Was die Schrift verrät, verraten Ihnen unsere Schriftsachverständigen.
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Auch flüchtige Unterschriften enthalten individuelle Merkmale eines Schreibers.
Schrift identifiziert zum einen den Schreiber und bestätigt zum anderen die Echtheit eines Dokumentes. Nicht immer ist die Schrift selbst echt. Da der „schriftliche Fingerabdruck“ praktisch einzigartig ist, kann er einiges über den Schreiber verraten, und Fälschungen von Profis entdeckt werden.
Obwohl der Schriftverkehr durch Schreibmaschine, Computer und E-Mail weitgehend formalisiert wurde, hat die Handschrift nicht an Bedeutung verloren. Briefe werden zwar meist nicht mehr mit der Hand geschrieben, unter Verträgen ist aber nach wie vor eine Unterschrift notwendig und Testamente müssen handschriftlich verfasst werden um rechtsgültig zu sein. Eine Unterschrift oder Handschrift gilt als individuelle Aussage und steht für den Schreiber. Mühsam in der Schule erlernt, entwickelt jeder im Laufe des Lebens eine persönliche Handschrift, die einiges über den Urheber verrät. Ob die Schrift aber tatsächlich dem Schreiber gehört, muss häufig durch Gutachten geklärt werden.
Schriftgutachten ist nicht gleich Schriftgutachten
Wenn von „Schriftgutachten“ gesprochen wird, muss man zwischen „forensischen“ und „grafologischen“ Schriftgutachten unterscheiden. Forensische Schriftgutachten bzw. Schriftvergleiche helfen, den Urheber eines Dokumentes zu bestätigen oder auszuschließen. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist in der Regel der Nachweis von Fälschungen oder Veränderungen. Im Gegensatz dazu geht es bei einem grafologischen (früher graphologischen) Schriftgutachten um die Bewertung der Charaktermerkmale des Schreibers anhand seiner Schrift. Aufgrund von spezifischen Merkmalen der Handschrift werden Rückschlüsse auf Persönlichkeitsprofile gezogen. Relevant ist diese Art von Gutachten z.B. in Bewerbungsprozessen oder für allgemeine Persönlichkeitsgutachten. Ein grafologisches Gutachten ist jedoch – im Gegensatz zum forensischen Gutachten – nicht gerichtlich verwendbar.
Buchstabe gegen Buchstabe – Schrift vor Gericht
Wenn im Gerichtsjargon von einem „Schriftsachverständigengutachten“ die Rede ist, ist immer ein forensisches Schriftgutachten zur Schriftvergleichung gemeint. Der etwas schwerfällige Ausdruck Schriftvergleichung ist ein Fachbegriff in der Kriminalistik und steht für die Urheberidentifizierung einer Handschrift. Unterschriftsfälschungen oder Testamentsfälschungen können so nachgewiesen werden. Experten erkennen selbst eine sehr gute Fälschung. Ein grafologisches Gutachten ist – bei seriöser Arbeitsweise des Gutachters – immer das Ergebnis sorgfältiger, psychodiagnostischer Überlegungen und der persönlichen Analyse eines Menschen über seine Handschrift.
Schriftgutachten und Persönlichkeitsrecht
Wird von Dokumenten eines Bewerbers ein Schriftgutachten zur Beurteilung von Charaktermerkmalen (Grafologie) erstellt, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt. Rechtlich zulässig ist ein solches Gutachten laut Arbeitsrecht daher nur nach Zustimmung des Arbeitnehmers. Die bloße Einreichung eines von Hand verfassten Lebenslaufes genügt dafür nicht. (BAG, Urteil vom 16.09.1982; Az. 2 AZR 228/80).
Wenn das Schriftgutachten (Forensik) aber feststellen soll, ob bestimmte Dokumente von einem bestimmten Mitarbeiter stammen, dann liegt kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor (LAG Hamm, Urteil vom 21.02.2008, Az. 8 Sa 1896/07). Im Fall des LAG Hamm ging es um die Prüfung, ob mehrere – angeblich von Dritten eingereichte – Beschwerdeschreiben mit beleidigendem Text tatsächlich von dem Mitarbeiter stammten.
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Joachim S., Köln
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§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Expertenvorstellung: Jürgen Kaufmann
Herr Kaufmann ist bereits seit 1982, nach erfolgreichem Abschluss des Studium der Graphologie in Celle und München, als Schriftsachverständiger tätig und hat – nach entsprechender Berufserfahrung – im Jahr 1987 seine Abschlussprüfung abgelegt und sein Diplom an der Europäischen Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise erworben.
Nach seinem Ausscheiden als Oberst bei der Bundeswehr ist Herr Kaufmann bereits seit dem Jahr 2001 in unserem Team als geprüfter Schriftsachverständiger tätig und wurde seither von zahlreichen Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaften durch schriftlichen Beschluss als Sachverständiger bestimmt und eingesetzt.
In seiner Freizeit ist der mehrfache Großvater viel in Frankreich in seinem Ferienhaus unterwegs.
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