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Verstoß gegen Wettbewerbsverbot | Geschäfts- geheimnisgesetz | Aufdeckung von Betriebsspionage

Wettbewerbsverbot | Geschäftsgeheimnisgesetz | Aufdeckung von Betriebsspionage: Wir sind ihr Partner seit 1995 – TÜV zert.

Verstoß gegen Wettbewerbsverbot | Geschäfts- geheimnisgesetz | Aufdeckung von Betriebsspionage

Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
 

Viele Wettbewerbsdelikte haben einen Ursprung: Die eigenen Mitarbeiter verstoßen gegen ihr Wettbewerbsverbot

Wettbewerbsverbot | Geschäftsgeheimnisgesetz | Social Engineering

Leider werden die Gefahren von Wettbewerbsbetrug gerade in kleineren Firmen oft unterschätzt. Dabei sind gerade handwerkliche und mittelständische Betriebe besonders anfällig für diese Form der Wirtschaftskriminalität, wie die Erfahrung unserer Detektei aus über zwei Jahrzehnten klar und deutlich zeigt. Ob Friseursalon, Pharmakonzern, Internetagentur oder Autowerkstatt – praktisch jedes Unternehmen kann ein Opfer von Wettbewerbsbetrügern werden. Größe und Branche spielen dabei so gut wie keine Rolle, denn Konkurrenzdruck herrscht überall.

Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten lautet bei vielen die Devise: Lieber schnell kopiert; als langwierig selbst gemacht

Zu den häufigsten Delikten zählen Wirtschaftsspionage und das gezielte Abwerben von Kunden oder spezialisierten Mitarbeitern. Aber auch das Anbieten von Geldsummen bei anfälligen – bspw. privat überschuldeten – Mitarbeitern für die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen, ist in den letzten zehn Jahren immer häufiger zu beobbachten.

Das Perfide daran: Diese Art von Täter sitzen häufig in den betroffenen Unternehmen selbst. Immer wieder sind es die eigenen Arbeitnehmer, die Konkurrenten einen Zugang zu sensiblen Informationen eröffnen und für die Weitergabe der Daten abkassieren. Andere Arbeitnehmer agieren auf eigene Rechnung, etwa indem sie die Aufträge ihres Arbeitgebers in Schwarzarbeit selbst erledigen, oder Informationen, Angebotsdetails, Konstruktionszeichnungen o.ä. gegen Barzahlung an den Wettbewerber übergeben.
 
Um Wettbewerbsbetrug zu begehen, benötigen die Täter umfangreiches Know-how über das als Opfer auserkorene Unternehmen. Bringen Betrüger beispielsweise Informationen wie Kundendaten, Angebote und Preiskalkulationen in Erfahrung, können Vertragspartner gezielt abgeworben oder Ausschreibungen manipuliert werden.

Beim Thema Wirtschaftskriminalität denken viele Unternehmer an chinesische Spione oder Hacker aus Osteuropa. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass die Kriminellen sehr viel öfter in den Reihen der eigenen Arbeitnehmer zu finden sind. Häufig bleiben die Machenschaften unlauterer Angestellter über lange Zeit unbemerkt, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber genießen.

Was bedeutet das Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer?

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ist im §60 HGB geregelt. Hier heißt es wörtlich:

(1) Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.

(2) Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, daß er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart.

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, so endet das gesetzliche Wettbewerbsverbot i.d.R. Nur bei kurz bevorstehenden Vertragsabschlüssen ist es dem ehemaligen Arbeitnehmer nicht erlaubt, diesen Kunden abzuwerben.

Wurde jedoch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, müssen die festgelegten Vereinbarungen eingehalten werden, solange sie in direktem Zusammenhang mit dem geschäftlichen Interesse des früheren Arbeitgebers stehen. Dieses Wettbewerbsverbot gilt dann sowohl für fristlose, als auch ordentliche Kündigungen von beiden Seiten aus.

Muss ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag festgehalten sein?

Ein Wettbewerbsverbot kann auch dann gelten, wenn es im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird. Dies aber nur, wenn die Tätigkeiten in Konkurrenz mit den Leistungen des Arbeitgebers stehen.

Verletzt der Arbeitnehmer das geltende Wettbewerbsverbot, kann es zur Abmahnung, Kündigung oder sogar zu Anspruch auf Entschädigung des Arbeitgebers kommen.

