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Keine Subunternehmer – warum?

Seit Unternehmensgründung im Jahr 1995 empfiehlt die Lentz Gruppe® auf den Verzicht von Subunternehmern und setzt ausschließlich auf langjährig als Team aufeinander eingespielte und als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) zweijährig in Vollzeit ausgebildete Ermittler in Festanstellung.

Dies garantiert, dass unsere Teams nicht nur perfekt aufeinander eingespielt sind – wie dies bei freien Detektiven kaum möglich ist – sondern auch, dass alle unsere Ermittler und Ermittlerinnen in Vollzeit festangestellt sind und als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) ausgebildet sind.

Vor Formulierungen wie bspw.

„XXXXX muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. XXXXX ist berechtigt die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer zu übertragen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. XXXXX garantiert, dass Aufträge im detektivischen Bereich nur an langjährige Partner (Subunternehmer | freie Mitarbeiter) und nicht an betriebsfremde Detektive abgegeben werden, sondern dass ausschließlich Sachbearbeiter zum Einsatz kommen, in deren Anstellungs- und Subunternehmervertrag eine rechtswirksame Verschwiegenheit und Geheimhaltungsverpflichtung beinhaltet ist, die jährlich erneuert wird.“

können wir nur warnen! Nicht nur, dass hier überhaupt keinerlei Ausbildung, keine Qualifikation der Ermittler garantiert wird, Sie erfahren noch nicht einmal welche Subunternehmer eingesetzt werden. Gleichzeitig widerspricht sich diese Formulierung selbst:

Einmal wird eingeräumt, Aufträge an Dritte, also an Subunternehmer, zu übertragen. Dann steht zu lesen, dass Aufträge nicht an betriebsfremde Dritte übertragen werden. Subunternehmer sind betriebsfremde Dritte!

Vor solchen und ähnlichen Klauseln können wir nur warnen!

Wir sind der Meinung, dass dies für das Detektiv / Detektei – Gewerbe nicht sinnvoll ist. Warum?

Ein gewisses Maß an Vertrauen ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern / Freelancern notwendig. Sie erhalten oftmals einen umfangreichen Einblick in das Unternehmen und auch in Abläufe und Details, die nicht nach außen getragen werden sollen. Eine Verschwiegenheitsklausel im Kooperationsvertrag schafft hier ein gewisses Maß an Sicherheit; ersetzt jedoch niemals eine rechtlich bindende Verschwiegenheitsverpflichtung wie diese zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt. Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird dies bestätigen.

Auch in Punkto Haftung, sind Sie als Mandant einer Detektei mit Subunternehmern deutlich schlechter gestellt.
Denn: Sind die Arbeiten eines Subunternehmers mangelhaft und entsteht dadurch ein Schaden für den Mandanten, mit dem der Subunternehmer keinen direkten Vertrag hat, ist der Subunternehmer zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dies ergibt sich u.a. aus § 823 BGB. Jedoch haben Sie als Mandant der beauftragten Detektei weder die Personalien des Subunternehmers, noch einen Anspruch darauf, dass die Detektei Ihnen diese gibt. Geschweige denn verfügen die meisten Subunternehmer über die finanziellen Recourcen, oder eine Versicherung, um einen Schaden überhaupt zu ersetzen.

Bei festangestellten Detektiven, wie dies in unserer Detektei der Fall ist, haften hingegen immer wir für unsere Erfüllungsgehilfen, also unsere angestellten Detektive und Detektivinnen. Ein entscheidender Vorteil für Sie als Mandant unserer Detektei!

Freelancer / freie Mitarbeiter arbeiten am liebsten und auch am effizientesten nach ihrem eigenen System. Nach der Zusammenarbeit kann es deshalb zu Problemen kommen, wenn die abgelieferte Arbeit eine andere Struktur aufweist, als dies im Unternehmen des Auftraggebers üblich ist, oder weil der Freelancer / freie Mitarbeiter eine andere, oder keine Ausbildung in dem Bereich hat. Kurzfristige Lösungsansätze können zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise Nachteile aufweisen, die zunächst nicht bedacht wurden.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich im Auftrag schriftlich bestätigen, dass nur festnagestellte Detektive an ihrem Auftrag arbeiten und dass im Tätigkeitsbericht jeder Detektiv mit vollem Namen genannt wird und dass jeder Detektiv die Berichte eigenhändig unterschrieben hat!

Nur so sind Sie rechtlich auf der wirklich sicheren Seite!

Weiter zu diesem Thema geht es hier: https://www.lentz-detektei.de/qualitaet/outsourcing-freie-mitarbeiter

Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Hier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!