Pool-Vandalen durch akribische Observation auf frischer Tat ertappt.
(Sonderseite Sachbeschädigung ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite Sachbeschädigung ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite Sachbeschädigung.)
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Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Monatelange Sachbeschädigung in Meerbusch in wenigen Nächten aufgeklärt.
Der 55-jährige Carl-Friedrich A. war stolz auf das, was er erreicht hatte: Der Sohn eines Fließbandarbeiters und einer Verkäuferin hatte sich mit viel Fleiß und überdurchschnittlichem Einsatz in die Führungsetage einer deutschen Geschäftsbank hochgearbeitet und mit geschickten Aktieninvestments viel Geld verdient. Er protzte nicht mit seinem Wohlstand, aber bei seinem großzügigen Haus im Düsseldorfer Stadtteil Meerbusch hatte er dennoch an nichts gespart.
Seit einigen Monaten aber wurde die Freude an seinem Besitz durch ständige Vandalen-Angriffe getrübt: Mehrfach hatten Unbekannte das Wasser in seinem großzügigen Außenpool mit einer übelriechenden Substanz blutrot eingefärbt, so dass es komplett ausgetauscht und die Filteranlage aufwändig gereinigt werden musste. Ein anderes Mal wurde die Fassade seines Hauses mit unflätigen Parolen wie „Gierbanker“ und „Kapitalistenschwein“ besprüht.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Werner G., München
Bernd-Rüdiger L., Bremen
K.H. Reichelt, Wolfsburg
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Überwachungskameras brachten keine Aufklärung
Zwar hatte Carl-Friedrich A. inzwischen viel Geld in moderne Sicherheitstechnik investiert – dennoch gelang es ihm bisher nicht, die unbefugten Eindringlinge zu stellen und an ihrem nächtlichen Treiben zu hindern. Die Mandantenbetreuerin unserer Detektei in Düsseldorf, die Carl-Friedrich A. telefonisch kontaktierte, sagte ihm eine schnellstmögliche Aufklärung der ungeklärten Sachbeschädigungen zu.
Bereits in der darauf folgenden Woche suchte ein spezialisiertes Ermittlerteam das Anwesen des Bankers in Meerbusch auf. Mit Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräten der neuesten Generation ausgerüstet und untereinander mit Sprechfunk vernetzt postierten sich vier Detektive bei Einbruch der Dunkelheit rund um das Anwesen auf taktischen Positionen, um alles im Blick zu haben - selbst aber nicht gesehen zu werden.
In der dritten Nacht kam Bewegung in die Sache
Sie hatten Glück: Nach zwei ruhigen Nächten kam am dritten Abend gegen 01:15 Uhr Bewegung in die Sache.
Sie konnten eine schmale Gestalt ausmachen, die mit dem Fahrrad die Straße entlangfuhr, an der südlichen Grundstücksgrenze anhielt, etwas aus einem Rucksack holte und sich daran zu schaffen machte. Kurz darauf drehte sich die dunkel gekleidete Frau zum Haus und hob etwas in die Luft. Als sie die Arme wieder sinken ließ, schien der Gegenstand zunächst in der Luft stehen zu bleiben. Danach stieg er etwas auf und bewegte sich langsam auf das Haus von Carl-Friedrich A. zu: Es handelte sich offensichtlich um eine Drohne. Die Frau steuerte das Gerät zielsicher Richtung Pool, wo es – bevor unsere Ermittler dies verhindern konnten – etwas abwarf. Unsere Detektive dokumentierten den Vorgang aus mehreren Blickwinkeln und konnten auch – dank der eingesetzten Nachtsicht- und Wärmebildtechnik - sehr gute Fotos von der Täterin machen.
Zwei der eingesetzten Detektive unserer Detektei Düsseldorf konnten die Frau auf dem Fahrrad unbemerkt durch das nächtliche Meerbusch bis zu einer Adresse im Barbaraviertel zu verfolgen. Hier endete die Fahrt der Frau an einem Mehrfamilienhaus in der Bockholtstraße.
Anhand der kurz danach aufflammenden Lichter in einer Wohnung konnten wir die Frau als die Bewohnerin einer Wohnung im 1. Obergeschoss rechts identifizieren. Hier lebte die 60-jährige Sabine W.
Die Auswertung der Beweismittel sorgte bei unserem Mandanten für eine herbe Überraschung: Die Täterin war die ehemalige Haushälterin, die der alleinstehende Manager engagiert hatte, um sein Anwesen in Ordnung zu halten und seinen Haushalt zu bestellen.
Sabine W. hatte sich als diebische Elster erwiesen und ihn mehrfach bestohlen. Als er sie zuletzt genötigt hatte, vor Verlassen des Hauses ihre Tasche zu öffnen, und dort wertvolles Tafelsilber aus seinem Bestand vorgefunden hatte, entließ er sie fristlos.
Auf eine Anzeige hatte er dabei bewusst verzichtet. Aber der Rachefeldzug der Frau ließ ihm nun keine andere Wahl mehr: Mit den erdrückenden Beweisen unserer Observation ging A. schnurstracks zur Polizei. Eine einstweilige Verfügung verbietet Sandra T. inzwischen, sich dem Anwesen auf mehr als 200 Meter zu nähern, und im Verfahren wegen Hausfriedensbruchs und schwerer Sachbeschädigung fällt in den nächsten Tagen der Richterspruch.
Ein weiteres Einsatzbeispiel unserer Düsseldorfer Privatermittler lesen Sie hier:
Das Tätigkeitsfeld moderner Privatdetektive ist weit gespannt...
...und nicht nur auf Sachbeschädigung festgelegt. Lesen Sie als als Kompetenznachweis unserer Privatermittler hier, was wir sonst alles tun, um Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen: