Lauschabwehr | Abhörschutz | Abhörsicherheit
Technischer Abschirmdienst unserer Detektei seit 1995 bei Lauschabwehr | Abhörschutz | Abhörsicherheit im Einsatz
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Techniker unseres technischen Abschirmdienst + abgespürtes Abhörgerät
Die Techniker unseres technischen Abschirmdienstes suchen auch in allen Hohlräumen mit Wärmebild-, Endoskop-, und ggf. mobiler Röntgentechnik nach verbauten Abhörgeräten um eine höchstmögliche Sicherheit herstellen zu können.
Ihre Berater für Abhörschutz
Marcus Lentz , Robin Schellberg und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
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Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
TÜV zert. Lauschabwehr, Abhörschutz + Abhörsicherheit seit 1995…
Lauschabwehr, Abhörschutz und Abhörsicherheit sind essentielle Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre und zum Schutz vertraulicher Informationen vor unautorisiertem Zugriff und unbefugtem Abhören. Die Abhörschutztechniker unseres Technischen Abschirmdienstes, die sich auf diesen Bereich jahrzehntelang spezialisiert haben, spielen eine wichtige Rolle bei der Entdeckung von Abhörgeräten, dem Aufdecken von Sicherheitslücken und der Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Unsere Abhörschutztechniker mit umfangreichem Fachwissen in Lauschabwehr führen professionelle Untersuchungen durch, um versteckte Abhörgeräte aufzuspüren. Durch den Einsatz modernster Technologie und ihre jahrelange Erfahrung können sie anfällige Bereiche wie Büros, Besprechungsräume oder Fahrzeuge gründlich untersuchen. Durch die Aufdeckung und Entfernung von Abhörgeräten stellen Abhörschutztechniker sicher, dass vertrauliche Informationen geschützt und die Privatsphäre gewahrt bleibt.
Neben der Abwehr von Lauschangriffen entwickeln Abhörschutztechniker umfassende Sicherheitslösungen und Schutzmaßnahmen.
Zu diesen gehören die Implementierung sicherer Kommunikationssysteme, Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeiter bezüglich Abhörgefahren sowie der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien. Zudem können Detektive regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen.
Der Einsatz von Detektiven zur Lauschabwehr und zum Abhörschutz stellt sicher, dass Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen ihre vertraulichen Informationen schützen und gegen Abhörangriffe gewappnet sind. Mit fundiertem Fachwissen und umfassender Erfahrung bieten Detekteien mit ihren Abhörschutztechnikern maßgeschneiderte Lösungen zur Implementierung von Abhörschutzmaßnahmen und Gewährleistung der Privatsphäre.
Die Spezialisten der Detektei & Co. GmbH (Abhörschutztechniker, Technischer Abschirmdienst), es handelt sich hierbei nicht um Detektive, da diese meist überhaupt nicht qualifiziert sind für eine professionelle Lauschabwehr, sondern um speziell für diese Aufgabe ausgebildete Nachrichtengeräteelektroniker, Funkgeräteelektroniker, oder Dipl.-Ing. der Elektrotechnik, kommen zu Ihnen und werden sämtliche Räumlichkeiten und die darin enthaltenen Möbel, Gegenstände, Hohlräume und Kommunikationsmittel (Telefon, Telefax, PC usw.) nach unerlaubt dort verbauten Abhöranlagen absuchen.
Die so gefundenen Abhöranlagen werden visuell dokumentiert, auf Wunsch ausgebaut und Ihnen als Beweismittel für weitere Maßnahmen, z.B. eine Strafanzeige, übergeben.
Die Lauschabwehr-Techniker unseres Technischen Abschirmdienstes leisten für Sie passiven und aktiven Abhörschutz. Das heißt wir suchen, erkennen und entfernen unerlaubt angebrachte Abhörgeräte und beraten Sie auch bei Neueinrichtung, Neubau usw. von Büroräumen hinsichtlich deren Abhörsicherheit generell.
Was ist Abhörschutz?
