News im Mai 2013
Hier werden die Arbeits- und die Pausenzeiten getauscht…
Der Außendienstmitarbeiter eines namhaften Spirituosenherstellers stand in Verdacht, seine Arbeitszeit nicht so zu erbringen, wie er dies laut seinem Arbeitsvertrag eigentlich tun sollte. So kam es, dass das Unternehmen sich erstmals in seiner über 100jährigen Geschichte dazu entschloss, einen Auftrag zu vergeben an eine Detektei. Osnabrück war Ausgangsort des Einsatzes für unsere Detektei, da in Osnabrück der in Verdacht des Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug stehende Außendienstmitarbeiter seinen privaten Wohnsitz hatte.
Expressermittlungen via Internet
Ab 1. Juni 2013 bietet Ihnen die Lentz Gruppe® die Möglichkeit bestimmte Ermittlungen – und nur diese – online zu beauftragen.
Betrug an Ehefrau und Tochter!
An einem Samstag Abend erreichte der Anruf einer völlig aufgelösten Frau unsere Detektei. Straubing sollte der angedachte Einsatzort für die Detektive unserer Detektei sein.
Portalseite der Lentz Gruppe® jetzt online
Unter www.lentz.eu ist erstmalig die Portalseite der weltweit agierenden Lentz Gruppe® online gegangen. Die Lentz Gruppe® ist ein freiwilliger Zusammenschluss vier rechtlich selbständiger Unternehmen, die sich alle jeweils auf eine Kernkompetenz spezialisiert haben mit dem Ziel, durch ihren Zusammenschluss Synergien zu bündeln und diese Synergieeffekte zugunsten ihrer Mandanten zu nutzen.
GPS-Überwachung ist verboten und eine Straftat und das nicht nur in Deutschland…
Hierzu hat bereits im Jahr 2011 das Landgericht Lüneburg einen Präzedenzfall geschaffen. (Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111) und eine solche GPS-Überwachung als Straftat eingestuft.
Nun ist das gleiche auch in der Schweiz passiert.
BigBrotherAward 2013
…oder Was ist bei Mitarbeiterbeobachtung erlaubt?
Der aktuell für das Jahr 2013 verliehene Big Brother Award verdeutlicht die notwendige hohe Sensibilität des Bereiches Mitarbeiterbeobachtung.