Geschäftsbedingungen
Die Spielregeln für die Zusammenarbeit mit uns
(gültig für neue Auftragsmandate ab 1. Juli 2024)
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Bitte beachten Sie, dass entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Mandanten uns ausdrücklich nicht verpflichten.
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Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt bundesweit immer erst ab und bis zum jeweiligen Einsatzort.
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Zur Auftragsbearbeitung werden Fahrzeuge, Motorräder und verdeckten Observationsbusse aus dem betriebseigenen Fuhrpark eingesetzt. Hierbei handelt es sich um speziell ausgerüstete, sehr hoch motorisierte, in das heutige Straßenbild passende Einsatzfahrzeuge und Motorräder mit Betriebsfunk, verdeckten IP-Kameras, verdeckter Video- und Nachtsichttechnik usw. Infolge der tatsächlichen Nutzung dieser speziellen Fahrzeuge und Motorrädern und deren technischer Ausstattung wird ein Kilometergeld von EUR 1,20 je gefahrenem Kilometer ab dem Einsatzort berechnet.
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Zusätzlich werden für die Bereitstellung dieser speziellen Fahrzeuge, Motorräder und verdeckte Observationsbusse je Einsatzstunde und Fahrzeug EUR 16,00 – EUR 21,00 netto ab dem Einsatzort berechnet.
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Im Zeitraum von 18 Uhr abends bis morgens 07 Uhr wird für jeden eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter ein Nachtzuschlag von 50% je Detektivstunde auf das Stunden-Honorar erhoben. An Samstagen und Sonntagen wird für jeden eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter ganztags ein Wochenendzuschlag von 50% auf das Stunden-Honorar erhoben. An gesetzlichen Feiertagen wird ebenfalls für jeden eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter ganztags ein Feiertagszuschlag von 100% auf das Stunden-Honorar erhoben. Mehrere Zuschläge addieren sich nicht.
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Dem Mandant ist bekannt, dass sich die Detektiv-Sachbearbeiter bei einer fließenden Beobachtung mit PKW und Motorrädern an die gesetzlichen Bestimmungen der StVO halten müssen und die Anweisung haben, eine solche Beobachtung abzubrechen, wenn die weitere Beobachtung eine grobe Verletzung der StVO notwendig machen würde. Hierzu zählen insbesondere: Missachtung einer Rotlicht zeigenden Ampelanlage, erhebliche Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Überholverbote usw.
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Die Firma führt den ihr erteilten Dienstleistungs-Auftrag immer ergebnisoffen durch. Die Zahlung des Honorars ist daher nicht von einem bestimmten Ergebnis, oder gar einem Erfolg abhängig. Der Mandant ist sich darüber im Klaren, dass das Ergebnis der Ermittlungen, oder Observation nicht immer positiv im Sinne des Mandanten und des von ihm verfolgten Auftragsziels sein kann. Erteilte Auskünfte, Ergebnisse von Ermittlungen und Beobachtungen (Observationen) beruhen regelmäßig auf den eigenen Wahrnehmungen der eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter, sehr oft aber auch auf mündlichen Angaben befragter Personen und sind dann nicht schriftlich belegbar.
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Die Firma garantiert, dass Aufträge im detektivischen Bereich nicht an betriebsfremde Detektiv-Sachbearbeiter (Subunternehmer | freie Mitarbeiter) abgegeben werden, sondern dass ausschließlich fest in der Firma angestellte Detektiv-Sachbearbeiter zum Einsatz kommen, in deren Anstellungsvertrag eine rechtswirksame Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung beinhaltet ist, die jährlich vor einem Rechtsanwalt erneuert wird. Die Identität des Mandanten wird den Detektiv-Sachbearbeitern durch die Firma niemals bekannt gegeben. Der Mandant hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der privaten Wohnanschriften und Kontaktdaten der eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter.