Als Abhörschutz bezeichnet man technische Vorkehrungen und die Überprüfung (Sweeps) von Gegenständen und Räumen um das Abhören („Mithören“) von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern.
Passiver Abhörschutz vs. aktivem Abhörschutz, eine Begriffserklärung
Hierbei wird zwischen passivem Abhörschutz – also der Planung und Implementierung von vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Lauschangriffen – und aktivem Abhörschutz, also einer Lauschabwehr bei Verdacht von illegalem Abhören, d.h. dem aktiven Suchen nach illegalen Abhörgeräten innerhalb einer gefährdeten Fläche und deren Versorgungsleitungen unterschieden.
Achtung!
Rufen Sie uns auf keinen Fall aus den Räumen an, in denen Sie vermuten, abgehört zu werden. Nutzen Sie sattdessen eine öffentliche Telefonzelle oder Ihr Mobiltelefon in einem Mindestabstand von 300 Metern zu Ihren Räumen. Weihen Sie niemanden in Ihren Verdacht ein.
Kostenlose telefonische Sofortberatung 0800 – 88 333 11 (montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)
Die Kosten einer professionellen Abhörschutzmaßnahme, inkl. aller Messungen, Wärmebildanalysen der Gesamtfläche, ggf. dem Einsatz mobiler Rötgentechnik, bundesweiter An-/ Abfahrt, schriftlicher Auswertebericht etc., durch unsere festangestellten Abhörschutztechniker belaufen sich auf Festpreise, abhängig von der Größe der Gesamtfläche im m², und beginnen bei 3.750,00 EUR brutto bei Kleinstflächen bis 100m². Es kommen immer mindestens 2-3 Techniker zum Einsatz.
passiver Abhörschutz | aktiver Abhörschutz
Der passive Abhörschutz beschäftigt sich mit der Herstellung von abhörsicheren Räumlichkeiten, Kommunikationsleitungen und Fahrzeugen, der Verhinderung sowie Unterdrückung und Verfälschung von elektromagnetischen Wellen (kompromittierende Abstrahlung z. B. von einem Monitor oder einem Computer), der Überprüfung technischer Geräte (z. B. Telefon, Fax, Computer) und anderer Einrichtungsgegenstände und der Herstellung sicherer Kommunikation unter Mithilfe von z. B. Kryptographie, dem Einsatz von verschlüsselten UDP/TCP/IP-Verbindungen (VPN) über die die Informationen (auch Sprache per VoIP) transportiert werden.
Für solche Räumlichkeiten (Bild oben) werden z. B. Faradaysche Käfige eingesetzt, doppelte Fensterscheiben + Glasfassaden mit von Innen nicht hörbarer Musikeinspielung zwischen den Scheiben, völlig durchsichtige Möbel aus Kunststoff und praktisch keinerlei sonstiges Mobiliar + Dekorartikel. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, abhörgeschütze Bereiche gemäß dem Zonenmodel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zu konzipieren oder abstrahlarme Geräte einzusetzen wie es in dem IT-Grundschutzkatalog M 4.89 des BSI beschrieben ist.
Unter aktivem Abhörschutz versteht man das detektieren (auffinden) von Abhörgeräten (Wanzen) mittels technischer Ausstattung. Hierzu kommen Breitbandempfänger, Non-Linear-Junction-Detektoren, Spektrumanalyzer, Protokollanalyzer, Leitungsmessgeräte, mobile Röntgengeräte, Wärmebildkameras und weitere Messgeräte zur visuellen und technischen Überprüfung zum Einsatz.
Als abhörsicher gilt eine Kommunikationsverbindung oder ein Raum, wenn sie beziehungsweise er nicht abgehört werden kann. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Eine theoretische Ausnahme bildet die durch Quantenkryptographie gesicherte Kommunikation. Maßnahmen zur Abhörsicherheit sind Bestandteil des Abhörschutz es. Praktische Abhörsicherheit von Räumen ist zum Beispiel durch starke elektromagnetische Abschirmung und akustische Störung möglich.
Digitale Verbindungen können durch sichere Verschlüsselungsalgorithmen praktisch abhörsicher gemacht werden.
