Dennoch haben auch wir keine 100%ige Erfolgsqoute. Manchmal sind die Situationen vor Ort am neuen Lebensmittelpunkt der Kinder so ungeeignet, dass eine ungefährdete Kontaktaufnahme und Rückreise nicht möglich ist und uns und die Kinder in Gefahr bringen würde. In diesen Fällen ist eine Rückführung nicht realisierbar und es muss ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Versuch unternommen werden.
Die Kindesrückführung ist ein komplexes rechtliches Thema, das oft mit internationalen Gesetzen und Abkommen verbunden ist. Wenn ein Elternteil sein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt, stellt dies in fast allen Fällen eine rechtswidrige Handlung dar. Um das Kind zurückzuführen, müssen rechtliche Schritte unternommen werden. Diese ziehen sich jedoch oftmals über mehrere Jahre hin, oder ausländische Behörden reagieren gar nicht, oder nur stark verzögert.
In solchen Fällen kann unsere Detektei durch eine verdeckte Observation (Beobachtung) den gewöhnlichen Tagesablauf des Kindes im Ausland feststellen, um dann mit langjährig erfahrenen Experten zusammenarbeiten, um die notwendigen Schritte für die Kindesrückführung zeitnah und effektiv zu planen und durchzuführen.
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Kindesrückführung nach Deutschem Recht auf legalem Wege erfolgt. Eine Detektei mit Erfahrung in der Kindesrückführung kann dabei unterstützen, die rechtlichen Aspekte zu klären und die Rückführung des Kindes erfolgreich zu vollziehen.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung bei der Kindesrückführung benötigen, kontaktieren Sie unsere spezialisierte Detektei, die Ihnen bei der Durchführung der notwendigen Schritte zur Rückführung Ihres Kindes helfen kann.
Kindessuche / Kindesrückführung muss sorgfältig geplant werden!
Nur eine erfahrene Detektei spielt eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Unterstützung für die Kindesrückführung, indem sie als Beweissicherungsinstanz agiert. Nur eine erfahrene Detektei kann dabei helfen, die erforderlichen Beweise zu sammeln, um die rechtliche Grundlage für die Rückführung des Kindes zu stärken und die Rückführung ggf. zu begleiten.
Die Detektive können in enger Zusammenarbeit mit Anwälten und rechtlichen Beratern arbeiten, um den Prozess der Kindesrückführung zu planen und umzusetzen. Sie übernehmen die Ermittlungsarbeit, um das Kind aufzuspüren und sicher zurückzuführen, und unterstützen bei der Vorbereitung aller erforderlichen Schritte.
Durch unsere Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet der Kindesrückführung können Detektive unserer Detektei wichtige rechtliche Unterstützung bieten und den Eltern in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen.
Insgesamt spielt eine Detektei eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Unterstützung für die Kindesrückführung, indem sie die Eltern durch den Prozess begleitet, taktische Expertise bereitstellt und bei der Umsetzung der Rückführung des Kindes hilft.
Problembeispiel
Ihr ehemaliger Ehe- oder Lebenspartner hat Ihnen das gemeinsame Kind entzogen, d.h. nach einem geplanten Kindesumgang nicht wieder zurück gebracht, oder evtl. an Schule / Kindergarten abgeholt und ist mit dem Kind untergetaucht.
Entweder ist das Kind an einen unbekannten Ort innerhalb Deutschlands verbracht worden, oder das gemeinsame Kind ist in der Heimat ihres ehemaligen Ehe- oder Lebenspartners verbracht worden. Dort eventuell in einem Internat oder bei Freunden, Verwandten Ihres ehemaligen Ehe- oder Lebenspartners.
Deutsche Behörden haben hier meist wenige bis gar keine rechtliche Handhabe, so dass es nicht selten ist, dass derartige Verhandlungen zwischen den deutschen und den Behörden des jeweiligen Landes Monate, teilweise Jahre andauern und selbst dann nicht immer notwendig zum Erfolg, d.h. zur Rückführung des Kindes an Sie, führen.
Haben beide Eltern das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, stellt eine Kindesentziehung eine Straftat dar. Den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Fälle bildet das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (HKÜ). 80 Staaten sind ihm mittlerweile beigetreten. Es hat zum Ziel, Kinder, die widerrechtlich in einem Vertragsstaat zurückgehalten werden, so schnell wie möglich wieder zurückzuführen. „Trotzdem vergehen in solchen Fällen meist Monate, wenn nicht sogar Jahre“, weiß der Ermittlungsexperte Marcus Lentz. „Mir sind Fälle bekannt, da hat eine Rückführung nach dem HKÜ über sechs Jahre gedauert. Das ist weder für den zurückgebliebenen Elternteil, noch für das Kind zumutbar.‘
Unser Vorschlag
Die Spezialisten unserer Detektei für Kindesrückführung aus dem In- und Ausland haben jahrelange Erfahrung im Bereich der Kindesrückführung. Die Ermittler unserer Detektei verfügen über beste Kontakte im In- und Ausland, häufig muttersprachliche Sprachkenntnisse, bzw. erfahrene Kontaktpersonen in den meisten Ländern mit entsprechenden Sprach- und Sachkenntnissen der individuellen Rechtssituation in dem jeweiligen Land.
Wir werden daher nach Absprache mit Ihnen die Suche bei einem Kindesentzug zeitnah aufnehmen und das Kind an seinem derzeitigen Aufenthaltsort zunächst lokalisieren, den gewöhnlichen Tagesablauf des Kindes feststellen und dann – unter Hinzuziehung von Ihnen, oder einer Vertrauensperson des Kindes – das Kind in einem geeigneten Augenblick in ihre Obhut übergeben.