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Die Firma schuldet dem Mandanten erst nach vollständigem Zahlungseingang einen schriftlichen, möglichst detaillierten, Tätigkeitsbericht in digitaler Form (PDF-Datei). Alle eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter sind in diesem Bericht mit vollem Namen genannt. Als Arbeitszeitnachweis, bzw. Abrechnungsnachweis genügt ausdrücklich der schriftliche, von den eingesetzten Detektiven unterschriebene, Tätigkeitsbericht und vorab ausdrücklich nur die Abschlussrechnung. Weitere Nachweise – gleich welcher Art – werden, auch im Nachhinein, nicht geschuldet. Der Bericht ist ggf. mit visuellem Material (Fotos / Videos) als JPG. bzw. AVI.-Datei ergänzt, soweit deren Anfertigung möglich und rechtlich zulässig war. Insoweit wird vertraglich nur der schriftliche Tätigkeitsbericht digital als PDF-Datei geschuldet; niemals aber irgendwelche visuellen Materialien. Visuelles Material kann dem §22 KunstUrhG. + Art. 6 Abs. f DSGVO + ErwG. 47 DSGVO u.a. unterliegen. Die Nutzung des visuellen Materials erfolgt daher immer auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Mandanten. Es wird daher in jedem Fall ausdrücklich die Hinzuziehung eines Anwalts, vor der Nutzung des gesamten Materials, empfohlen.
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Dem Mandanten wird zu Beginn des Mandats ein Zugang zu einem Lentz Membersclub® – Postfach als seinem elektronischen Briefkasten eingerichtet, in dem für ihn bestimmte Mitteilungen online bereitgestellt werden. Der Mandant bestimmt das Postfach als Vorrichtung zum Empfang von Mitteilungen (Tätigkeitsberichte, Rechnungen) durch die Firma. Der Mandant wird über die erfolgte Bereitstellung unmittelbar per E-Mail und – sofern von dem Mandanten schriftlich hinterlegt – seiner Mobilnummer per SMS benachrichtigt. Reklamationen an dem Tätigkeitsbericht oder Rechnungen müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung der Dokumente über den Lentz Membersclub® angezeigt werden. Der Firma steht bei einer Reklamation ein entsprechendes Nachbesserungsrecht zu. Die Reklamation löst kein Zurückbehaltungsrecht auf Seiten des Mandanten aus. Nach Ablauf von sieben Werktagen gelten Berichte und Rechnungen als endgültig und unwiderruflich anerkannt und akzeptiert. Zwischenberichte können nach Aufforderung arbeitstäglich nach Arbeitsende erteilt werden; jedoch nur in mündlicher, bzw. fernmündlicher Form. Diese Zwischenauskünfte sind ohne Gewähr und können sich im Laufe der weiteren Auftragsdurchführung aufgrund neuer Erkenntnisse noch verändern.
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Dem Mandanten ist nach Belehrung ausdrücklich bekannt, dass bei der Durchführung seines Auftrages jederzeit ständig zeitgleich ein Detektiv-Sachbearbeiter-Team eingesetzt wird, welches den örtlichen Begebenheiten und dem Auftragszweck entsprechend zusammengestellt wird und aus ständig zeitgleich (die individuelle Anzahl wird nach Kenntnis des Auftragsgegenstandes festgelegt) Detektiven, sowie entsprechenden Pausenablösungen besteht. Jeder Detektiv-Sachbearbeiter wird, sofern die Firma dies für notwendig hält, in einem eigenen Einsatzfahrzeug (PKW, verdeckter Observationsbus, Motorrad) eingesetzt, um einen kurzfristigen, regelmäßigen Wechsel der Detektiv-Sachbearbeiter innerhalb des Sichtfeld der Zielperson zu ermöglichen, möglichst alle Zu-/ Abfahrtswege ständig und permanent abdecken zu können und damit das Risiko eines möglichen Auffallens, oder gar erkannt werdens zu minimieren und auf einen Wechsel der Fortbewegungsart der Zielperson (fußläufig, PKW, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel etc.) jederzeit angemessen, professionell reagieren zu können und so das Risiko eines Verlust der Zielperson so gering wie möglich zu halten. Auszuschließen ist dies jedoch niemals. Hierüber wurde der Mandant ausdrücklich ausführlich und erschöpfend im Rahmen der kostenfreien Beratung aufgeklärt und ist einverstanden. Die Abrechnung der Detektivstunden aller Detektive erfolgt jeweils ab/bis zu der dem Einsatzort am nächstgelegenen Betriebsstätte.
