Detektei Gran Canaria | Im operativen Einsatz seit 1995 auf den Kanaren!
(Gran Canaria ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Gran Canaria ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Gran Canaria.)
Sie suchen eine Detektei in Gran Canaria? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Detektei auf Gran Canaria im Einsatz: Langjährig gewachsene Erfahrung auf den Kanarischen Inseln zeichnet uns aus!
Gran Canaria ist die drittgrößte der Kanarischen Inseln, einer Autonomen Gemeinschaft Spaniens. Dort gehört sie zur Provinz Las Palmas.
Und genau in Las Palmas sind die Detektive unserer Detektei Gran Canaria stationiert, wenn Sie einen Auftrag auf der spanischen Sonneninsel Gran Canaria bearbeiten. In der Vergangenheit konnte unsere Detektei auf Gran Canaria so schon unzähligen Mandanten bei der Klärung und Beweissicherung von Sachverhalten auf Gran Canaria, zum Beispiel durch einen Detektiv in Las Palmas, Maspalomas oder Puerto de Mogan helfen.
Unsere Detektei für Gran Canaria zeichnet sich insbesondere durch die Tatsache aus, dass wir für Anreise / Abreise auf die gesamte Inselgruppe der Kanarischen Inseln, d.h. zum Beispiel auch nach Teneriffa, Lanzarote u.a. keinerlei Kosten erheben und ausschließlich eigene, fest in unserer Detektei angestellte, Detektive mit ausgezeichneten Sprach- und Ortskenntnissen für Einsätze unserer Detektei auf Gran Canaria zum Einsatz bringen, die bei Bedarf direkt vor Ort zur Administration auf Gran Canaria stationiert werden und Ihnen somit den gleichen verlässlichen Service auch auf der spanischen Sonneninsel bieten können, für den wir schon seit 2002 vom TÜV jährlich in Deutschland neu geprüft und zertifiziert werden. Dies gilt natürlich auch bei Einsätzen unserer Detektei auf dem spanischen Festland. Da das Detektivgewerbe ein in Spanien gesetzlich reglementiertes Gewerbe ist, zu dessen gewerbsmäßiger Ausübung nur hierfür per Lizenz des spanischen Innenministeriums befähigte Personen berechtigt sind, bedienen auch wir uns in Spanien eines hierfür befähigten Kollegen und administrieren persönlich die korrekte Erledigung.
Rufen Sie uns in Spanien an unter: freecall (0800) 88 333 11
Den vor Ort eingesetzten Ermittlern unserer Detektei sind die Örtlichkeiten auf Gran Canaria bestens bekannt. Die höchste Erhebung im Zentrum der Insel ist der 1.949 Meter hohe, erloschene Vulkan Pico de las Nieves. Wahrzeichen Gran Canarias ist der 1.813 Meter hohe Roque Nublo. Aber nicht nur dort, auch in den abgelegeneren Gebieten, wie zum Beispiel dem touristisch nur wenig beachteten Norden Gran Canarias haben unsere Detektive in der Vergangenheit schon mehrfach Aufträge für Firmen und Privatpersonen mit überdurchschnittlichem Erfolg bearbeitet.
Ihre Berater für internationale Einsätze unserer Detektei
Marcus Lentz, Alina Rinker, Daniel Martin Ortega, Shannon Schreuder und ihre Detektiv-Teams
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Harald K., A-5300 Hallwang
Christian E., Brüssel
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Reale Einsatzbeispiele unserer Detektei von den Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Fuerteventura, Teneriffa, La Palma, La Gomera)...
Damit Sie sich einen besseren Überblick verschaffen können, über das was zum 'täglich Brot' der Detektive und Detektivinnen unserer Detektei auf den Kanarischen Inseln (spanisch Islas Canarias) im operativen Auslandseinsatz gehört, hier einige reale Beispiele der letzten Jahre, die wir mit unserer Detektei erfolgreich bearbeitet haben:
- Aufdeckung von ehelicher Untreue auf Fuerteventura durch unsere Detektei in nur drei Einsatztagen
- Nachweis von Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug durch Reiseleitung auf Teneriffa in nur fünf Einsatztagen durch unsere Detektei
- Überprüfung einer Clique Teenager in Playa del Inglés (Gran Canaria) im Partyurlaub auf exzessiven Alkohol-, Drogenmissbrauch im Auftrag ihrer besorgten Eltern
- Feststellung von pfändbarem Immobilienvermögen eines angeblich pfandlosen Schuldners auf La Palma durch unsere Detektei
- Gleichgeschlechtlicher, ehelicher Betrug für österreichische Mandantin durch ihren Mann in Maspalomas (Gran Canaria) in nur fünf Tagen durch unsere Detektei nachgewiesen
Kosten unserer Detektei auf den gesamten Kanarischen Inseln immer erst ab Einsatzort!
