Detektivbüro in Deutschland | Ihr Detektivbüro Lentz & Co. GmbH seit 1995!
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Als Detektivbüro mit jahrzentelanger Erfahrung betreuen wir Mandanten im kompletten Bundesgebiet sowie auch international, sowohl im gewerblichen als auch privaten Bereich. Wir arbeiten ausschließlich mit festangestellten Detektiven und ohne Subunternehmer. Unsere Detektive sind ZAD geprüft und von der IHK verifiziert. Das garantiert die Qualitätsrichtlinie DIN SPEC 33452.
Was wir als Detektivbüro für unsere Mandaten leisten
Wir ermitteln für unsere Mandanten mit nachweisbarer Qualität in Wirtschafts- und Privatangelegenheiten. Dabei achten wir insbesondere auf einen seriösen Umgang schon ab der ersten Anfrage. Wir sind die erste Detektei Deutschland mit der TÜV Zertifizierung DIN SPEC 33452, welche diesen hohen Sicherheitsstandard Standard bestätigt.
Im Bereich der Wirtschaftsermittlungen beschäftigt sich unser Detektivbüro u.a. mit den folgenden Themen:
- Abwehr von Lauschangriffen und Abhöraktionen
- IT Forensik
- Due-Dilligence
- Nachweis von Versicherungsbetrug
- Beweiserhebung bei Lohfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall
- Aufdeckung unerlaubter Nebenbeschäftigung
- Überführung der Täter bei Diebstahl in ihrem eigenen Unternehmen
Im Privatbereich ermittelt das Detektivbüro Lentz u.a. bei folgenden Anliegen:
- Nachweis ehelicher und partnerschaftlicher Untreue
- Beweisführung bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Kindeswohlgefährdung
- Suche und weltweite Auffindung vermisster Personen
- Klärung von Streitigkeiten in Bezug auf Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Durchführung von Bonitätsermittlungen neuer Mieter, Schuldner u.v.a.
Bevor wir mit den Ermittlungen beginnen, ist es wichtig in einem telefonischen Erstgespräch, oder einer Videoberatung völlig kostenlos und unverbindlich für beide Seiten Ihre Wünsche und Schilderungen zu verstehen. Nähere Informationen, wie unser Detekivbüro vorgeht, finden Sie hier: Wie läuft eine Einsatzplanung beim Detektivbüro Lentz ab?
Unser Detektivbüro ist in ganz Deutschland für Sie vor Ort
Mit 22 Betriebsstätten sind wir in allen Regionen Deutschlands für Sie tätig und begleiten ihr Auftragsmandat durch festangestellte ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) vor Ort. Subunternehmer finden Sie vielleicht beim Wettbewerb, aber niemals bei uns!
Warum wir beim Kerngeschäft Subunternehmer / freie Detektive als nicht seriös betrachten, erläutern wir Ihnen hier. Die Hauptniederlassung unseres Detektivbüro in Frankfurt am Main dient als Ausgangspunkt für internationale Einsätze und ist Sitz unserer Geschäftsleitung.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
Ihre Berater für Einsätze unseres Detektivbüros:
Frances Lentz, Nils Borsch und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Oliver P., Leipzig
Dorothee S., Waiblingen
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).