Als Zeugen vor Gericht können Detektive in Berlin helfen!
(Sonderseite Detektive als Zeugen vor Gericht ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite Detektive als Zeugen vor Gericht ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite Detektive als Zeugen vor Gericht.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Detektive als Zeugen vor Gericht? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Detektive im Zeugenstand?
Die Aussage eines Detektiv in Berlin ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit einer Detektei. In Berlin und Brandenburg erfolgt die Beauftragung eines Privatdetektiv nämlich fast immer mit der Zielsetzung eine ganz bestimmte Vermutung zu entkräften, oder zu bestätigen. Für den Fall, dass diese ganz bestimmte Vermutung des Mandanten bestätigt werden kann, sollen hierfür in den allermeisten Fällen gerichtsverwertbare Beweise erarbeitet werden.
In den allermeisten Fällen ist der schriftliche, minutiöse Tätigkeitsbericht unserer Detektive für das Gericht völlig ausreichend. Ähnlich wie ein Polizeibeamte als Zeuge im Strafprozess, hat ein Detektiv als Zeuge im Zivilprozess, also zum Beispiel wenn es um den Nachweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, oder eines Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall geht, kein eigenes, persönliches Interesse am Prozessausgang. Daher gilt seine Aussage als unbefangen und glaubwürdig. Der Bildbeweis hingegen gilt vor vielen Gerichten nur stark eingeschränkt, da Bilder
- häufig gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen – §22 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG.) – verletzen und
- nach Einschätzung zahlreicher Gerichte auch mit geeigneter Software (Photoshop o.ä.) manipulierbar sind
Daher vertrauen Gerichte fast immer dem schriftlichen, minutiösen Tätigkeitsbericht unserer Detektive und – wenn dieser im Einzelfall nicht ausreichend ist – den Zeugenaussagen der eingesetzten Detektive unserer Detektei in Berlin.
Alle Berichte unserer Privatermittler werden – vor Herausgabe an den Mandanten – von einem unserer eigenen Justiziare auf deren rechtliche Verwertbarkeit geprüft. Somit ist sichergestellt, dass die Berichte lückenlos, widerspruchsfrei und klar und verständlich sind und eigentlich keine Rückfragen, oder Zweifel zulassen.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Bernd H., Konstanz
Dorothee S., Waiblingen
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Was darf der Detektiv im Zeugenstand? Was muss der Detektiv im Zeugenstand?
Im Gegensatz zu bestimmten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. haben Detektive keine Möglichkeit einer gerichtlichen Ladung als Zeuge nicht Folge zu leisten und die Aussage zu verweigern.
Es ist die staatsbürgerliche Pflicht, dieser Ladung nachzukommen und wahrheitsgemäß auszusagen.
Unsere Detektive sind alle in unserer Detektei fest Angestellt, als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) professionell zweijährig ausgebildet und sind als Zeugen meist jahrelang gerichtserfahren, wissen um die Verfahrensweisen vor Gericht und wissen was von einem glaubwürdigen Zeugen erwartet wird und stehen Ihnen daher immer dann zur Verfügung, wenn der minutiöse, schriftliche Tätigkeitsbericht wider erwarten einmal nicht ausreichend ist.
Interessenskonflikte eines Detektiv?
Der Richter wird den Detektiv zunächst zu seinen eigenen Wahrnehmungen befragen. Häufig bitten die Richter den Detektiv seine eigenen Einschätzungen zu den im schriftlichen Bericht geschilderten Sachverhalten mit eigenen Worten darzulegen. Dabei ist wichtig, dass
- der Detektiv noch gute Erinnerungen an den Einsatz hat und
- der Detektiv sich professionell verhält und als Zeuge niemals gegen die Interessen des Auftraggebers aussagt
Unsere Detektive werden hierbei niemals und unter keinen Umständen eine strafbare Falschaussage tätigen.
Der als Zeuge geladene Detektiv ist verpflichtet, seinen Eindruck wahrheitsgemäß zu schildern, nichts wegzulassen, oder nichts hinzuzufügen. Alternativ kann der Detektiv angeben, dass er sich über den Sachverhalt kein persöniches Urteil erlauben wolle. (eine solche, eher 'diplomatische' Antwort wird er geben, wenn die Schilderung seines persönlichen Eindrucks den Interessen des Mandanten eventuell zuwiderlaufen würde).
Bedingt durch die Tatsache, dass unsere Detektive alle als fest Angestellte in unserer Detektei tätig sind, d.h. ihr Gehalt völlig unabhängig vom Ausgang eines Auftragsmandats erhalten, gibt es keine Interessenskonflikte unserer Detektive. Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der das Risiko besteht, dass sekundäre Interessen persönlicher oder institutioneller Art (also z.B. das Interesse bezahlt zu werden) die primären Interessen (also z.B. das Interesse der Wahrheitsfindung im Prozess) gefährden.
Häufige Zeugenaussagen unserer Detektive finden bei Strafprozessen, oder bei Mietrechtssachen statt. Aber auch im Familienrecht und Arbeitsrecht werden unsere Detektive häufig als Zeugen gehört.
Was kostet die Zeugenaussage des Detektiv?
Ihnen - als Mandant unserer Detektei Berlin - entstehen keine Kosten für diese Zeugenaussagen unserer Privatdetektive. Unsere Privatdetektive erhalten lediglich eine Zeugenentschädigung für Verdienstausfall durch die Gerichtskasse.