Sie zahlen geleisteten Arbeitsstunden je eingesetztem Detektiv unserer Detektei auf den gesamten Kanarischen inseln immer ab dem exakten Einsatzort. Zuschläge für spezielle Ausrüstung, Reisekosten, Kosten für Hotelübernachtungen etc., oder Spesen entstehen bei unserer Detektei nicht - egal auf welcher der Kanarischen inseln wir für Sie tätig werden dürfen!
Mehr zum Thema Auslandseinsätze auf unserer Sonderseite.
Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Gran Kanaria auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
P.S. Selbstverständlich bezahlen Sie für unsere Detektive keinerlei Anreisekosten von Deutschland auf die Kanarischen Inseln. Warum? Weil wir eigene, fest in unserer Detektei Gran Kanaria angestellte Detektive direkt vor Ort stationiert haben und deswegen auf die Abrechnung von Reisekosten, Hotelkosten etc. generell auch auf den gesamten Mittelmeerinseln verzichten können.
Häufig an unsere Detektei gestellte Fragen (FAQ) bei Ermittlungen
Wie finde ich eine seriöse Privatdetektei die europaweit ermittelt und observiert?
Die geprüften und zuverlässigen, festangestellten – teils englisch und spanisch muttersprachlichen – ZAD geprüften Privatermittler (IHK) der Detektei Lentz sind seit dem Jahr 1995 auch in ganz Europa – mit ganz wenigen Ausnahmen - im operativen Einsatz und verfügen über ein breites Wissen über rechtliche und gesellschaftliche Gepflogenheiten aller europäischen Länder von Frankreich, über Spanien bis in das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Dänemark und die skandinavischen Länder Norwegen, Schweden und Finnland und beste Kontakte zu den jeweiligen entsprechenden Ämtern und Behörden.
Welche Kosten kommen bei Auslandseinsätzen in Europa auf mich zu?
Die Kosten unserer TÜV-geprüften Detektei werden in jedem Fall nach dem entstandenen Aufwand ab Einsatzort weltweit abgerechnet. Kosten für Anreise / Abreise dorthin entstehen Ihnen keine. Diesen Aufwand dokumentieren wir selbstverständlich ausführlich und minutiös, sodass die Vergütung fair und transparent vonstatten geht. Einen ersten Kostenvoranschlag lassen wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage und einem telefonischen Beratungsgespräch, bzw. einer kostenlosen Videoberatung in Form eines schriftlichen Angebotes zukommen.
Welche Serviceleistungen sind im Auslands-Honorar in Europa kostenfrei inbegriffen?
Das Auslands-Honorar umfasst zahlreiche Leistungen, wie beispielsweise die Vorbereitungen, die kostenfreie An-/ Abreise und die Kosten für die Unterbringung der Detektive. Bei Beauftragung der Detektei Lentz entstehen auch im Auslandseinsatz keine zusätzlichen versteckten Kosten.
Wichtige Mandanteninformationen
Für Mandanten aus Spanien weisen wir darauf hin, dass Ermittlungen bzw. Observationen in Spanien ausschließlich durch Detektive, die in Spanien über die entsprechenden Bewilligungen nach dem Gesetz 5/2014 über private Sicherheitsvorkehrungen und dessen Ausführungsverordnung verfügen und eine Lizenz der Generaldirektion der Polizei besitzen, durchgeführt werden. Denn nur diese Beweise sind in Spanien vor Gericht durch das Gesetz 1/2000 zur spanischen ZPO anerkannt. Diese Detektive werden bei uns fallbezogen angestellt, so dass wir auch hier auf den Einsatz von Subunternehmern verzichten.