Diebstahl, Sabotage und Warenschwund am Arbeitsplatz nachweisen
Seit 1995 stehen wir als Partner an ihrer Seite zur Aufklärung von Diebstahl, Sabotage, Schlechtleistung + Warenschwund im eigenen Unternehmen
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
In Ihrem Unternehmen verschwinden immer wieder Werkzeuge, Waren, z.B. aus dem Lager oder Versandbereich, oder Geld aus der Kasse? Sie haben sogar den Verdacht, dass in Ihrem Betrieb gezielt Sabotage betrieben wird?
Die Aufdeckung von solchen kriminellen Handlungen ist schwierig und der finanzielle Schaden hoch. Schnell kommt es bei Verdacht von klauenden Angestellten zu unwiderruflichen Vorwürfen, heimlichen Überwachungen am Arbeitsplatz und weiteren Maßnahmen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten langfristig schädigen.
Bevor Sie Kündigungen und Strafverfolgungen androhen, sollten Sie sich an die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei wenden. Diese sind im Observieren geschult und sorgen für die notwendigen, gerichtsverwertbaren Beweise, um den Täter zu überführen.
Erfahrung seit 1995 in der Klärung von Diebstahl, Sabotage + Warenschwund in Unternehmen
Ein Fall von Diebstahl und Warenschwund am Arbeitsplatz kann sehr ernst genommen werden, da es nicht nur finanzielle Verluste für das Unternehmen bedeuten kann, sondern auch das Vertrauen unter den Mitarbeitern und damit das Betriebsklima beeinträchtigen kann.
Die Beauftragung eines Privatermittlers unserer Detektei ist eine gute Lösung, um den Diebstahl und den Warenschwund aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein Privatermittler unserer Detektei verfügt über die nötigen Fähigkeiten und Ressourcen, um diskret zu ermitteln und Beweise zu sammeln, die vor Gericht verwendet werden können.
Es ist wichtig, dass das Unternehmen umgehend handelt und unsere Privatermittler beauftragt, um weiteren Schaden zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unsere Privatermittler kann auch dabei helfen, Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl und Warenschwund zukünftig zu verhindern.
Diebstahl von Werkzeugen, Waren & Arbeitsmaterialien durch eigene Mitarbeiter sind keine Seltenheit!
Laut Studien sind im Einzelhandel für die Hälfte des Schadens zwar unehrliche Kunden verantwortlich, immerhin aber noch ein Viertel der Diebstähle ist den eigenen Mitarbeitern anzulasten. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht zum Einzelhandel zählt, dürfen Sie von einer ähnlichen Quote ausgehen.
1. Ein Mitarbeiter eines Autoteilegroßhandels wurde dabei erwischt, wie er regelmäßig Fahrzeugersatzteile aus dem Lager stahl. Durch die Einschleusung zweier Detektive unserer Detektei konnten die Diebstähle in nur sieben Tagen aufgeklärt werden und der Mitarbeiter wurde entlassen. Der Wert der gestohlenen Waren belief sich auf mehrere Zehntausend Euro.
2. In einem Unternehmen für Elektronikgeräte wurde festgestellt, dass regelmäßig hochwertige Gadgets aus der Lagerhalle verschwanden. Nach einer Einschleusung eines Detektiv und paralelle Observation im Außenbereich durch drei weitere Detektive wurde ein Lagermitarbeiter als Täter identifiziert, der die Geräte gestohlen und über einen Online-Marktplatz verkauft hatte. Der Mitarbeiter wurde entlassen und angezeigt.
3. In einem Bürogebäude wurden regelmäßig größere Geldbeträge aus den Schreibtischschubladen der Mitarbeiter gestohlen. Nachdem zwei Detektive unserer Detektei eingeschleust wurden wurden, konnte ein Reinigungspersonalmitglied als Täterin identifiziert werden.
Die Diebin wurde gefasst und das Sicherheitspersonal wurde verstärkt, um zukünftigen Diebstählen vorzubeugen.
Diese Fallbeispiele zeigen, wie Diebstahl am Arbeitsplatz in verschiedenen Branchen und Situationen vorkommen kann. Es ist wichtig, dass Unternehmen proaktiv gegen Diebstahl vorgehen und gegebenenfalls einen Privatermittler beauftragen, um den Fall aufzuklären und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Nicht immer ist es möglich oder sinnvoll, alle Artikel oder Werkzeuge mit einer elektronischen Artikelsicherung zu versehen, um sich vor Diebstählen zu schützen. Aber zumindest einige grundlegende Punkte sollten beachtet werden, um Ihre Angestellten für das Thema zu sensibilisieren:
- Legen Sie Ihren Mitarbeitern die Kosten, die Ihnen durch Schwund entstehen, offen.
- Versuchen Sie, Ihre Mitarbeiter zum verantwortungsvollen Umgang mit Betriebsmitteln zu motivieren, etwa durch Beteiligung an Einsparungen.
- Erleichtern Sie Diebstahl nicht zu sehr. Verstärken Sie die Qualitätskontrolle, z.B. durch zusätzliche Warenkontrollen.
Nichtsdestotrotz sollten Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen in Ihrem Betrieb aufgedeckt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beseitigung dieser Schwachstellen und bei der Entlarvung krimineller Mitarbeiter.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Was ist zu tun bei Diebstahl im Betrieb?
Beauftragen Sie uns! Wir schleusen unsere Detektive als verdeckte Ermittler in Ihr Unternehmen ein und wissen nach einem meist zweiwöchigen Einsatz sehr genau, welchem Ihrer Arbeitnehmer Sie Vertrauen schenken können und welchen nicht. Sie erhalten arbeitstäglich einen lückenlosen, schriftlichen Tätigkeitsbericht, der meist auch mit einer umfassenden visuellen Beweissicherung durch verdeckte Kleinstkameras ergänzt ist.