Unser Technischer Abschirmdienst findet verdeckt verbaute Geräte zur illegalen Datenabschöpfung aus ihrem Netzwerk! (Bild oben)
„Sicherheit ist nicht alles,
aber ohne Sicherheit ist
möglicherweise alles nichts!“
Innerhalb des aktiven Abhörschutz (Informationsschutz) gibt es drei vordefinierte Schutzklassen. Je nach Schutzklasse werden dann die angewandten Messverfahren entsprechend angepasst. Die nachstehend als „Grundschutzklasse“ beschriebene Vorgehensweise bieten wir generell nicht an, da wir bei realen Einsätzen schon mehrfach selbst im Privatbereich Abhörelektronik auffinden konnten, welche mindestens der mittleren Schutzklasse entsprach.
Grundschutzklasse
Die Grundschutzklasse richtet sich überwiegend an Privatpersonen, die sich in ihrem persönlichen Umfeld durch Lauschangriffsmittel bedroht fühlen. Als potentielle Lauscher gelten zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn und sogenannte „Freunde der Familie“, denen nur sehr geringe Mittel bis max. ca. 100-200 EUR zur Anschaffung sogenannter ‚Wanzen‘ und nur geringe Zeit für deren Montage in ihren Räumen zur Verfügung stehen.
Mittlere Schutzklasse
Die mittlere Schutzklasse erfordert Lauschabwehrmaßnahmen, die sich in privaten sowie in geschäftlichen Räumen von Privatpersonen und Geschäftsleuten wie auch in mittelständischen Unternehmen bewährt haben. Der Kreis der potentiellen Angreifer sind andere Detekteien und sonstige private Stellen, sowie Lauscher aus dem Bereich des Journalismus.
Höchste Schutzklasse
Lauschabwehrprüfungen der höchsten Schutzklasse sind optimiert für Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer in der freien Wirtschaft, führende inländische und global operierende Unternehmen. Da mögliche Angriffe im Bereich der Industrie. – und Wettbewerbsspionage mit einem hohen Budget für die illegale Informationsgewinnung hier alltäglich sind. Selbst ein Kostenaufwand von 50.000 EUR und teils mehr für die Beschaffung hochprofessioneller Abhörgeräte, amortisiert sich für den Lauscher meist innerhalb kürzester Zeit, durch den Informationsgewinn.
Lassen Sie sich telefonisch, per E-Mail oder gerne auch persönlich von einem erfahrenen Abhörschutz und Lauschabwehr – Techniker unseres eigenen technischen Abschirmdienstes, beraten informieren und über die umfangreichen Möglichkeiten und bisherigen Erfolge aufklären. Auch in diesem hochsensibelen Thema und Aufgabengebiet verzichten wir völlig auf externe Kräfte, d.h. es kommen als Techniker keine Subunternehmer zum Einsatz.
Selbstverständlich sind wir als erste und bislang (Stand: 06/2024) auch einziges deutsches Unternehmen für Lauschabwehr und Abhörschutz nach der Qualitätsnorm DIN SPEC 33452 und DIN ISO 9001:2015 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ und unser Qualitätsmanagement TÜV zertifiziert, d.h. wir erfüllen international anerkannte Standards durch unser Qualitätsmanagementsystem.
Dies garantiert Ihnen die hochwertige, seriöse Arbeit der Techniker der Detektei Lentz Gruppe® (Technischer Abschirmdienst), da sowohl die Ausbildung der Techniker, als auch das tatsächliche Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung von den neutralen und erfahrenen Auditoren (Prüfern) des TÜV überprüft wurde und aktuelle Referenzen, zufriedener Mandanten aus dem Bereich Lauschabwehr | Abhörschutz den erfahrenen Auditoren (Prüfern) des TÜV vorgelegt werden mussten und jährlich neu vorgelegt werden müssen!
Nutzen Sie unsere professionelle Expertise wenn Sie den Verdacht haben abgehört zu werden und nehmen Sie mit unserem Technischen Abschirmdienst, welcher ausschließlich auf Lauschabwehr und Abhörschutz spezialisiert ist, über eine sichere Leitung außerhalb der gefährdeten Fläche Kontakt auf.
