Verdacht auf Untreue? Detektei verschafft Klarheit mit ZAD geprüften Privatermittlern (IHK)
Untreue und Betrug in der Partnerschaft mit Detektiven überprüfen und aufdecken seit 1995 deutschlandweit
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
In 80 % der Ehen und festen Partnerschaften fremdgegangen
Untreue in der Beziehung oder Ehe ist weit verbreitet. In einer Universitätsstudie zu diesem Thema gab rund die Hälfte der befragten Frauen und Männer an, es mit der Treue in ihrer Partnerschaft nicht so genau zu nehmen. Jede(r) Fünfte hat den Partner oder die Ehefrau sogar schon mehrmals betrogen – und würde es wieder tun, denn Betrüger sind oft Wiederholungstäter.
Sie glauben, dass Ihr Partner untreu ist, Ihr Mann fremdgeht, Ihre Frau Sie betrügt? Dann müssen Sie zuallererst wissen, ob Ihr Verdacht begründet ist. Überstürzen Sie nichts, denn falsche Anschuldigungen können das Vertrauensverhältnis in einer Beziehung ebenso stark belasten wie tatsächliche Untreue. Mit Hilfe einer Detektei erlangen Sie Klarheit: Wir ermitteln diskret und unbemerkt und legen Ihnen schon bald eindeutige Fakten und Beweise vor. Und sobald Sie wirklich sicher sind, ob Ihr Partner Sie betrügt oder nicht, können Sie in aller Ruhe entscheiden, was Sie weiter unternehmen möchten.
Gründe für den Seitensprung: Gehen Männer anders fremd als Frauen?
Statistisch gesehen sind Männer öfter untreu als Frauen. Nach den Gründen für ihren Seitensprung oder das notorische Fremdgehen befragt, geben Männer häufig fehlende sexuelle Befriedigung an, während Frauen eher wegen fehlender Aufmerksamkeit in die Arme eines anderen flüchten. Bei entsprechenden Umfragen und Studien gibt es jedoch mehrere gängige Probleme:
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
1. Auch Untreue ist Definitionssache
Für Untreue gibt es keine klare Definition. Für manche ist schon Fremdflirten ein Treuebruch. Für andere sind Fremdküssen oder Fremdschmusen noch verzeihlich, so lange es nicht zum Sex kommt. Wichtig ist in jedem Fall, dass weder das Vertrauen noch die Gemeinschaft der Partner gefährdet oder verlorengegangen sind. Denn wer sich nicht mehr geborgen, verstanden, respektiert und geliebt fühlt, wird auch an der grundsätzlichen Treue des Partners zweifeln und die Zukunft der Beziehung in Frage stellen. Laut dieser Definition können viele Eheprobleme als Vorstufen oder erste Anzeichen von Untreue gewertet werden – etwa wenn der Ehegatte wichtige Entscheidungen alleine trifft oder sich außerhalb der Beziehung Rat und Trost sucht.
2. Bei Untreue gibt es eine hohe Dunkelziffer
Viele geben selbst in anonymen Fragebögen nicht gern zu, den Partner zu betrügen. Aus schlechtem Gewissen oder mangelndem Schuldbewusstsein werden Seitensprünge verschwiegen oder die Angaben geschönt. Zudem kommt es immer darauf an, wer die Umfrage durchführt, wie viele Menschen daran teilnehmen und wer befragt wird. So kann Untreue in einer Beziehung, die noch nicht lange dauert, ganz anders gewichtet werden als in einer langjährigen Ehe. Denn Verheiratete haben sich amtlich (viele auch kirchlich ‚vor Gott‘) die Treue geschworen – und das eheliche Treuegelöbnis ist auch rechtlich verbindlich.
3. Die Hemmschwelle ist niedriger als früher
Früher konnten treulose Ehemänner und Ehefrauen strafrechtlich verfolgt werden. Doch der Straftatbestand bei Ehebruch wurde abgeschafft, und auch schuldhafte Scheidungen gibt es heute nicht mehr. Stattdessen gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Die Gründe für die Zerrüttung der Lebensgemeinschaft spielen bei einer Scheidung jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Dass die Ehe gescheitert ist, wird auch nicht von außen festgestellt, sondern von den Eheleuten selbst durch das Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB nachgewiesen.
In der Folge hat sich – unterstützt durch die digitale Revolution – ein blühender Markt fürs Fremdgehen herausgebildet. Im Internet werben zahlreiche Casual-Dating-Portale, Kontaktbörsen und Seitensprungagenturen für die Freuden der Untreue. Und bieten breite, bequeme Wege zu heimlichen Treffen, schnellem Sex oder unverbindlichen Liebesabenteuern. Häufig wird bewusst der Eindruck vermittelt, es sei nichts dabei – die Affäre als verdienter Wellnessurlaub vom Ehealltag, der Seitensprung als gelebter Zeitgeist. Manche Anbieter geben sogar Tipps, wie sich das Fremdgehen am besten vor dem Partner verheimlichen lässt.
