Detektei in Monheim am Rhein im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(Monheim am Rhein ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Monheim am Rhein ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Monheim am Rhein.)
Sie suchen eine Detektei in Monheim am Rhein? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Detektei in Monheim gesucht? Detektei für Monheim hier gefunden!
Haben Sie ein Problem mit einem ihrer Angestellten, welcher schlicht und ergreifend zu hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten hat, oder seine Arbeitszeit im Außendienst nicht einhält? Oder haben Sie einen begründeten Verdacht, dass ihr Ehemann bzw. ihre Ehefrau gar keine Überstunden macht, sondern Sie stattdessen mit einem Nebenbuhler vergnügt?
Die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG bietet viele Vorteile als Detektei. In Monheim am Rhein helfen wir Ihnen.
In solchen Fällen hilft eine gezielte Observation unserer Detektei in Monheim am Rhein an diesem Einsatzort schnell und effizient weiter, um ihren Verdacht zu beweisen.
Einsatz unserer Detektei in Monheim am Rhein und Umland im Privatbereich:
Das gleiche breitgefächerte Einsatzgebiet bietet jeder Privatdetektiv unserer Detektei. Monheim am Rhein ist hierbei regelmäßiges operatives Einsatzgebiet, wenn es um den Nachweis bei
- Untreue in der Ehe / Lebenspartnerschaft
- Aufklärung von möglicher Kindeswohlgefährdung
- Nachweis von Unterhaltsbetrug durch den Unterhaltsberechtigten
- Aufdeckung verschwiegener Einkünfte durch den Unterhaltspflichtigen
- Beweissicherung bei Stalking / Nachstellung
- Klärung des Umgangs ihrer auf Abwegen geratenen Kinder / Jugendlichen
- Aufdeckung von Betrug im Zusammenhang mit ‚Sugardaddy / Sugarbabe‘ Arrangements
- Klärung im Auftrag der Erziehungsberechtigten, ob Jugendliche ‚auf Abwege‘ geraten sind.
- u.v.a. Einsatzmöglichkeiten einer Detektei in Monheim am Rhein und Umgebung im sensiblen Privatbereich
im sensiblen Privatbereich durch die ZAD geprüften Privatermittler (IHK) unserer Detektei geht. Aber auch im sehr anspruchsvollen Wirtschaftsbereich, das heißt der Mandatsübernahme durch unsere Detektei in Monheim am Rhein und Umland für Firmen, können wir ein sehr breites Tätigkeitsfeld seit drei Jahrzehnten erfolgreich abdecken. Hier kommt der
Einsatz unserer Detektei in Monheim am Rhein und Umland im Geschäftsbereich
In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandaten bei folgende Mandate bis zu deren Aufklärung in Betracht:
- bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall durch einen Ihrer Mitarbeiter
- bei Wettbewerbsbetrug wie zum Beispiel Wirtschaftsspionage
- oder das Abwerben ihrer Kunden durch Marktbegleiter durch Insiderinformationen
- zur Aufklärung von Arbeitszeitbetrug durch ihre Mitarbeiter
- bei Verdacht auf Spesenbetrug durch Ihre Außendienstmitarbeiter
- bei Diebstahl und Warenschwund im eigenen Unternehmen durch Diebstahl / Unterschlagung
- u.v.a. Problemsituationen welche die Tätigkeit einer Detektei in Monheim am Rhein erforderlich machen.
Gern sind wir montags – samstags jeweils 09-17 Uhr telefonisch, gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 für Sie da, um Sie zu beraten und über die weitreichenden, rechtssicheren Einsatzmöglichkeiten unserer Detektei in Monheim am Rhein und Umgebung zu informieren.
Erfahrung seit 1995 als Detektei. Monheim am Rhein ist Einsatzgebiet!
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Ex-Partner zu Unrecht Unterhalt von Ihnen erhält, weil er für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann? Oder vermuten Sie, dass einer Ihrer Mitarbeiter die Krankheit nur vortäusche, oder Arbeitszeitbetrug begeht?
