BigBrotherAward 2013
…oder Was ist bei Mitarbeiterbeobachtung erlaubt?
Der aktuell für das Jahr 2013 verliehene Big Brother Award verdeutlicht die notwendige hohe Sensibilität des Bereiches Mitarbeiterbeobachtung und bestärkt Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Lentz®, in seiner These, dass es gerade bei Mitarbeiterbeobachtungen auf die strikte Einhaltung der arbeitsrechtlichen Situation und absolute Seriosität und Transparenz ankommt, denn welche Firma möchte ihren Namen schon gerne in der Presse im Zusammenhang mit „Bespitzelung“ oder „Big Brother Award“ lesen??
Die Big Brother Awards werden bereits in 19 Ländern verliehen und seit 13 Jahren auch in Deutschland. Ziel der Verleihung der Big Brother Awards ist es aufzuzeigen, wie missbräuchlich mit Informationen und Technik hinsichtlich des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre umgegangen wird. Damit soll die öffentliche Diskussion und somit auch die Sensibilität des Themas Datenschutz und Privatsphäre gestärkt werden.
Preisträger der Big Brother Awards 2013
Am 12.04.2013 wurden die Big Brother Awards in Deutschland verliehen und namhafte Firmen und Organisationen waren Preisträger: so erhielten beispielsweise Die Deutsche Post Adress GmbH & Co KG in der Kategorie Wirtschaft den Big Brother Award 2013, da sie ihre Adress- und Umzugsdaten von jährlich Millionen Menschen an zahlende Kunden weiterverkauften.
Der Big Brother Award 2013 in der Kategorie Behörden & Verwaltung ging an die Bundespolizei, da bei Polizeikontrollen Personen nicht aufgrund verdächtigen Verhaltens oder objektiver Indizien sondern vielmehr aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Sprache etc. gezielt aus einer Menschenmenge herausgegriffen wurden, um ihre Personalien festzustellen und sie zu überprüfen.
Der Award für die Bundespolizei hat das befragte Publikum besonders beeindruckt, erstaunt, erschüttert bzw. empört und erhielt dieses Jahr deshalb den Publikumspreis:
“Hier wird die Entscheidungsmacht über die Sammlung und Verwertung von Daten einzelner Personen der Exekutive überlassen! Das ist konkret beängstigend“, „Personen, die sich äußerlich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden, aufgrund ihrer Hautfarbe zu kontrollieren und zu diskriminieren, ist nicht nur ein diskriminierender Akt, sondern verstößt gegen das Grundgesetz und ist menschenfeindlich.” – so beispielhafte Kommentare auf den Wahlzetteln.
Mitarbeiterbeobachtung – was ist erlaubt?
In der Kategorie Arbeitswelt ging der Big Brother Award dieses Jahr an die Apple Retail Germany in München für die umfassende Videoüberwachung von Beschäftigten. Bei der Apple Retail Germany, Betreiber der Apple Stores in Deutschland, sollen nicht nur die Verkaufs- und Lagerräume flächendeckend und dauerhaft per Kamera überwacht worden sein, sondern auch die Pausenräume. Diese Form der Totalkontrolle von Beschäftigten ist in Deutschland rechtswidrig und verdeutlicht, wie wichtig es ist, in dem sensiblen Bereich der Mitarbeiterbeobachtung strikt die arbeitsrechtliche Situation einzuhalten. Andernfalls ist die Gefahr zu groß – wie es die Apple Retail GmbH aktuell erfahren hat -, dass der Imageschaden durch negatives Erscheinen in der Presse größer ist als der erhoffte Gewinn der Mitarbeiterbeobachtung wie z.B. die Ursachen von Warendiebstahl, geringerer Arbeitsleistung etc. in Erfahrung zu bringen.
Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) nimmt Stellung
Die Detektei Lentz®, die sich u.a. auf Mitarbeiterbeobachtungen spezialisiert hat, ist dieser Zielkonflikt durch ihre langjährigen Praxiserfahrungen in diesem Bereich hinreichend bekannt und hat deshalb auf ihrer Homepage eine Sonderseite zu dem Thema “Mitarbeiterbeobachtung – was ist erlaubt?” online gestellt.
Auf dieser Spezialseite nimmt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) Stellung zu Fragen wie z. B.
- „Dürfen Mitarbeiter am Arbeitsplatz videoüberwacht werden?”
- „Ist das Abhören von Telefonen am Arbeitsplatz erlaubt?”
- „Darf der Arbeitgeber die Aktivitäten des Mitarbeiters im Internet am Arbeits-PC kontrollieren?”
- „Darf der Arbeitgeber Krankschreibungen überprüfen?”
- „Kann ein Unternehmen eine Detektei einschalten, um Mitarbeiter zu beobachten?”
- „Welche Voraussetzungen sind bei einer rechtlich sicheren Mitarbeiterbeobachtung einzuhalten?“
Weitergehende Informationen zu dem brisanten Thema “Mitarbeiterbeobachtung – was ist erlaubt?” sind zu finden unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/mitarbeiterbeobachtung sowie interessante Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® (GmbH & Co. KG) unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de.
Über den Autor: Daniel Martin Ortega
Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
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