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Zur Verfügung gestellte Unterlagen, insbesondere Ermittlungsberichte, dürfen ausschließlich zu dem auf Seite 1 unter „berechtigtem Interesse“ angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Jede sonstige Vervielfältigung, Verwertung und Verbreitung ist ausdrücklich nicht zulässig.
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Die Firma ist berechtigt, direkt bei Auftragserteilung und während der Durchführung des Auftrages zu bestimmende Kostenvorschüsse zu verlangen und abzurechnen, die in angemessenem Verhältnis zu der zu erwartenden Gesamt-Vergütung stehen. Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden; nach Verbrauch des Vorschusses kann die Firma die Weiterbearbeitung bis zum Eingang einer weiteren Vorschusszahlung unterbrechen.
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Auf Schadenersatz haftet die Firma im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Firma nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Mandanten nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Mandant erklärt außerdem, die Firma und ihre Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten im Hinblick auf Forderungen Dritter, die aus der Verwendung der Ergebnisse oder anderen Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages mittelbar oder unmittelbar resultieren.
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Dieser Auftrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit, zum Ende eines Einsatztages gekündigt werden. Eine unmittelbare Auftragskündigung während des laufenden Einsatztages ist, vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund i.S.v. § 314 BGB nicht möglich. Die bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufenen Kosten sind dann gemäß Punkt 19 dieser Auftrags- und Honorarvereinbarung zur Zahlung fällig. Eine Kündigung dieses Auftrages nach Auftragserteilung und vor Einsatzbeginn ist nicht möglich, da die Firma zeitnah nach Auftragserteilung mit Aktenführung, Datenkonsolidierung, auftragsvorbereitenden Ermittlungen, Ortsbesichtigungen, Ressourcenplanung, ggf. Bereitstellung von Equipment für den Einsatz etc. beginnt und die der Firma hierdurch entstehenden Kosten mindestens einen vollen Einsatztag als Amortisationszeit erfordern.
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Änderungen, Ergänzungen, oder sonstige Absprachen zu dieser Auftrags- u. Honorarvereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen und schriftlich wechselseitig bestätigt wurden. Das gleiche gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel. Die Form einer eMail gilt als Schriftform; jedoch bedarf eine eMail immer der wechselseitigen Bestätigung und deren Inhalt findet bei der Firma nur während der Bürozeiten Mo.-Fr.. 09-17 Uhr Beachtung!
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Aus Gründen der Diskretion erteilt die Firma Auskünfte zu diesem Auftrag generell nur gegen Nennung eines persönlichen Kundenkennwortes und der Auftragsnummer. Beides muss auf erstes Befragen fehlerfrei genannt werden. Kennwort + Auftragsnummer gelten dann auch für den Online-Zugang zum Lentz Membersclub®, um Berichte, Bilder etc. online einzusehen und abzurufen. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JEDER Anrufer, der Kundenkennwort + Auftragsnummer auf erstes Befragen fehlerfrei nennen kann, auftragsbezogene Auskünfte erhält. Die Auftragsnummer wird mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Für diese Auftrags- u. Honorarvereinbarung gilt folgendes Kundenkennwort als vereinbart: __________________________________
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Der Mandant verzichtet auf die Bekanntgabe der Identität der von der Firma in Anspruch genommenen Vertrauenspersonen | Informanten; ebenso verzichtet der Mandant auf die Bekanntgabe von näheren Informationen zu den genutzten Einsatzfahrzeugen (z.B. Fabrikat, Farbe, amtl. Kennzeichen o.ä.) und Ausrüstungsgegenständen der eingesetzten Detektive.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Mandanten D-63450 Hanau am Main. Gleiches gilt, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
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Alle von der Firma digital gestellten Rechnungen sind grundsätzlich immer direkt bei Übergabe im Lentz Membersclub® tagesgleich bei Übergabe zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsziele müssen im Vorhinein schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
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Die Firma und der Mandant vereinbaren absolute Verschwiegenheit und Vertraulichkeit über ihre gesamte Zusammenarbeit und diesen Auftrag.