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG. Als professionelle Ermittler im privaten und wirtschaftlichen Bereich gehen wir Verdachtsmomenten nach und erbringen die Beweise, welche nötig sind, um Ihrerseits rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Wir verhelfen Ihnen mit der Erfahrung aus rund 30 Jahren investigativer Tätigkeit als Detektei in Monheim am Rhein und dem gesamten Landkreis zu Ihrem guten Recht.
Dabei sind wir für Sie nicht nur am Einsatzort unserer Detektei, in Monheim am Rhein, sondern auch bundesweit und bei Bedarf international im Einsatz für Sie. Unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei ist bereits seit 1995 tätig. Mittlereile sind wir bundesweit präsent, was vor allem in Hinblick auf überregionale Ermittlungen Zeit und Kosten spart.
Was kostet ein Detektiv in Monheim am Rhein?
Detektiv Kosten / Preise für Ermittlungen in Monheim am Rhein
Unsere ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ sind in Vollzeit festangestellt und arbeiten nach DIN SPEC 33452, d.h. garantieren eine geprüfte und nachweisbare Qualität unserer Wirtschafts- und Privatermittlungen.
Für Observationen (Beobachtungen) bieten wir einen fairen Stundensatz, je festangestellten und geprüften ZAD Privatermittler, schon ab 65,00 € netto an. Unsere Detektive in Monheim am Rhein sind:
- keine Subunternehmer
- keine Berufseinsteiger ohne Ausbildung
- keine Ex-Polizeibeamte
- keine Aushilfen
- keine ungelernten Detektive ohne anerkannte, qualifizierende Ausbildung
- keine Detektive mit zweifelhaftem Leumund, privater Überschuldung, oder Vorstrafen
Alles weitere zu den Kosten unserer Detektei finden Sie hier.
TÜV zert. nach DIN ISO 9001:2015 + zertifiziert nach DIN SPEC 33452
Die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG wird regelmäßig, jährlich durch den TÜV auf Herz und Nieren geprüft. Unser Qualitätsmanagementsystem, nach dessen Regeln und bewährten Prozessen jeder Auftrag unserer Detektei bearbeitet wird, ist nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement, gute Unternehmensführung) und vor allen Dingen zusätzlich zertifiziert nach DIN SPEC 33452 (geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen). Das hebt uns von der Mehrzahl unserer Mitbewerber deutlich ab und ist ein Zeichen für die hochwertige Qualität unserer investigativen Arbeit, auch unter komplizierten Bedingungen.
Wählen Mandanten eine so doppelt nach DIN ISO 9001 und nach SPEC 33452 zertifizierte Detektei, können sie davon ausgehen, hochwertige Ermittlungsdienstleistungen nach überprüften Standards zu erhalten.
Sie brauchen sich nicht mehr auf unter Umständen geschönte oder sogar gefälschte Kundenbewertungen, oder vollmundige Werbeversprechen auf Webseiten zu verlassen, sondern sehen auf einen Blick, ob es sich um ein kompetentes, vertrauenswürdiges Unternehmen handelt, das ihnen garantiert folgende Mindeststandards bietet:
- gute Erreichbarkeit und professionelle, als Detektiv (ZAD geprüfte Privatermittler – IHK) ausgebildete Ansprechpartner,
- seriöse und legale Mandatsbearbeitung, einschließlich sorgfältiger Planung, rechtskonformer Ausführung und lückenlosem Berichtswesen,
- seriöse, überprüfte Unternehmensführung der jeweiligen Detektei
- faire, angemessene Preise, die den Aufwand der jeweiligen Ermittlungsdienstleistung widerspiegeln,
- Wahrung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten,
- rechtssichere Beweise, die es ihnen ermöglichen, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten.
- Schutz der Reputation des Mandanten durch garantierten Verzicht auf unseriöse Arbeitsmethoden
Natürlich muss eine fehlende Zertifizierung nicht automatisch bedeuten, dass eine Detektei diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Risiko, als potentieller Mandant an eine unseriöse Detektei zu geraten, ist jedoch um ein Vielfaches höher.