Grundsätzlich sollte eine Nebenbeschäftigung in einem anderen Betrieb und auch das Führen eines eigenen Handelsgewerbes mit dem Hauptarbeitgeber abgesprochen werden, auch wenn sich darüber keine Klausel im Arbeitsvertrag finden lässt.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen. Diese Zertifizierung gilt für unsere Standorte in Hanau und Frankfurt.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an allen unseren Niederlassungen statt und findet unternehmensweite Anwendung.
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Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Der eigene Mitarbeiter vermittelt Aufträge an die Konkurrenz

Bild: Detektei-Wettbewerbsbetrug

Titel: Detektive im Einsatz: Wie Unternehmen bei Spionage durch eigene Mitarbeiter handeln können

In einer Wirtschaft, die von Konkurrenz und Innovationsdruck geprägt ist, kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen mit dem Phänomen der Industriespionage konfrontiert werden. Besonders alarmierend ist es, wenn eigene Mitarbeiter für die Konkurrenz spionieren und sensible Unternehmensinformationen weitergeben.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, setzen immer mehr Unternehmen Detektive ein, um Beweise für den Spionageverdacht zu sammeln. Detektive können verdeckt agieren und diskret die Aktivitäten verdächtiger Mitarbeiter überwachen, um Beweise für den Verrat von Unternehmensgeheimnissen zu sichern.

Der Einsatz von Detektiven bei internen Spionagefällen dient nicht nur der Beweissicherung, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen zu schützen und die Sicherheit sensibler Daten zu gewährleisten. Durch präventive Maßnahmen wie die Überprüfung von Zugriffsrechten, regelmäßige Schulungen zum Thema Datensicherheit und das Implementieren strenger Sicherheitsrichtlinien können Unternehmen die Gefahr von Spionage durch eigene Mitarbeiter minimieren.

Es ist entscheidend, dass Unternehmen bei Verdachtsfällen von Spionage durch interne Mitarbeiter proaktiv handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schaden für das Unternehmen zu begrenzen. Der Einsatz von Detektiven kann in solchen Fällen ein effektives Mittel zur Aufklärung und Prävention sein – um die Integrität des Unternehmens zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Ein anonymisierte, reales Fallbeispiel unserer Detektive:

Kürzlich ermittelte unsere Detektei in einem Fall von Wettbewerbsspionage, wo erst Verdacht aufkam, als bereits ein erheblicher Schaden angerichtet war: Der Inhaber einer Druckerei stellte fest, dass die Umsätze seines Betriebs rückläufig waren. Die Aufträge waren massiv eingebrochen. Selbst langjährige Stammkunden meldeten sich nicht mehr. Auch eine eilig durchgeführte Mailingaktion brachte nichts.

Zwar schwankt die Menge der Anfragen in der Druckbranche häufiger, dass allerdings selbst treue Kunden reihenweise keine Aufträge mehr platzierten, machte den Unternehmer stutzig. Als Erklärung kam eigentlich nur die Abwerbung der Kunden in Frage. Bei Wettbewerbsbetrug drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch immaterielle Schäden wie Reputationsverlust. Der Unternehmer steht vor einem Dilemma: Einerseits muss er dem unlauteren Treiben sofort Einhalt gebieten, weil das Überleben seiner Firma auf dem Spiel steht, andererseits hat er oft keine Ahnung, wer für die Vorgänge verantwortlich ist. Im Fall der Druckerei lag die Vermutung nahe, dass das „schwarze Schaf“ zur Belegschaft gehörte. Um den Täter zu entlarven, schleuste die Detektei Lentz einen Ermittler, getarnt als neuen Mitarbeiter, in den Betrieb ein.

Nach nur zwei Wochen hatte er die Ursache für den rätselhaften Umsatzeinbruch aufgedeckt: Einer der für die Angebotsabgabe zuständigen kaufmännischen Angestellten hatte gezielt Aufträge an die Druckerei seines Schwagers durchgeschleust. Wann immer bei seinem Arbeitgeber ein Angebot angefragt wurde, gab der Mitarbeiter die Daten des Interessenten, nebst den von ihm kalkulierten Preisen direkt auf einem USB-Stick an seinen Schwager weiter, der die Konditionen unterbot. Mit der Zeit hatte der Konkurrenzbetrieb mit dieser Methode einen großen Teil der Stammkundschaft abgeworben.

Konsequenzen bei Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

Beispiele für rechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot können sein:

1. Schadensersatzforderungen:

Das Unternehmen kann vom Mitarbeiter, der gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hat, Schadensersatz in Form von entgangenen Gewinnen oder Rufschädigung verlangen.

2. Unterlassungsverfügung:

Das Unternehmen kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Mitarbeiter dazu verpflichtet, seine wettbewerbswidrigen Handlungen unverzüglich einzustellen.

3. Vertragsstrafe:

Im Arbeitsvertrag kann eine Vertragsstrafe festgelegt sein, die der Mitarbeiter im Falle eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot zahlen muss.

4. Strafrechtliche Konsequenzen:

In besonders schwerwiegenden Fällen von Wettbewerbsverstößen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, wie z.B. Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe. Wer sogar Geschäftsgeheimnisse weitergibt, verstößt zudem gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz. Hier drohen weitere empfindliche Geldbußen und Freiheitsstrafen.

