Detektei hilft: UWG – So wehren Sie sich als Unternehmer gegen unlauteren Wettbewerb
Unsere Detektei bei Wettbewerbsverstößen seit 1995 bundesweit im Einsatz
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verbietet unlautere geschäftliche Handlungen. Damit sind vor allem aggressive, irreführende und manipulative Werbemethoden und Geschäftspraktiken gemeint, z. B.:
- falsche Behauptungen über Produkte, Leistungen oder deren Preise,
- leere Versprechungen,
- Lockvogelangebote, illegale Zugaben und Geschenke,
- aggressive, nötigende (Telefon-)Werbung und
- unzulässige progressive Werbemethoden, z. B. Pyramidensystem, Strukturvertrieb oder Schneeballsystem.
Ebenfalls unlauter und verboten sind die Nichteinhaltung von Verträgen, Pfuscherei, Diebstahl geistigen Eigentums, Plagiat, vergleichende Werbung, Kampfpreise oder das rechtswidrige Verwenden und Weitergeben von Geschäftsgeheimnissen.
Die unlauteren Praktiken sollen Marktteilnehmer bzw. Verbraucher dazu bringen, Entscheidungen zu treffen, die sie z. B. bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht getroffen hätten. Manche unlautere Werbemethoden, etwa aggressive Telefonwerbung mit wiederholten Anrufen, zielen darauf ab, Verbraucher bewusst in die Enge zu treiben, zu ängstigen und zu nötigen, bis sie etwas kaufen, das sie eigentlich gar nicht wollen oder brauchen. Das UWG soll diese manipulierten Entscheidungen verhindern, indem es den Unternehmern bzw. Anbietern wettbewerbswidriges Verhalten untersagt. Somit soll das Gesetz für einen fairen Wettbewerb sorgen – anders als das Kartellrecht, das lediglich den Wettbewerb als solchen schützt.
In vielen Fällen entstehen verletzten Mitbewerbern erhebliche Schäden durch unlauteren Wettbewerb. Um als Unternehmer den Anfängen zu wehren und im Fall eines Verstoßes Ihre Ansprüche auch durchzusetzen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Vorwürfe schlüssig beweisen zu können. Hierzu holen sich geschädigte Unternehmen meist eine Wirtschaftsdetektei mit ins Boot, die unauffällig, aber sehr effizient ermittelt und gerichtsverwertbare Beweise liefert. In aller Regel arbeiten die Wirtschaftsdetektive eng mit Fachanwälten zusammen und beraten ihre Kunden auch rund um die Ermittlungstätigkeit. So können sich Unternehmer vor Schaden schützen und gegen unlautere Mitbewerber zur Wehr setzen, z. B. wenn das rechtswidrige Verhalten trotz Unterlassungsaufforderung und Abmahnung nicht abgestellt wurde.
Handeln Sie rechtzeitig, um Ihr Unternehmen vor Schaden zu bewahren
Wenn Sie als Unternehmer merken (oder darauf aufmerksam gemacht werden), dass ein Mitbewerber gegen die Vorschriften des UWG verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, können Sie den unlauteren Konkurrenten laut § 8 Abs. 1 UWG abmahnen bzw. zur Unterlassung und Beseitigung der Wettbewerbsverletzung auffordern. Und wenn Sie den Nachweis erbringen, dass der Mitbewerber schuldhaft gegen das UWG verstoßen hat, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, können Sie laut § 9 UWG sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.
Laut § 8 Abs. 3 UWG (Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) stehen diese Ansprüche nicht nur einem, sondern allen Mitbewerbern zu. Diese Besonderheit des Wettbewerbsrechts ergibt sich daraus, dass auch Marktteilnehmer, die in diesem Fall nicht konkret geschädigt sind, letztlich unter dem wettbewerbswidrigen Verhalten unehrlicher Mitbewerber leiden. Der Endverbraucher hat dagegen keine direkten Möglichkeiten, selbst Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche geltend zu machen. Er kann allenfalls über rechtsfähige Verbände und sogenannte qualifizierte Einrichtungen (z. B. Verbraucherschutzverbände) gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) gegen den unlauteren Wettbewerb vorgehen.
Wenn ein Wettbewerber vorsätzlich und schuldhaft gegen das UWG verstößt und damit auf Kosten der ehrlichen Konkurrenz Gewinne erzielt, kann er (z. B. von der Industrie- und Handelskammer) sogar zur Herausgabe des so erwirtschafteten Geldes in Anspruch genommen werden. Auch hier ist jedoch der springende Punkt, den Vorsatz und damit das schuldhafte Verhalten klar nachzuweisen. Erfahrene Wirtschaftsdetektive wissen genau, wie sie in solchen Fällen vorgehen und welche Mittel zum Erfolg führen – also zu klaren Dokumentationen und Beweismitteln, die auch vor Gericht Bestand haben.