Gleiches gilt im übrigen auch für eine Detektei in Monheim am Rhein, die ihre Aufträge weiter verkauft, d.h. mit Subunternehmern (freien Detektiven) arbeitet. Subunternehmer sind im Regelfall immer billiger als festangestellte, qualifiziertze Detektive; zusätzlich müssen keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden und wenn keine Aufträge da sind, entstehen der jeweiligen Detektei in Monheim am Rhein keine Personalkosten. Daher sind Subunternehmer (freie Detektive) in unserer Branche leider weit verbreitet. Bei uns nicht! Aufgrund unserer Professionalität verfügen wir über eine durchgängige Auftragslage, so dass wir unsere Detektive in Festanstellung in Vollzeit beschäftigen können und unsere Detektive entsprechend erfahren sind.
Warum keine Subunternehmer in unserer Detektei für Monheim am Rhein?
Nun, die Frage ist denkbar einfach zu beantworten. Wir beschäftigen auch als -Detektei für Monheim am Rhein ausschließlich zweijährig in Vollzeit ausgebildete ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘ in exklusiver Festanstellung aus Gründen der hohen Qualität, die in unserer Branche so praktisch einzigartig ist. Das ihr sensibles, vertrauliches Auftragsmandat an unsere Detektei ausschließlich von fest angestellten Detektiven bearbeitet wird, sichern wir Ihnen auch vertraglich, schriftlich zu. Subunternehmer (freie Detektive), sind ein bunt zusammengewürfelter Haufen von Nachunternehmern, die keinesfalls die Qualifikation haben müssen, wie die Detektei, die Sie eigentlich beauftragt haben.
Hier gewinnt oftmals der billigste das Rennen. Die Qualität bleibt dabei häufig auf der Strecke.
Aufgefallene Observationen, verlorene Zielpersonen usw. sind hier überdurchschnittlich häufig zu erwarten, da freie Detektive auch niemals so gut als Team aufeinander eingespielt sind, dass Sie sich wirklich (fast) blind vertrauen können. Genau dies ist aber für eine sensible Observation (Beobachtung), oder komplexe Ermittlung unbedingt notwendig.
Die Nachteile von Subunternehmern erläutern wir auf unserer Themenseite. Sprechen Sie uns montags – samstags jeweils 09-17 Uhr gern gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 zu diesem und allen anderen Themen an, rund um den Einsatz unserer Detektei. Monheim am Rhein betreuen wir zusätzlich gern auch per Videoberatung.
Unsere zuständigen Mandantenbetreuer finden Sie in Köln
Angela Gottschalk, Daniel Martin-Ortega und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Walther K., Viernheim
Jürgen Harms, Berlin
K.H. Reichelt, Wolfsburg
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Unsere Detektei in Monheim am Rhein als Einsatzort bearbeitete dort etwa das folgende Fallbeispiel, dass Ihnen unsere Tätigkeit anschaulich verdeutlichen soll:
Ein dort ansässiger Anwalt beauftragte unsere Detektei in Monheim am Rhein als Einsatzort, den Verdacht gegen einen Außendienstmitarbeiter seines Mandanten zu überprüfen.
Der fraglichen Außendienstler, der 39-jährige Jochen H., wurde des Spesen- und Abrechnungsbetrugs verdächtigt. Er rechnete jede Woche stets 40-42 Arbeitsstunden, aber seine Berichte und Ergebnisse waren so unbefriedigend, dass massive Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben aufgekommen waren.??
Vom Beginn der darauffolgenden Woche an wurde der Mann von drei Detektiven unserer Detektei in Monheim am Rhein als Ausgangsort dieses Einsatzes während seiner Arbeitszeit lückenlos beobachtet.
Die Observation fand zwei Wochen lang jeweils von 7 bis etwa 18 Uhr statt. Sie begann vor dem Einfamilienhaus von Jochen H. in Monheim am Rhein. So konnte nachgewiesen werden, dass Jochen H. in der ersten Woche 12 Stunden und in der zweiten Woche 14 Stunden lang für seinen Arbeitgeber tätig war. In seinen Berichten über diese Zeiträume gab er jedoch für beide Wochen 40,5 in der ersten bzw. 42 Stunden Arbeitszeit in der zweiten Woche an.
