Bonitätsprüfung und Ermittlung der Kreditwürdigkeit im Wirtschaftsbereich
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Problembeispiele, die eine Bonitätsprüfung veranlassen
Sie haben einen neuen Mieter, Vertragspartner, Kreditnehmer, Kunden oder Mitarbeiter. Natürlich möchten Sie vor Vertragsabschluss wissen, ob dieser seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit zuverlässig und pünktlich nachgekommen ist, um das Ausfallrisiko schätzen zu können. Zahlungsausfälle können nämlich in jeder Branche teuer werden.
Oder aber Sie müssen gegen eine natürliche Person (Privatperson) oder eine juristische Person (Firma) die Zwangsvollstreckung einleiten, möchten aber zuvor wissen, ob dieser Schritt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?
Selbstverständlich gibt es auch Situationen, in denen es Sinn macht, die eigene Bonität prüfen zu lassen, um die persönliche Kreditwürdigkeit zu erfahren und bessere Konditionen für Kredite bei Ihrer Bank zu erhalten.
Unser Vorschlag für Ihre Bonitätsprüfung mit berechtigtem Interesse
Die Lentz GmbH & Co. KG ist zahlreichen Auskunfteien angeschlossen. Durch diese Auskunfteien ist es uns möglich, die Bonität (=Kreditwürdigkeit) einer Person oder eines Unternehmens festzustellen. Unsere Abfragen werden bei mindestens fünf unterschiedlichen Auskunfteien durchgeführt. Begleitend ermitteln wir aus eigenen Datenbeständen. Nur bei einer Übereinstimmung der erhobenen Daten von mehr als 98% werden wir diese an Sie, als Auftraggeber, in Form eines schriftlichen Berichtes weiterleiten. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, Ihre Entscheidungen aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund von Vermutungen zu treffen und so das Risiko einer Fehlentscheidung der Zahlungsfähigkeit nach Möglichkeit vollständig auszuräumen.
Die Auskunft zur Bonität von Personen und Unternehmen innerhalb Deutschlands liefern wir Ihnen meist binnen weniger Stunden. Bonitätsprüfungen zu Personen und Firmen in Europa und Übersee erhalten Sie meist innerhalb von zwei Werktagen.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Werner G., München
Silke N., Hannover
Christian E., Brüssel
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Zusätzliche Informationen zu diesem interessanten Thema erhalten Sie auch unter:
um nur einige der bekanntesten Auskunfteien zu nennen.
Beispielanfrage zur Bonitätsprüfung an unsere Detektei:
Frage des Mandanten:
Ich habe ein Mietshaus geerbt. Nun möchte ich gern wissen, wer eigentlich meine Mieter sind. Inwiefern kann mir eine Detektei helfen? Mich interessiert, wer da wohnt, ob die Mieter unbescholten sind, ob jemand ohne Genehmigung untervermietet und die Bonität der Mieter. Das muss ich doch wissen!
Unsere Antwort:
Grundsätzlich hat jeder Vermieter das Recht, die Einkommensverhältnisse seiner Mieter zu überprüfen. Das gilt jedoch nur bei Abschluss eines Mietvertrages und bei begründetem Anlass während des Mietverhältnisses, zum Beispiel bei plötzlichen Zahlungsverzögerungen. Ist das nicht der Fall, haben Sie keine Möglichkeit die Bonität Ihrer bestehenden Mieter zu überprüfen, denn das würde gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Gibt es jedoch nachweislich Zahlungsstörungen, können wir über sechs verschiedene Auskunfteien eine Bonitätsauskunft erstellen und Ihnen aussagekräftig berichten.
Ob jemand hingegen unerlaubt untervermietet, dürfen Sie jederzeit überprüfen. In den meisten Standardmietverträgen ist das Untervermieten verboten und kann dem Vermieter das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses geben. Durch eine diskrete Observation (Beobachtung) Ihres Mietobjektes kann eine mögliche Untervermietung schnell überprüft werden. Wir stellen hierbei fest, wer mit eigenem Schlüssel das Haus betritt und über Nacht bleibt, das heißt übernachtet und somit dort offenbar wohnt. Im Anschluss klären wir die Identität dieser Personen und gleichen diese mit einer Mieterliste ab. Sollten sich hier eklatante Abweichungen ergeben, ermitteln wir diskret, seit wann die Ihnen nicht bekannten Personen dort wohnen. Zusätzlich muss geklärt werden, wo sich der eigentliche Mieter aufhält und ob die unbekannten Personen dort zusammen wohnen oder ob Ihr Mieter seine Wohnung unerlaubt gegen Entgelt untervermietet.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!
Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Führt die Detektei auch eine Bonitätsermittlung durch?
Eine Bonitätsermittlung gibt Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners. Die TÜV geprüfte Detektei Lentz & Co. GmbH führt weltweit Bonitätsermittlungen durch und kann die Kreditwürdigkeit einer Person zuverlässig feststellen.
Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?
Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.
Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.
Was passiert bei einer Einschleusung?
Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.
Expertenvorstellung: Daniel Martin Ortega
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Bonitätsprüfung und Ermittlung der Kreditwürdigkeit im Wirtschaftsbereich? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
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