News im August 2011
Einsatz von GPS Sendern unzulässig!
Eine Detektei hatte für einen Kunden einen GPS-Sender am Auto der ahnungslosen, zu observierenden Zielperson angebracht. Bei einem Werkstattbesuch fiel die Wanze auf. Die Polizei beschlagnahmte den Sender, worauf die Detektei Widerspruch einlegte und somit die Angelegenheit vor Gericht ging.
10 gute Gründe für die Detektei Lentz®
Seit rund 10 Jahren unterliegt die Detektei Lentz Gruppe® der Kontrolle durch den TÜV und wird jährlich mehrtägig nach strengen Qualitätsrichtlinien geprüft. Somit wird die Qualität der Arbeit der Detektei Lentz® seit rund zehn Jahren nach der weltweit anerkannten Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001TÜV zertifiziert überwacht.