Die abgerechneten Fahrtstrecken entsprachen zwar der Realität, aber ein großer Teil davon diente privaten Zwecken des Mannes. So kaufte er in zahlreichen Baumärkten Baumaterial, das er – ebenfalls während seiner Arbeitszeit – selbst in seinem Eigenheim verbaute. Dabei wurde Jochen H. teils von mehreren Bekannten unterstützt.
Einer von diesen Bekannten erzählte einem unserer – speziell psychologisch auf die Führung solcher Gespräche geschulten - Detektive, der „zufällig“ mit ihm ins Gespräch kam, dass er schon seit mehreren Wochen den beobachteten Mann, der sein Schwager sei, beim Innenausbau unterstütze, damit seine Schwester und sein Schwager noch vor dem Winter endlich fertig werden.
Der Rechtsanwalt, der unsere Detektei in Monheim am Rhein beauftragte, hatte nach zwei Wochen alle Beweise, die er benötigte um Jochen H. wegen Spesen- und Abrechnungsbetrug im Namen seines Mandanten fristlos zu entlassen – nicht zuletzt, um ein Zeichen gegen Unehrlichkeit im Betrieb zu setzen.
Eine Kündigungsschutzklage von Jochen H. vor dem Arbeitsgericht wurde aufgrund der eindeutigen Beweislage, die das von unserer Detektei in Monheim am Rhein und Umgebung gesammelte Material, abgewiesen. Die entstandenen Detektivkosten unserer Detektei in Monheim am Rhein als Einsatzort wurden als erstattungsfähig im Sinne des §91 ZPO anerkannt; der inzwischen rechtskräftig entlassene Mitarbeiter muss sie an unseren Auftraggeber als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ erstatten.
Egal ob unehrliche Mitarbeiter, vermeintlich untreuer Partner, oder säumige Schuldner, die Detektei Lentz® ist für sie in Monheim am Rhein aktiv!
Weitere Info's erhalten Sie gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 werktags montags – samstags jeweils 09-17 Uhr und auf Wunsch als Erstberatung sogar völlig anonym.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Monheim am Rhein auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Häufig an unsere Detektei in Monheim am Rhein im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Privatdetektiv in Monheim am Rhein?
Ein seriöses Detektivbüro in Monheim am Rhein orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Monheim am Rhein liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Monheim am Rhein
Welche Detektei in Monheim am Rhein ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Detektei in Monheim am Rhein zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Monheim am Rhein?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Monheim am Rhein?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Werde ich regelmäßig über den aktuellen Stand der Ermittlung informiert?
Selbstverständlich können Sie sich als Auftraggeber regelmäßig über die Ermittlungen bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer erkundigen. Schriftliche, minutiöse Tätigkeitsberichte, sowie umfangreiches Bild- und ggf. Videomaterial erhalten Sie dann online über unseren Lentz Membersclub®.
Bekomme ich das Bild- und Videomaterial der Beschattung?
Zu einer Observation gehört auch immer eine lückenlose Dokumentation. Als nach DIN SPEC 33452 zertifizierte Detektei ist dies für uns Standard und wird Ihnen gegenüber auch vertraglich geschuldet. In rechtskonformem Rahmen stellen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Arbeit gerne zur Verfügung.
Sind die Detektive ortskundig?
Alle festangestellten Privatermittler der Detektei Lentz kennen sich an ihren jeweiligen Einsatzorten bestens aus. Denn zur Vorbereitung eines jeden Falls gehören stets eine sorgfältige Einsatzplanung und eine Begehung des vollständigen Observationsgebietes. Es werden nur Einsatzfahrzeuge mit Kennzeichen aus der jeweiligen Region eingesetzt und selbst diese können – aufgrund der Größe unseres Firmenfuhrparks – bei Bedarf mehrfach gewechselt werden. Hierdurch wird das Risiko eines Auffallens, oder gar Erkannt Werdens der lfd. Observation bestmöglich vermieden.