Glossar: Unterhalt
Was ist Unterhalt?
Der Rechtsbegriff ‚Unterhalt‘ bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen ganz oder teilweise zu sichern. Häufig kommen Detektive unserer Detektei bei Problemen mit Unterhalt zur Wahrheitsfindung zum Einsatz.
Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Gerade bei Eltern geht es häufig um den Kindesunterhalt. Dieser bemisst sich nach der ‚Düsseldorfer Tabelle‘, die jährlich angepasst wird und ist für den Elternteil bei Trennung / Scheidung verpflichtend, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Der Elternteil, bei dem ein Kind überwiegend lebt, gewährt dem Kind sogenannten ‚Naturalunterhalt‘, also Essen, Führsorge usw.
Das Familienrecht hat den Unterhalt in Folge der Trennung und Scheidung aber ausgestaltet als (nachehelicher) Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Aber auch andere Verwandte können einen Unterhaltsanspruch haben. Unter Umständen können Unterhaltszahlungen auch aufgrund von Unfällen vom Unfallverursacher an den Geschädigten gerichtlich festgestellt werden, etwa dann, wenn der Unfallgeschädigte so stark beeinträchtigt ist, dass eine lebenslange Beeinträchtigung seiner körperlichen Funktionen und seiner Arbeitskraft zu befürchten ist. Auch dies ist ein häufiger Grund für Mandanten unserer Detektei, unsere Hilfe anzufordern.
Maßgebend ist immer die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen (Unterhaltspflichtiger) und die Bedürftigkeit des Zahlungsberechtigten (Unterhaltsberechtigter).
Detektive im Einsatz bei Unterhaltsbetrug
Gerade im Bereich Unterhalt kommen die Detektive unserer Detektei häufig zum Einsatz, etwa wenn es um die Aufdeckung von
- verschwiegenem Einkommen des unterhaltsberechtigten bei Ehegattenunterhalt
- Nachweis von eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei nachehelichem Unterhalt
- Nachweis von verdeckten Vermögenswerten, die einer Unterhaltsbedürftigkeit entgegen stehen, z.B. verschwiegene Erbschaften etc.
u.v.a.
Das Vorenthalten von Unterhalt ist strafbar!
Häufig ziehen diese Verhaltensweisen dann auch vor Gericht strafrechtliche Konsequenzen nach sich, etwa wenn es um Prozessbetrug geht, wenn der unterhaltsberechtigte vor Gericht die Unwahrheit über seine Einkommenssituation (verschwiegenes Arbeitseinkommen?), seine Lebenssituation (eheähnliche Lebensgemeinschaft?), oder gesundheitliche Situation (keine körperliche Beeinträchtigung mehr) aussagt, um weiterhin ungerechtfertigt Unterhalt beziehen zu können.
Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des Betrug i.S.d. §263 StGB.
Über den Autor: Robin Schellberg
Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
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