Untreu oder nicht? Warum Sie das Ermitteln einer Detektei überlassen sollten
Wie die Polizei raten auch professionelle Detekteien grundsätzlich von Privatermittlungen auf eigene Faust ab. Das gilt auch, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Partner Sie betrügt. Denn erstens werden Laien beim Hinterherspionieren, Durchsuchen persönlicher Gegenstände, Handychecken u. Ä. sehr häufig ertappt, geraten selbst in Erklärungsnot und machen alles noch schlimmer. Ist Ihr Partner wirklich untreu, wird er sich daraufhin vielleicht nur mehr Mühe geben, die Spuren zu verwischen. Ist er jedoch treu, wird die ‚Schnüffelei‘ in seiner Privatsphäre oder im Bekanntenkreis ihn zu Recht wütend machen und sein Vertrauen erschüttern.
Detekteien ermitteln diskret: Für die verdächtige Person sind der Detektiv oder die Detektivin unauffällige Fremde oder Zufallsbekanntschaften – es können auch zwei ausgebildete Detektive als Paar auftreten. Durch die professionelle Observation haben Sie schon bald eindeutige Beweise auf dem Tisch, die Sie notfalls auch bei Gericht verwenden können, etwa in einem Unterhaltsstreit. Und falls Ihr Verdacht sich als unbegründet herausstellt, braucht Ihr Partner nie etwas von den Ermittlungen zu erfahren.
Muss ich meiner untreuen (Ex-)Frau Unterhalt zahlen?
Untreue in der Ehe kann zum Ausschluss von Unterhaltsansprüchen führen. Allerdings muss das Fehlverhalten gravierend sein und eindeutig beim Unterhaltsberechtigten liegen – in den meisten Ehen ist die Frau unterhaltsberechtigt, weil sie weniger verdient als ihr Ehemann. Bei schwerem oder jahrelangem Ehebruch kann der Unterhalt herabgesetzt werden oder ganz verwirkt sein.
Ehen werden in Deutschland nur noch wegen Zerrüttung geschieden
Das Zerrüttungsprinzip bedeutet aber nicht, dass alle Verfehlungen während der Ehe folgenlos bleiben.
§1579 des Bürgerlichen Gesetzbuchs spricht in diesem Zusammenhang von „grob unbilligen Belangen“, die eine Verwirkung der Unterhaltsforderung nach sich ziehen können: „Dazu können beispielsweise Beleidigungen, Straftaten und das Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen führen – oder eben Betrug“, so Marcus Lentz, der in Trennungsfällen nicht selten auch als Mediator eingeschaltet wird.
Kann der finanziell bedürftigeren Person ein gravierender Fall von gravierendem Ehebruch nachgewiesen werden, kann das Gericht befinden, dass vom verlassenen Partner dennoch kein Unterhalt gezahlt werden muss und der Fremdgänger genau dadurch seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Ein flüchtiger One-Night-Stand reicht dazu allerdings nicht aus.
Wenn Sie der Überzeugung sind, dass Ihre (Ex-)Frau ihren Anspruch auf Trennungs- oder Scheidungsunterhalt verwirkt hat, sollten Sie dafür jedoch gerichtsverwertbare Beweise haben. Die kann eine Detektei Ihnen liefern – vorausgesetzt, die Detektive wurden rechtzeitig beauftragt. Bei einer Unterhaltsklage entscheidet letztlich der Richter, ob die Verfehlung schwer genug war, um sich auf den Unterhaltsanspruch auszuwirken. Eine erfahrene Detektei, die mit Fachanwälten zusammenarbeitet und schon in vielen Streitfällen Beweise gesammelt hat, kann Sie jedoch auch zur aktuellen Rechtslage beraten. Wir helfen Ihnen gern dabei, die Fakten rechtlich einzuordnen und Ihre Erfolgschancen im Vorfeld realistisch einzuschätzen. Denn natürlich wollen wir, dass unsere Ermittlungsergebnisse sich auch für Sie lohnen.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Ilona C. , Bad Bramstedt
Christian E., Brüssel
Jürgen Harms, Berlin
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Detektiv für Fremdgehen?
Ein Privatdetektiv wird bei Verdacht der Untreue und des Fremdgehens ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.
Wie arbeitet eine Detektei?
Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherchen und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lauschabwehr an.
Was kostet ein Privatdetektiv die Stunde?
Die Kosten für einen Privatdetektiv beginnen bei 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. und enden bei extrem kurzfristigen Einsätzen mit kurzer Einsatzdauer bei 85,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. Als Faustformel gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je mehr Zeit wir haben, um alles sorgfältig und gewissenhaft zu planen, desto günstiger können wir unseren Stundensatz anbieten. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.
Was kostet ein Privatdetektiv bei Unterhaltsbetrug?
Ein Privatdetektiv wird bei Unterhaltsbetrug ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.
Expertenvorstellung: Natalie Bote
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Verdacht auf Untreue? Detektei verschafft Klarheit mit ZAD geprüften Privatermittlern (IHK)? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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