Unterhaltsansprüche rechtlich einordnen und durchsetzen
Unsere Detektei unterstützt Sie seit 1995 bei der Beweisbeschaffung zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Was bedeutet eigentlich Unterhalt?
Mit dem Begriff ‚Unterhalt‘ lassen sich alle Leistungen zusammenfassen, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen. Dabei wird vom Gesetzgeber und in der Rechtsprechung zwischen Geldunterhalt (Barunterhalt) und Naturalunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt unterschieden. Zum Naturalunterhalt gehören Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Krankenpflege, Ausbildung, Freizeitgestaltung und ausreichend Taschengeld für den persönlichen Bedarf. Barunterhalt wird dagegen in Form von regelmäßigen Geldzahlungen oder Überweisungen geleistet.
Unterhalt bei einer Scheidung bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach der Scheidung zahlen muss. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, die bei einer Scheidung eine Rolle spielen können.
Drei Arten von Unterhalt unterscheidet der Gesetzgeber
1. Trennungsunterhalt:
Dies ist eine finanzielle Zahlung, die ein Ehepartner dem anderen während des Scheidungsverfahrens oder nach der Trennung zahlen muss. Der Zweck des Trennungsunterhalts ist es, sicherzustellen, dass der bedürftige Ehepartner weiterhin einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten kann, bis die Scheidung abgeschlossen ist.
2. Nachehelicher Unterhalt:
Nach der Scheidung kann ein Ehepartner verpflichtet sein, dem anderen finanzielle Unterstützung zu leisten. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehepartner während der Ehe weniger verdient hat oder finanziell abhängiger war. Der Zweck des nachehelichen Unterhalts besteht darin, sicherzustellen, dass der bedürftige Ehepartner nach der Scheidung finanziell abgesichert ist.
3. Kindesunterhalt:
Bei einer Scheidung ist auch die Zahlung von Kindesunterhalt ein wichtiger Aspekt. Dies bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil dem anderen für die Versorgung und Betreuung der gemeinsamen Kinder zahlen muss. Der Zweck des Kindesunterhalts besteht darin, sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Kinder auch nach der Scheidung gedeckt sind.
Die Höhe und Dauer des Unterhalts bei einer Scheidung können je nach individueller Situation und den geltenden Gesetzen in dem jeweiligen Land variieren. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Details des Unterhalts bei einer Scheidung zu klären und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß geregelt sind.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
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Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Wer hat Unterhaltsansprüche?
Minderjährige Kinder haben grundsätzlich Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern, egal ob diese ledig oder verheiratet, geschieden oder getrennt sind. Leben die Eltern nicht zusammen, ist der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, naturalunterhaltspflichtig. Der in einem anderen Haushalt lebende Elternteil muss gemäß der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt leisten. Diese monatlichen Unterhaltszahlungen werden oft auch als ‚Alimente‘ bezeichnet, obwohl das französische Wort eigentlich ‚Nahrung‘, also Naturalunterhalt bedeutet.
Volljährige, die sich nicht selbst unterhalten können (z. B. während der Ausbildung oder des Studiums) können auch nach dem 18. Geburtstag Kindesunterhalt beanspruchen.
Können die Eltern nicht (mehr) allein für ihren Lebensbedarf aufkommen, bestehen Unterhaltsansprüche gegenüber den erwachsenen Kindern. Der Elternunterhalt muss jedoch nur dann geleistet werden, wenn die Kinder dazu finanziell in der Lage sind. Ist das nicht der Fall, springen in aller Regel die Sozialbehörden ein.
Auch (Ex-)Ehepartner oder (Ex-)Partner einer eingetragenen Partnerschaft können Unterhaltsansprüche geltend machen. Hierbei wird unterschieden zwischen Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt bzw. nachehelichem Unterhalt. Und auch dabei sind neben den gesetzlichen Regelungen die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen – sowohl die des unterhaltsberechtigten als auch die des unterhaltspflichtigen (Ex-)Partners.
Unterhaltsansprüche nach der Trennung: Voraussetzungen für Trennungsunterhalt
Der Trennungsunterhalt betrifft getrennt lebende, aber noch nicht rechtskräftige geschiedene Ehegatten und Lebenspartner. Zu den Voraussetzungen gehört neben dem Getrenntleben gemäß § 1567 BGB die Leistungsfähigkeit des alleinverdienenden oder höherverdienenden Partners. Der- oder diejenige mit den geringeren Einkünften kann (laut § 1361, Abs. 1, Satz 1 BGB) Unterhaltsansprüche ‚in angemessener Höhe‘ geltend machen. Ausschlaggebend bei der Angemessenheit sind die Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Partner.
