Eheähnliches Verhältnis in Berlin? Wir helfen seit 1995!
(Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Beim Unterhaltsstreit übervorteilt
Nicht selten sind Streitereien um den Unterhalt nach einer Scheidung mit Tricksereien und falschen Angaben auf einer oder beiden Seiten verbunden.
Da wird zum Beispiel Einkommen verschwiegen oder der Ex-Partner stützt sich wahrheitswidrig auf Bedürftigkeit, um Unterhaltszahlungen zu erschleichen.
Hatte beispielsweise der Ex-Mann während der Ehe kein eigenes Einkommen und kann daher nach der Scheidung den bisherigen Lebensstandard nicht halten, wird häufig die Ex-Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Geht der Ex-Mann nach der Trennung jedoch eine neue Beziehung ein, kann ein weiterer Unterhaltsbezug widerrechtlich sein – insbesondere wenn das getrennte Ehepaar noch nicht geschieden ist. Die Ex-Frau kann sich in so einem Fall auf unzumutbare Härte berufen, da die eheliche und nacheheliche Solidarität, auf welcher der Unterhaltsanspruch besteht, verletzt wurde. Ein enges Zusammenleben des Ex-Mannes mit seiner neuen Partnerin gilt es jedoch erst einmal zu beweisen.
In solchen Fällen stehen Ihnen die Ermittler unserer Berliner Detektei mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung wissen sie genau, worauf es bei Ermittlungen zu Unterhaltsfragen oder dem Vorliegen eines eheähnlichen Verhältnisses in Berlin ankommt.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Oliver P., Leipzig
Wolf-Peter H., Köln
Christian E., Brüssel
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Berufung auf Unterhaltsausschluss nur mit eindeutigen Beweisen
Wenn der angeblich unterhaltsbedürftige Ex-Mann tatsächlich eine neue eheähnliche Beziehung führt, kann sich die Ex-Frau nach §§ 1361 Abs.3 und 1579 Nr. 2 BGB auf einen Unterhaltsausschluss berufen. Vor Gericht werden bestimmte Kriterien geprüft, die das Bestehen eines solchen Verhältnisses belegen. Die Ermittler der Detektei Lentz® untersuchen im Auftrag des Unterhaltsschuldners daher zunächst genau die Lebenssituation des Ex-Partners und überprüfen zum Beispiel, ob ein gemeinsamer Haushalt mit dem neuen Partner geführt wird. Doch auch wenn der Unterhaltsgläubiger und der neue Partner separate Wohnungen beibehalten, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt. Denn gelegentlich kommt es auch vor, dass getrennte Haushalte nur zum Schein geführt werden, um weiterhin Unterhalt vom Ex-Partner zu erschleichen. Bei separaten Haushalten liefert vor allem das Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit wichtige Anhaltspunkte: Zeigen die beiden Partner ihre Zuneigung auch in der Öffentlichkeit, zum Beispiel durch Händchenhalten, oder gestalten sie ihre Freizeit zum überwiegenden Teil gemeinsam und machen gemeinsame Anschaffungen, deutet dies auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft hin. Ein weiteres wichtiges Kriterium für den Unterhaltsausschluss ist die Dauer der Beziehung. Beträgt diese mindestens zwei Jahre, kann von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden, auch wenn sich das äußere Erscheinungsbild nicht geändert hat. Grund hierfür ist die Annahme, dass sich eine Beziehung durch Zeitablauf fortschreitend verfestigt.
Ob dies so ist, belegen die minutiösen schriftlichen Berichte, die rechtskonforme visuelle Beweissicherung und nicht zuletzt die Zeugenaussage der eingesetzten Ermittler vor dem Familiengericht.
Transparente Ermittlungsarbeit – lückenlos und gerichtsfest
Die professionellen Ermittler der doppelt TÜV-zertifizierten Detektei Lentz® sind mit der Rechtslage in Unterhaltsangelegenheiten aufgrund ihrer Ausbildung und der langjährigen Erfahrung selbstverständlich bestens vertraut. Sämtliche Ermittlungsschritte werden sorgfältig dokumentiert und in einem minutiösen Bericht festgehalten. Dadurch wird die Lebenssituation des Ex-Partners, die Dauer seiner neuen eheähnlichen Beziehung inklusive des Erscheinungsbilds des Paares in der Öffentlichkeit für unseren Mandanten und vor Gericht nachvollziehbar.
Wenn auch Sie der Meinung sind, unrechtmäßig Unterhalt zahlen zu müssen, informieren Sie sich unverbindlich über unser Angebot unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 88 333 11. Unsere freundlichen Mandantenberater stehen Ihnen hier montags – samstags jeweils 09-17 Uhr zur Verfügung.