Die Dienste des Wirtschaftsdetektivs sollten also immer so frühzeitig wie möglich in Anspruch genommen werden. Denn Verstöße gegen das UWG können nicht nur finanzielle Schäden zur Folge haben, sondern auch dem Image einer Marke schaden und im schlimmsten Fall den guten Ruf des Unternehmens ruinieren.
Mit Hilfe des Wirtschaftsdetektivs rechtliche Ansprüche durchsetzen
Bei UWG-Verstößen ist das erste Mittel die Abmahnung. Der Marktteilnehmer muss laut § 12 UWG vor einer Klage abgemahnt werden, damit er Gelegenheit hat, den Streit durch Abgabe einer Unterlassungserklärung außergerichtlich beizulegen. Weigert sich der Mitbewerber, eine solche Erklärung abzugeben, oder setzt er sein wettbewerbswidriges Verhalten trotzdem weiter fort, kann der Geschädigte beantragen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Damit sind die Landgerichte meist schnell bei der Hand, um die Rechte des Anspruchstellers zumindest vorläufig durchzusetzen.
Oft geht das falsche Spiel jedoch dennoch weiter, denn etliche schwarze Schafe sehen den unlauteren Wettbewerb als Sport und lassen sich von den üblichen ‚Bordmitteln‘ kaum beeindrucken. Dazu kommt, dass die Verjährungsfrist im Wettbewerbsrecht besonders kurz ist: Ansprüche aus den §§ 8, 9 und 12 UWG sind bereits nach einem halben Jahr verjährt; gerechnet wird ab Entstehung der Ansprüche und Kenntnis des Gläubigers von den Tatsachen, die diese begründen. Die schnelle Verjährung ist einerseits der Wettbewerbsdynamik geschuldet und soll andererseits verhindern, dass Unternehmen jahrelang Geld für etwaige Klageverfahren zurückstellen müssen. In der Praxis führt sie aber auch dazu, dass manche Marktteilnehmer regelmäßig abgemahnt werden, nur um nach Ablauf der Verjährungsfrist ihr unlauteres Verhalten erneut aufzunehmen.
Schalten Sie bei wiederholten Verstößen und hartnäckigen Rechtsbrechern lieber frühzeitig eine Detektei ein, die in Ihrer Sache aktiv wird und Ihnen den Rücken freihält, so dass Sie sich auf Ihre eigentlichen unternehmerischen Aufgaben konzentrieren können. Wirtschaftsdetektive haben weitreichende Möglichkeiten, kriminelle Strategien aufzudecken und Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche Klage brauchen, an die Hand zu geben.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Nur qualifizierte, zertifizierte Wirtschaftsdetektive mit Verständnis für das UWG sollte eingeschaltet werden!
Wettbewerbsverstöße können jedoch oft schwer nachzuweisen sein und erfordern häufig spezialisierte, rechtskonforme Ermittlungsmethoden; denn vor Gericht gilt: Wer behauptet, muss beweisen!
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, erfahrene Wirtschaftsdetektive einzusetzen, um Wettbewerbsverstöße aufzudecken und entsprechende Nachweise zu erarbeiten. Solche erfahrenen, zertifizierten Wirtschaftsdetektive verfügen über spezielle Fachkenntnisse und Ermittlungstechniken, um bspw. verdeckte Beobachtungen durchzuführen, Zeugen zu befragen und Beweismaterial zu sichern.
Nur rechtskonform erarbeitete Beweise, zählen vor Gericht!
Durch den Einsatz von Wirtschaftsdetektiven können Unternehmen hochwertige Beweise für Wettbewerbsverstöße sammeln, die vor Gericht verwendet werden können. Die Detektive sind in der Lage, diskret und professionell zu arbeiten und dabei die geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Detektive über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen verfügen und über ein fundiertes Verständnis für das UWG und andere relevante Gesetze verfügen. Durch den Einsatz von erfahrenen Wirtschaftsdetektiven können Unternehmen effektiv gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen und ihren Ruf schützen.
Detektive spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Das UWG hat zum Ziel, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und unlauteres Verhalten von Unternehmen zu unterbinden. Detektive unterstützen Unternehmen dabei, Verstöße gegen das UWG zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Detektive einer Detektei sind spezialisiert darauf, gezielte Ermittlungen durchzuführen, um unlauteres Verhalten von Mitbewerbern oder Geschäftspartnern aufzudecken. Sie setzen moderne Technologien und forensische Methoden ein, um Beweise zu sammeln und die Verstöße zu dokumentieren.
Durch die Zusammenarbeit mit einer Detektei können Unternehmen sicherstellen, dass sie gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen und ihre Rechte schützen. Die Detektive unterstützen bei der Beschaffung von belastbaren Beweisen, die vor Gericht verwendet werden können, um Verstöße gegen das UWG zu ahnden.