5. Kündigung des Arbeitsverhältnisses:

Das Unternehmen kann das Arbeitsverhältnis fristlos oder ordentlich kündigen, wenn der Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, insbesondere wenn dadurch dem Unternehmen ein Schaden entsteht, oder bei objektiver Betrachtung entstehen könnte.

Eingeschleuste Detektive ermitteln undercover bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot durch Arbeitnehmer

In einem anderen Betrieb brachte ein dort ebenfalls eingeschleuster Ermittler ans Licht, dass ein Produktionsleiter zu Hause eine eigene Druckwerkstatt unterhielt. Dort produzierte er kleinere Aufträge, die er bei seinem Arbeitgeber abgefangen hatte – natürlich auf eigene Rechnung. Die Gewerbeanmeldung dazu lief auf seine verheiratete Tochter und unter deren Wohnanschrift. Ein klarer Fall von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot des Angestellten und eine massive Schädigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber.

Detektivberichte unserer Detektei als Beweismittel für eine Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht ist ein gerichtlicher Beschluss, der es einem Unternehmen ermöglicht, schnelle Maßnahmen gegen einen Wettbewerbsverstoß durchzusetzen, bevor ein endgültiges Urteil ergeht. Sie dient dazu, den Verstoß sofort zu unterbinden und mögliche Schäden für das Unternehmen abzuwenden. Eine solche Einstweilige Verfügung wird auch Antrag, nach dem vorbringen entsprechender Beweise zur Glaubhaftmachung (bspw. unsere Detektiv-Tätigkeitsberichte) ohne mündliche Anhörung der Parteien meist innerhalb weniger Tage durch einen Richter erlassen.

Die Bedeutung einer einstweiligen Verfügung im Wettbewerbsrecht liegt in ihrer Effektivität und Schnelligkeit. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung kann das Unternehmen unverzüglich Maßnahmen gegen den Wettbewerbsverstoß ergreifen, ohne lange auf ein abschließendes Urteil warten zu müssen. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gestärkt und der Schutz vor unfairem Wettbewerb gewährleistet.

Im Falle eines Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung können empfindliche Strafen und Sanktionen drohen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen und Mitarbeiter die Bedeutung und Tragweite einer einstweiligen Verfügung im Wettbewerbsrecht verstehen und entsprechend handeln, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter / das Konkurrenzunternehmen gegen die Einstweilige Verfügung verstößt?

Nach einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht können verschiedene rechtliche Schritte unternommen werden, um den Verstoß zu ahnden und den Schutz des Unternehmens wiederherzustellen. Zu den möglichen rechtlichen Schritten gehören:

1. Verhängung von Sanktionen:

Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung kann das Gericht dem Verstoßer eine Vertragsstrafe auferlegen. Diese kann in der Regel vom Gericht festgelegt oder im Voraus im Rahmen der einstweiligen Verfügung bestimmt worden sein. Die Vertragsstrafe soll sicherstellen, dass der Verstoßer die gerichtliche Anordnung respektiert und keine weiteren Verstöße begeht.

2. Zwangsvollstreckung:

Um die Einhaltung der einstweiligen Verfügung zu erzwingen, kann das Unternehmen eine Zwangsvollstreckung beantragen. Dabei können Zwangsgelder verhängt oder Vermögenswerte des Verstoßers gepfändet werden, um die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und den Schaden für das Unternehmen zu begrenzen.

3. Antrag auf Ordnungshaft:

Als ultima ratio kann das Unternehmen einen Antrag auf Ordnungshaft stellen, um die persönliche Haftung des Verstoßers sicherzustellen. Die Ordnungshaft zielt darauf ab, den Verstoßer zur Einhaltung der gerichtlichen Anordnung zu zwingen und kann bei fortgesetztem Verstoß verhängt werden.

4. Klage auf Schadensersatz:

Darüber hinaus kann das Unternehmen eine Klage auf Schadensersatz gegen den Verstoßer erheben, um den entstandenen Schaden zu kompensieren. Dies kann die Kosten für die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung und mögliche Gewinneinbußen umfassen und umfasst regelmäßig auch die ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ i.S.d. §91 ZPO. Hierunter fallen auch die Kosten unserer Detektei zur Beweiserhebung.

Insgesamt dienen diese rechtlichen Schritte dazu, die Einhaltung der gerichtlichen Anordnung sicherzustellen, den Verstoß zu sanktionieren und mögliche Schäden für das Unternehmen zu minimieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht umgehend agieren und rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte zu schützen und ihre Interessen zu wahren.