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Die Firma ist ausdrücklich nicht verpflichtet, die günstigste, sondern vielmehr die nach ihrer Ansicht erfolgversprechendste Möglichkeit der Auftragsbearbeitung zu nutzen.
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Nur wenn für diesen Auftrag ein Festpreishonorar (Pauschalhonorar) zur beiderseitigen finanziellen Planungssicherheit vereinbart wurde und in der Auftragsbeschreibung auf Seite 1 dieser Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich vereinbart wurde, so ist dieses Festpreishonorar (Pauschalhonorar) mit Sonderkonditionen kalkuliert und auf die volle Auslastung der Mitarbeiter wirtschaftlich ausgelegt und daher ausdrücklich mit Arbeitsbeginn der Firma in voller Höhe verdient und fällig; dies auch bei vorzeitigem Abbruch der Tätigkeit der Firma wenn das Auftragsziel erreicht wurde, oder bei einem vorzeitigen Einsatzabbruch / einer Auftragskündigung auf Wunsch des Mandanten.
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Sollten Bestimmungen dieser 4seitigen Auftrags- und Honorarvereinbarung, oder zukünftig aufzunehmende Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Auftrags- und Honorarvereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen Regelung, oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die beiden Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Auftrags- und Honorarvereinbarung gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss diesen Punkt bedacht hätten.
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Vorhandene Berichte und Bilder werden aus Datenschutzgründen auf den Systemen der Firma nach Ablauf von 30 Tagen nicht wiederherstellbar gelöscht.
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Die Auslagen bzw. Spesen werden als umsatzsteuerpflichtige Nebenleistung in der Rechnung mit abgerechnet. §670 BGB findet entsprechende Anwendung.
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Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Firma seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung seines Auftragsmandats, soweit dies nicht ohne seine Einwilligung zulässig ist, verarbeiten, nutzen und bis zu 30 Tage nach vollständiger Auftragsabwicklung verschlüsselt, elektronisch speichert, um auch bei Rückfragen von ihm zu seinem Auftrag jederzeit auf diese Daten zugreifen zu können.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Rechte auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO) + Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO) zu. Darüber hinaus steht ihnen nach Art. 21 Abs.1 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, die auf Art. 6 Abs.1 S. f) DSGVO beruht. Sie haben gemäß Art.77 DSGVO auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Bitte richten Sie ihre Beschwerde an unseren Datenschutzbeauftragten
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Frau Carola Maja Breuhan (Datenschutzbeauftragte – DSB)
Ruhrstraße 15
D-63452 Hanau
E-Mail: datenschutz@lentz.de
Telefon: 0800 – 88 333 11 (gebührenfrei von Mo.-Sa. 09-17 Uhr)
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 14 08 0
Telefax: 0611 – 14 08-900
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
Der Unterzeichner erklärt auf ausdrückliches diesbezügliches Befragen durch die Firma, dass er im Namen des Mandanten unterschriftsberechtigt, bzw. unterschriftsbevollmächtigt ist und alle im Zusammenhang mit diesem Auftrag notwendigen Willenserklärungen und Entscheidungen rechtswirksam treffen kann.
Der Mandant erklärt weiter, dass er die umseitigen 4seitigen Geschäftsbedingungen (Punkt 1-26) der Firma vollständig selbst gelesen und verstanden hat, genügend Bedenkzeit vor Unterzeichnung hatte, alle für ihn erklärungsbedürftigen Punkte zusätzlich erschöpfend besprochen wurden und er mit allen Punkten einverstanden ist und diese auch unwiderruflich anerkennt. Eventuell entgegenstehende, oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten verpflichten die Firma nicht.