Kontaktieren Sie unsere Experten kostenfrei und informieren Sie sich über die Mögichkeiten zum Thema Lauschabwehr und Abhörschutz direkt gleich hier. auf der eigenen Webseite unserer Unternehmenstochter Ultima Ratio GmbH.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Volker R., Heppenheim
Dr. Musa D., Düsseldorf
Ilona C. , Bad Bramstedt
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unseren Technischen Abschirmdienst gestellte Fragen (FAQ)
Führen Detektive Abhörschutzmaßnahmen durch?
Nein. Hierfür bedarf es ganz klar speziell ausgebildeter Messtechniker und Technikerinnen, wie dies bei unserem Technischen Abschirmdienst der Fall ist. Normale Detektive sind hierfür nicht qualifiziert. Unsere Messtechniker haben alle eine entsprechende Ausbildung, z.B. zum Nachrichtengeräteelektroniker, absolviert und stehen in unserer Detektei unter fachlicher Leitung eines langjährig erfahrenen Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, der zuvor bei einer innerdeutschen Behörde in diesem Bereich tätig war. Nur so sind professionelle Abhörschutzmaßnahmen möglich und umsetzbar.
Was ist eine Lauschabwehr?
Als Lauschabwehr bezeichnet man die Suche (Sweep) nach illegal verbauten Abhörgeräten in Räumen, PKW usw.
Was ist Abhörschutz?
Als Abhörschutz werden alle Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Abhörschutzes zusammengefasst. Beide Disziplinen werden durch unseren Technischen Abschirmdienst seit 1995 professionell nach international gültigen Standards erbracht.
Was ist vorbeugender Abhörschutz?
Als vorbeugender Abhörschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen bestimmte Bereiche abhörsicher zu halten. Idealerweise werden die Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes bereits beim Bau dieser Bereiche umgesetzt, oder vor Einzug in die Räume.
Was ist abwehrender Abhörschutz?
Als abwehrender Abhörschutz bezeichnet man die aktive Lauschabwehr. Hier wird zur Aufdeckung von Abhöraktionen aktiv nach illegal verbauten Sendern (Burstsender, Bündelsender, sog. ‚schlafende‘ Sender etc.) gesucht. Auch realisieren wir solche Maßnahmen für Mandanten mit unserem Technischen Abschirmdienst häufig parallel zu vertraulichen Besprechungen, um Informationsabfluss während der Besprechung zu verhindern.
Was ist der Technische Abschirmdienst der Lentz Gruppe®
Unser Technischer Abschirmdienst wurde gegründet um Lauschabwehr, Abhörschutz und Abhörsicherheit auf behördlichem Niveau für unsere Mandanten anbieten und sicherstellen zu können. Aktuell besteht unser Technischer Abschirmdienst aus dessen Teamleiter, einem langjährig erfahrenen Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, der zuvor bei einer innerdeutschen Behörde in diesem Bereich tätig war und drei ausgebildeten Messtechnikern mit entsprechend, qualifizierender Berufsausbildung und ebenfalls mehrjähriger Erfahrung in den Disziplinen des vorbeugenden und abwehrenden Abhörschutzes. Normale Detektive werden hierfür bei uns nicht eingesetzt, da diese nicht hinreichend qualifiziert sind.
Kann ich mir kein Messgerät im Internet kaufen, und eine Lauschabwehr selbst durchführen?
Abhörgeräte selbst zu suchen ist möglich; Abhörgeräte selbst zu finden praktisch unmöglich. Nicht nur die moderne Technik die notwendig ist, um Abhörgeräte wirklich zu finden, stellt den Gegenwert eines gehobenen Mittelklassewagens dar; auch die fachliche Kompetenz der Techniker, solche Geräte zu bedienen, die Messergebnisse auszuwerten und im Anschluss Abhörgeräte zuverlässig zu detektieren (zu orten), ist bei fast allen Laien und semiprofessionellen Akteuren schlichtweg nicht vorhanden.