Unsere Detektive schützen den Auftraggeber auch vor falscher Verdächtigung

Bild: Detektei-Wettbewerbsspionage

Wir erleben es leider regelmäßig, dass Mitarbeiter auf Kosten ihrer Arbeitgeber in die eigene Tasche wirtschaften. Dabei handelt es sich hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um gravierende Straftaten. Diese aufzudecken und gerichtsfest zu dokumentieren, ist für Laien aber äußerst schwierig und auch riskant: Wird der Chef bei heimlichen Nachforschungen ertappt, ist nicht nur sein Ruf als Arbeitgeber dahin. Die Chance, dass der gewarnte Übeltäter dann noch überführt werden kann, ist gleich null. Firmenchefs, die eigene Mitarbeiter im Verdacht haben, sollten daher immer frühzeitig auf professionelle, externe Ermittler setzen, um wasserdichte Beweise zu beschaffen. Nur externe Ermittler betrachten die Situation neutral. Ein Firmenchef wird in seine Beurteilung meist Sympathien, oder Antipathien unbewusst mit einfließen lassen und der Angelegenheit nicht neutral begegnen. Durch externe, speziell geschulte und auch psychologisch ausgebildete Ermittler und Ermittlerinnen kann das kriminelle Treiben aber in der Regel rasch, diskret und wirksam abgestellt werden.

Soll das Ergebnis nicht an die Öffentlichkeit gelangen, bieten die Ermittlungsergebnisse auch die Grundlage für eine außergerichtliche, „geräuschlose“ Einigung: Das weitere Vorgehen liegt immer im Ermessen des Auftraggebers. Wir als Detektei unterliegen der absoluten Verschwiegenheit, die wir Ihnen auch schriftlich in unseren Verträgen zusichern und garantieren.

Der Auftraggeber kann im Übrigen bei eindeutiger Beweislage die Ermittlungskosten vom Schädiger zurückverlangen – sowie ohnehin jederzeit ergebnisoffen als Betriebskosten von der Steuer absetzen.

Lassen Sie sich persönlich beraten – ganz einfach mittels Video-Beratung! Bequem und unkompliziert von ihrem heimischen Computer in ihrer vertrauten Umgebung können Sie 'Face to Face' mit einem unserer Mandantenbetreuer sprechen. Ganz so, als wären Sie bei uns im Büro aber ganz ohne Stau und Parkplatzsuche.

Persönliche Video-Beratung!
 

Bequem und unkompliziert von ihrem heimischen Computer in ihrer vertrauten Umgebung können Sie ‚Face to Face‘ mit einem unserer Mandantenbetreuer sprechen. Ganz so, als wären Sie bei uns im Büro aber ganz ohne Stau und Parkplatzsuche.

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Im Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
Kundenstimme
Wir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei

News der Detektei Lentz

Detektei Lentz – Spiegel-Interview

19. November 2024

Detektei Lentz - Spiegel-Interview

Untreue und Ehebruch gehören für die Ermittlerin Natalie Bote zum täglichen Geschäft. Deshalb weiß sie, welche Spuren manche Menschen beim Griff in die Unternehmenskasse oder bei Seitensprüngen hinterlassen.


 

Mitarbeiterüberwachung: Aktuelles Urteil des BAG

01. November 2024

Mitarbeiterüberwachung: Aktuelles Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Lassen Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen, weil Sie vermuten, dass dieser eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht UND dokumentiert dieser Detektiv dann auch den „sichtbaren Gesundheitszustand“ des Arbeitnehmers – dann bewegen Sie sich auf dünnem Eis.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Was tun gegen Wettbewerbsbetrug?

Viele mittelständische oder kleine Unternehmen werden irgendwann einmal Opfer von Wettbewerbsbetrug. Bei Wirtschaftsspionage oder Abwerben von Kunden und Mitarbeitern ermittelt die Detektei Lentz & Co. GmbH zuverlässig und erarbeitet vor Gericht verwertbare Beweise, so dass unsere Mandanten diese dann wahlweise gerichtlich belangen, oder außergerichtlich zum Schadensersatz und Unterlassung auffordern können.

Was genau fällt unter das Wettbewerbsrecht?

In Deutschland fällt unter das Wettbewerbsrecht sowohl das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) als auch das Kartellrecht (Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Was kann ich gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) tun?

Bei irreführenden oder manipulativen Geschäftspraktiken, also bei unlauterem Wettbewerb, sollte eine kompetente, im Wettbewerbsrecht erfahrene Detektei hinzugezogen werden. Die Detektei Lentz ermittelt im Verdachtsfall und klärt alle Sachverhalte gerichtsverwertbar auf.

Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?

Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.

Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.

Was passiert bei einer Einschleusung?

Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.

Expertenvorstellung: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Verstoß gegen Wettbewerbsverbot | Geschäfts- geheimnisgesetz | Aufdeckung von Betriebsspionage? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

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