Detektive im Einsatz zur Aufdeckung von Verstößen gegen das UWG tragen dazu bei, ein faires und ethisches Geschäftsumfeld zu schaffen. Sie helfen Unternehmen, sich gegen unfaire Praktiken und Wettbewerbsverzerrungen zu verteidigen und tragen so zur Integrität des Wettbewerbs bei.
Wenn auch Sie vermuten, dass Ihr Unternehmen Opfer von Verstößen gegen das UWG geworden ist, zögern Sie nicht, eine Detektei zu kontaktieren. Die Detektive unterstützen Sie bei der Aufdeckung der Verstöße und setzen sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte im Wettbewerb ein. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Professionalität einer Detektei, um Ihr Unternehmen zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Reale Fallbeispiele von Auftragsmandaten unserer Detektei mit Bezug zum UWG.
Fallbeispiel 1: Produktfälschung im Textilsektor
Ein renommiertes Modelabel vermutet, dass ein Mitbewerber gefälschte Versionen seiner Designerkleidung auf den Markt bringt und somit gegen das UWG verstößt. Das Unternehmen beauftragt eine Detektei, um die Machenschaften des Mitbewerbers aufzudecken. Die Detektive recherchieren intensiv, identifizieren potenzielle Quellen der Produktfälschungen und führen verdeckte Ermittlungen durch. Durch den Einsatz von Undercover-Einkäufern gelingt es den Detektiven, gefälschte Produkte zu erwerben und Beweise zu sammeln. Dadurch erhalten sie belastbare Informationen über den Hersteller der Fälschungen und können den Mitbewerber erfolgreich wegen Verstoßes gegen das UWG rechtlich zur Verantwortung ziehen.
Fallbeispiel 2: Irreführende Werbung eines Versicherungsunternehmens
Ein Versicherungsunternehmen steht im Verdacht, seine Kunden mit irreführender Werbung zu täuschen und dadurch gegen das UWG zu verstoßen. Das Unternehmen engagiert unsere Detektei, um die Vorwürfe zu überprüfen und Beweise zu sammeln. Die Detektive analysieren die Werbekampagnen des Unternehmens, prüfen Kundenaussagen und führen Undercover-Gespräche mit Versicherungsvertretern. Dadurch gelingt es den Detektiven, ungerechtfertigte Versprechungen und irreführende Aussagen zu dokumentieren. Die gesammelten Beweise dienen als Grundlage für eine rechtliche Auseinandersetzung, die dazu führt, dass das Versicherungsunternehmen seine irreführende Werbung einstellen und die betroffenen Kunden entschädigen muss.
Fallbeispiel 3: Rufschädigung durch gezielte Online-Kampagne
Ein Kleinunternehmer wird Opfer einer gezielten Diffamierungskampagne im Internet, bei der unbekannte Täter rufschädigende Behauptungen über ihn und sein Unternehmen verbreiten. Der Unternehmer beauftragt unsere Detektei, um die Hintermänner der Kampagne zu identifizieren und gegen sie rechtliche Schritte einzuleiten. Die Detektive und Wirtschaftsermittler (Wirtschaftsdetektive) analysieren die Online-Aktivitäten und Foreneinträge, führen technische Untersuchungen (OSINT-Ermittlungen) durch und setzen spezielle Software zur Rückverfolgung ein. Durch die sorgfältigen Ermittlungen gelingt es unseren Detektiven, die Täter zu identifizieren und Beweise für die rufschädigenden Handlungen zu sammeln. Der Unternehmer kann daraufhin gerichtliche Maßnahmen ergreifen und Schadensersatzforderungen gegen die Verantwortlichen durchsetzen.
Diese Fallbeispiele verdeutlichen, wie unsere qualifizierte und erfahrene Detektive bei der Aufdeckung von Verstößen gegen das UWG erfolgreich eingesetzt werden können.
Mithilfe der Expertise unserer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Wirtschaftsermittler (Wirtschaftsdetektive) und unseren professionellen Ermittlungen können wir dazu beitragen, Unternehmen und Einzelpersonen zu schützen, ihre Rechte durchzusetzen und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Werner Klein, Berlin
Dorothee S., Waiblingen
Harald K., A-5300 Hallwang
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!
Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?
Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?
Ein professioneller Detektiv ist dazu in der Lage, Lohnfortzahlungsbetrug rechtskonform zu dokumentieren und zu beweisen, woraufhin in den meisten Fällen die fristlose Kündigung erfolgen kann. Darüber hinaus kann Lohnfortzahlungsbetrug als Unterform des §263 StGB. (Betrug) auch strafrechtlich verfolgt werden.
Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?
Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.
Expertenvorstellung: Natalie Bote
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Detektei hilft: UWG – So wehren Sie sich als Unternehmer gegen unlauteren Wettbewerb? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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