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Beschluss des Bundesarbeitsgericht vom 25.07.2024 (8 AZR 225/23)

Lässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen und dokumentiert diese dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten i.S.d. DSGVO.

So entschied das Bundesarbeitsgericht völlig zu Recht. 

Detektive sind meist keine Ärzte, oder examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger und können und dürfen überhaupt keine Gesundheitsdaten erheben; geschweige denn können sie diese beurteilen. Insoweit ist dieser Beschluss inhaltlich weder etwas neues, noch sonderlich überraschend – zumindest nicht für seriös arbeitende Ermittler! Gesundheitsdaten stehen unter ganz besonderem datenschutzrechtlichem Schutz.

Bei der Einschaltung einer Detektei wegen des Verdachts eines ‚Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall‘ i.S.d. §263 StGB. in möglicher Tateinheit mit dem ‚Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘ i.S.d. §279 StGB. geht es um die Beweisführung eines sogenannten ‚genesungswidrigen Verhaltens‘ und eben nicht um das Erheben von Gesundheitsdaten der Zielperson.

Seriöse, erfahrene, ausgebildete Detektive wissen das schon längst und halten sich daran!

Es wird also immer wichtiger, wirklich auch ausgebildete und als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) mit dem höchsten deutschen erreichbaren Berufsabschluss für Detektive ausgestattete Ermittler zu beauftragen und nicht irgendwelche Ermittler. Bestenfalls ist die Detektei zusätzlich noch Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbers (BuDEG e.V.) und zusätzlich TÜV zertifiziert.

Denn meist wissen nur ausgebildete, erfahrene und bestenfalls nach DIN SPEC 33452 zertifizierte Ermittler was rechtlich zulässig ist, wo die Grenzen liegen und möglicherweise ein Beweisverwertungsverbot drohen könnte und vor allen Dingen wo auch versteckte, juristische Gefahren lauern. Nicht qualifizierten und nicht ausgebildeten Ermittlern bleibt diese wichtige Zertifizierung verwehrt!

Rechtskonforme Mitarbeiterüberwachung lt. BAG weiterhin zulässig!

Das Urteil des BAG zeigt aber auch sehr deutlich, dass das BAG an seinen zahlreichen bisherigen Entscheidungen (hier nachzulesen) festhält, dass Detektive von Arbeitgebern eingeschaltet werden dürfen zur Beweisführung bei Verdachtsfällen eines ‚Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall‘.

Es müssen nur die rechtlichen und juristischen Spielregeln eingehalten werden! So einfach ist das.

Jeder Mandant sollte bei der Auswahl ‚seiner‘ Detektei für Mitarbeiterbeobachtung auf folgende Mindestkriterien achten: 

  • Zertifizierung der Detektei nach DIN SPEC 33452
    (geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen)
  • Nur als Detektiv ausgebildete mit dem Berufsabschluss ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘ ausgebildete Ermittler dürfen eingesetzt werden!
  • TÜV Zertifizierung der Detektei sollte zusätzlich vorliegen!
  • Schriftlich garantierter Verzicht auf Subunternehmer
    (Eventuelle Probleme mit Datenweitergabe der Daten der Zielperson an Dritte (an die Subunternehmer!)
    Vertraglich achten auf rechtskonforme Arbeitsweise; dies sollte von der Detektei schriftlich im Vertrag zugesichert werden.
  • Die Observation eines kranken Mitarbeiters sollte drei bis vier Tage (tagsüber, zu gewöhnlichen Arbeitszeiten) nicht überschreiten, da ansonsten ein möglicherweise zu großer Eingriff in die schützenswerten Persönlichkeitsrechte der Zielperson vorliegen könnte!

Wenn diese Mindestkriterien bei der Arbeitnehmerbeobachtung erfüllt werden, besteht höchste Sicherheit, dass die erlangten Beweise auch vor dem Arbeitsgericht verwertet werden können und vor allen Dingen dürfen!

Wir sind als Detektei seit 1995 in der Arbeitnehmerbeobachtung erfahren und versiert und beschäftigen zwei eigene Volljuristen mit mehrjähriger anwaltlicher Berufserfahrung im Arbeitsrecht und Strafrecht als Justiziare in unserer Detektei, die permanent die rechtskonforme Arbeitsweise unserer Detektive überwachen und die unsere Detektive ständig intern schulen und weiterbilden. Geballte Kompetenz durch den ausschließlichen Einsatzz ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung, in Kombination mit juristischem Know-How. Geballte Kompetenz also nicht nur im operativen Einsatz; sondern auch im Back-Office. Dies ist ein Garant für Qualität und rechtskonforme Arbeitsweise unserer Detektei.

Dies ist so in dieser Form einzigartig unter den Detekteien in Deutschland!

Qualität ist kein Zufall! Zumindest nicht bei der Lentz Gruppe®. Sprechen Sie uns gern gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 montags-samstags von 09-17 Uhr an.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!