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Glossar: Quellenschutz

Der Quellenschutz ist gesetzlich verankert. Er gewährleistet Informanten und anderen am Ermittlungsprozess beteiligten Personen absolute Anonymität. Ihre Identität bleibt also für Außenstehende anonym.

Ein Informant im journalistischen Bereich ist für einen Journalisten eine Quelle von Informationen in einem Bereich, in dem der Journalist selbst nur schwer recherchieren kann. Gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO steht „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben“ ein Zeugnisverweigerungsrecht zu als Informantenschutz oder Quellenschutz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet den Schutz journalistischer Quellen als Grundvoraussetzung der Pressefreiheit.

Da dem Journalisten im Gegensatz zum Politiker Informanten nicht zur persönlichen Machterweiterung, sondern (idealerweise) zur Aufklärung der Öffentlichkeit dienen, haben sie kein negatives Image.

Quellenschutz in einer Detektei

Auch Detektive und Detekteien könnten viele Informationen ohne Nutzung der richtigen Quellen nicht erlangen. Somit genießen die Informationsquellen in Detekteien höchsten Schutz und sind nur einem ausgesuchten Personenkreis – dem sog. ‚inneren Kreis‘ – innerhalb der Detektei überhaupt bekannt.

Detektive wird kein gesetzlicher Quellenschutz zugesprochen. Daher regeln die meisten Detekteien in ihren Geschäftsbedingungen mit ihren Mandanten klar, dass der Mandant keinen Anspruch auf Auskunft zu den Informanten / Vertrauenspersonen der Detektei hat.

Durch diesen Quellenschutz ist gewährleistet, dass die Quelle – also der Informant – keine Befürchtungen haben muss, dass seine identität nach außen dringen könnte. Gibt er also Informationen zu Sachverhalten oder der Zielperson an die ermittelnde Detektei, ist durch diesen Quellenschutz gewährleistet, dass der Informant keinen Repressalien ausgesetzt werden kann.



Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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