Unsere Ermittler werden Ihren Mitarbeitern entweder als Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma, neuer Mitarbeiter zur Probe über die Arbeitsagentur, Praktikant o.ä. vorgestellt.
Entsprechend authentische und einer groben Überprüfung standhaltende Lebensläufe und fiktive Wohnadressen in der Nähe Ihres Unternehmens bringen unsere Ermittler selbstverständlich mit.
Grundsätzlich werden bei uns immer geprüfte Detektive (ZAD) mit entsprechender Vorbildung eingesetzt, die sich möglichst schnell in Ihren betrieblichen Ablauf integrieren können und die darüber hinaus psychologisch so geschult und ausgebildet sind, dass ihnen die Kontaktaufnahme zu ihren neuen Kollegen leichtfällt.
Unsere Wirtschaftsdetektive waren so in der Vergangenheit schon höchst erfolgreich z.B. in Unternehmen der Metallindustrie, des Bergbaus, der Hauswirtschaft, der Alten- und Krankenpflege, der Luft- und Raumfahrt und der Automobilindustrie eingesetzt.
Sie verdächtigen nicht Ihre Arbeitnehmer, sondern Externe des Diebstahls oder der Sabotage? Auch in diesen Fällen finden Sie in der Detektei Lentz® einen zuverlässigen Partner.
Einschleusungen + Observationen als probates Mittel zur schnellen Täterergreifung
In vielen Fällen kann es notwendig sein, einen Privatermittler als Undercover-Agenten legendiert in ihr eigenes Unternehmen einzuschleusen, um einen Diebstahl, Warenschwund, oder Schlechtleistung am Arbeitsplatz aufzudecken.
Diese Methode kann effektiv sein, um die Täter zu identifizieren und Beweise zu sammeln.
Hier sind einige Schritte, die bei der Einschleusung eines Privatermittlers beachtet werden sollten:
1. Planung und Vorbereitung: Bevor der Privatermittler eingeschleust wird, sollten alle relevanten Informationen über den Diebstahl und die Verdächtigen gesammelt werden. Es ist wichtig, ein genaues Profil der Täter zu erstellen, um den Privatermittler angemessen darauf vorzubereiten.
2. Auswahl des Privatermittlers: Der Privatermittler sollte über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um undercover zu agieren und Diskretion zu wahren. Es ist wichtig, eine professionelle und vertrauenswürdige Detektei mit TÜV Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 und Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 auszuwählen.
3. Einbettung in das Unternehmen: Der Privatermittler muss glaubwürdig legendiert in das Unternehmen eingeführt werden, um als vertrauenswürdiger Mitarbeiter zu gelten und schnell Anschluss zu finden. Er oder sie sollte eine angemessene Tarnung haben und sich nahtlos in das Arbeitsumfeld integrieren.
4. Beweise sammeln: Der Privatermittler sollte diskret Beweise sammeln, um den Diebstahl zu dokumentieren und die Täter zu identifizieren. Dies kann durch das Sammeln von Videomaterial, Fotos oder schriftlichen Beweisen erfolgen.
5. Berichterstattung und Aktion: Nach Abschluss der Ermittlungen sollte der Privatermittler einen detaillierten Bericht erstellen und alle Beweise den Behörden oder dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Auf Basis dieser Informationen können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Die Einschleusung eines Privatermittlers sollte immer in Betracht gezogen werden, wenn alle legalen und ethischen Aspekte berücksichtigt wurden und Diebstähle, Schlechtleistung, Sabotage, oder Arbeitszeitbetrug am Arbeitsplatz aufzudecken.
Nachweis von Warenschwund & Diebstahl am Arbeitsplatz
Die Detektei Lentz® kann Ihnen hier als vom TÜV schon seit 2003 jährlich überprüfter und zertifizierter detektivischer Dienstleister helfen, die notwendigen Beweise zu beschaffen, Sachverhalte aufzuklären und Licht in das Dunkel zu bringen. Durch unsere Tätigkeit werden Sie in die Lage versetzt, Ihre personellen und sonstigen grundsätzlichen Entscheidungen aufgrund nachweisbarer Fakten und nicht nur aufgrund eines „vagen Bauchgefühls“ zu treffen.
Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch geprüfte Detektive (ZAD).
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Daniel T., München
Volker R., Heppenheim
Joachim S., Köln
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei hilft bei Diebstahl?
Bei Verdacht auf Diebstahl ist die Beauftragung einer seriösen Detektei oftmals empfehlenswert. Die geprüften Ermittler der Detektei Lentz unterstützen Sie dabei, den oder die Täter des Diebstahl mit gerichtsverwertbaren Beweisen zu überführen.
Welche Detektei hilft bei Spesenbetrug durch meinen Arbeitnehmer?
Begehen Mitarbeiter eines Unternehmens Spesenbetrug, kann bei guter Beweislage die fristlose Kündigung erfolgen. Die geprüften Detektive der Detektei Lentz bringen Licht ins Dunkel und dokumentieren den Betrug zuverlässig.
Welche Detektei ermittelt bei Diebstahl am Arbeitsplatz?
Die Detektei Lentz ermittelt bei Verdacht auf Diebstahl an Arbeitsplätzen in ganz Deutschland und der Welt und dokumentiert während ihrer Observation lückenlos.
Was passiert bei einer Einschleusung?
Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.
Expertenvorstellung: Gernot Zehner
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Diebstahl, Sabotage und Warenschwund am Arbeitsplatz nachweisen? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.
In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.
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