Durch den Selbstbehalt von 1.200 Euro monatlich (Stand 2017) wird die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen jedoch gedeckelt. Das ist wichtig zu wissen, wenn Sie etwa unangemessene Unterhaltsansprüche, die Ihre eigene Existenz gefährden, abwehren müssen. Aber auch, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr (Noch-)Ehepartner während der Trennungszeit seine Einkünfte verschleiert oder falsche Angaben zum Vermögen macht, um sich vor seiner Unterhaltspflicht zu drücken.
Wann besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt?
In diesen Fällen kann kein Trennungsunterhalt eingefordert werden:
- Wenn keiner der Ehepartner Kinder hat und beide in etwa das gleiche Einkommen erzielen oder
- wenn die Ehe oder Partnerschaft nur wenige Wochen gedauert hat. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse noch nicht vom höheren Einkommen eines Partners geprägt waren.
Muss eine unterhaltsberechtigte Frau im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Während des Trennungsjahres muss sich die (oder der) Unterhaltsberechtigte nicht sofort einen Job suchen oder einer zusätzlichen Arbeit nachgehen. Laut § 1361 Abs. 2 BGB müssen nur die, von denen man das auch erwarten kann, ihren Unterhalt selbst verdienen. Entscheidend sind dabei wieder die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ehedauer. So ist es etwa von einer Ehefrau, die keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und in zwanzig Ehejahren nie erwerbstätig war, nicht zu erwarten, schon während des Trennungsjahres ihren Unterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern.
Scheidungsunterhalt: Was darf die Ex verlangen, was muss der Ex zahlen?
Der Anspruch auf Scheidungsunterhalt besteht, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden ist. gleichzeitig gilt ab diesem Zeitpunkt – anders als während des Trennungsjahres – auch der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die geschiedenen Eheleute sind also grundsätzlich verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Ist einer jedoch dazu nicht in der Lage, kann er gegenüber dem anderen Unterhaltsansprüche geltend machen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen (sogenannte Unterhaltstatbestände), aus denen sich dann der Scheidungsunterhalt ergibt.
Laut § 1578 BGB richtet sich das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den Lebensverhältnissen vor der Scheidung. Die Unterhaltsansprüche umfassen den kompletten Lebensbedarf (§ 1578 BGB). Die Höhe der Zahlungen wird aus den Bruttoeinkommen beider Partner errechnet. Beide sind also auch verpflichtet, einander wahrheitsgemäß Auskunft über ihr Vermögen und ihre Einkünfte zu geben. Und wenn Kinder da sind, kommen die immer zuerst: Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt.
Über die Höhe des Scheidungsunterhalts wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Denn für die Betroffenen ist es meist schwer, zwischen rechtlichen und gefühlten Ansprüchen zu unterscheiden. Frühere Streitigkeiten und Verletzungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass einer später versucht, den anderen aus Rache in den Ruin zu treiben. Oder dass jemand aus Stolz, Angst oder Kummer gar nicht erst versucht, zu seinem Recht zu kommen.
Im Streitfall rechtzeitig handeln und Rechtsmittel ausschöpfen
Trennungen sind immer belastend, und kaum jemand hat danach noch Lust auf weitere Kämpfe ums Geld. Das Durchsetzen berechtigter Unterhaltsansprüche kann aber lebensnotwendig sein – ebenso wie das Abwehren widerrechtlicher oder unangemessener Forderungen. Nehmen Sie sich daher bei Streitfällen rechtzeitig einen guten Anwalt.
Auch eine erfahrene Wirtschaftsdetektei kann Ihnen bei Unterhaltsstreitigkeiten helfen. So kann ein Detektiv die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse prüfen, wenn der Verdacht auf Unterhaltsbetrug besteht oder Ihr Expartner mutmaßlich unwahre Angaben zu Einkünften und Vermögen macht. Durch professionelle Ermittlung und rechtssichere Observation lassen sich in fast allen Fällen gerichtsverwertbare Beweise erbringen, die für den Ausgang des Streitfalls – etwa den Erfolg der Unterhaltsklage – entscheidend sind.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Robert F., Basel
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Harald K., A-5300 Hallwang
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Detektiv für Fremdgehen?
Ein Privatdetektiv wird bei Verdacht der Untreue und des Fremdgehens ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.
Wie arbeitet eine Detektei?
Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherchen und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lauschabwehr an.
Was kostet ein Privatdetektiv die Stunde?
Die Kosten für einen Privatdetektiv beginnen bei 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. und enden bei extrem kurzfristigen Einsätzen mit kurzer Einsatzdauer bei 85,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. Als Faustformel gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je mehr Zeit wir haben, um alles sorgfältig und gewissenhaft zu planen, desto günstiger können wir unseren Stundensatz anbieten. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.
Was kostet ein Privatdetektiv bei Unterhaltsbetrug?
Ein Privatdetektiv wird bei Unterhaltsbetrug ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.
Expertenvorstellung: Frances R. Lentz
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Unterhaltsansprüche rechtlich einordnen und durchsetzen? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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