Zum Zeitpunkt der in Gewahrsamnahme des Kindes, muss die komplette Rückführung nach Deutschland bereits perfekt geplant und minutiös organisiert sein. Dies ist notwendig, da in den meisten Fällen nur wenige Stunden Zeit bleiben, das jeweilige Land zu verlassen. Ziel unserer sorgfältig und gewissenhaft geplanten Aktion ist es immer, möglichst ‚geräuschlos‘ vorzugehen, d.h. jegliches Auffallen und jegliche Konfrontation mit den Behörden vor Ort, bzw. den Einwohnern vor Ort zu vermeiden.
Unser absolutes Ziel ist es, die Rückführung so zu gestalten, dass das Kindeswohl in keiner Weise beeinträchtigt wird. Das setzt voraus, dass der Elternteil, der das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, oder eine von ihm bevollmächtigte Person vor Ort anwesend ist und das Kind möglichst selbst empfängt. Damit wird effektiv vermieden, dass das Kind die Rückführung als als traumatisches Erlebnis wahrnimmt.
Eine weitere absolute und nicht verhandelbare Grundvoraussetzung unsererseits ist, dass die Rückführung des Kindes unter Einhaltung des geltenden Rechts in Deutschland erfolgt, d.h. dass Sie als Mandant über das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügen müssen und uns dies anhand von überprüfbaren Originaldokumenten nachweisen müssen!
Einsatzbeispiel unserer Detektei bei Kindesrückführung mit positivem Ausgang:
Kindesrückführung durch unsere Detektei aus Pakistan erfolgreich abgeschlossen!
Der Ex-Partner unserer Mandantin hatte sich mit der gemeinsamen fünfjährige Tochter Samira in sein Heimatland Pakistan abgesetzt. Da Pakistan das Haagener Abkommen bisher nicht unterzeichnet hat, wandte sich die junge Mutter an unsere international gut vernetzte Detektei. Wir stellten ein Team aus deutschen und pakistanischen Ermittlern vor Ort zusammen, nahmen Kontakt zu den örtlichen Informanten und Vertrauenspersonen auf und recherchierten den Aufenthaltsort des Kindes.
Nach wenigen Tagen entdeckten die Ermittler Samira bei ihrem Onkel und seiner Familie in einer Kleinstadt, rund 50km. südlich von Islamabad.
Durch eine ‚auf den Punkt‘ minutiös vorausgeplante Teamleistung gelang es uns, gemeinsam mit der sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Kindesmutter die fünfjährige aus Pakistan, über die Vereinigten Arabischen Emirate, schließlich wohlbehalten zurück in die EU zu verbringen.
Knapp sechs Wochen nach der Auftragserteilung konnte die Mandantin unserer Detektei mit ihre Tochter Samira wieder deutschen Boden betreten.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Lieselotte M., Wien
Walther K., Viernheim
Oliver P., Leipzig
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!
Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei hilft bei Kindesrückführung?
Ein spezielles Team innerhalb unserer Detektei ist auf die Kindesrückführung spezialisiert. Unabdingbare Voraussetzung hierbei ist, dass der Mandant das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht in Deutschland haben muss und ihm sein Kind widerrechtlich entzogen wurde, dass zuvor seinen regelmäßigen Aufenthaltsort hier in Deutschland hatte.
Welche Detektei spürt vermisste Personen auf?
Unsere Detektei sucht und findet weltweit vermisste und abhängige Personen. Dabei ist es egal, ob es um den abgängigen Sohn, den seit vielen Jahren vermissten Onkel, oder einfach eine andere Person handelt, an deren Auffindung Sie ein berechtigtes Interesse haben. Sprechen Sie uns an.
Können Detektive bei Sorgerechtsproblemen helfen?
Natürlich. Die Aufklärung von Sorgerechtsproblemen sind unser ‚täglich Brot‘. Unsere Privatdetektive observieren und ermitteln ob es die Kinder bei dem sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil gut haben, oder ob eine Kindeswohlgefährung / Kindesvernachlässigung vorliegt – und das natürlich unbemerkt und gerichtsverwertbar.
Wer hilft bei Verstoß gegen das Sorgerecht?
Bei familiären Streitigkeiten, wie zum Beispiel dem Thema Sorgerecht, kann ein professioneller und geprüfter Privatermittler weiterhelfen. Unsere Detektei unterstützt sie hier mit einer akribischen, minutiösen Dokumentation des Sachverhaltes!
Welche Privatdetektei ermittelt bei Kindesentzug?
Kindesentzug ist in Deutschland eine Straftat. Ein hierauf spezialisierter Teil unseres Teams klärt Fälle von Kindesentzug mit vor Gericht verwertbaren Beweisen auf.
Mein Kind ist verschwunden – hilft die Detektei auch bei Kindesentführung?
Unsere Detektei hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem vermissten Kind mit einer professionellen Ermittlung im In- und Ausland weiter.
Wer hilft mir, eine Kindesrückführung durchzusetzen?
Die Detektei Lentz besitzt jahrelange Erfahrung im Bereich der Kindesrückführung. Die geprüften Ermittler lokalisieren das Kind und begleiten, nach einer gründlichen Observation, die Rückführung in Ihre Obhut als allein erziehungsberechtigte und aufenthaltsbestimmungsberechtigte Person.
Expertenvorstellung: Nils Borsch
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Kindesrückführung | Kindesentzug? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
Nehmen Sie Kontakt auf.