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Glossar: Personenüberwachung

Personenüberwachung

Detektei klärt auf, was bei Personenüberwachung zu beachten ist.

Die Personenüberwachung gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Detektei. Dabei gehen die Ermittler sehr diskret vor, etwa indem sie die entsprechende Person aus sicherer Entfernung beobachten oder ihr zu Fuß oder in neutralen Fahrzeugen unauffällig folgen. Um bei einer Personenüberwachung sichere und im Sinne des Auftraggebers verwertbare Ergebnisse zu erzielen, ohne entdeckt und enttarnt zu werden, ist es üblich, dass mehrere Detektive zusammenarbeiten. Vor allem langfristig ausgelegte Observationen und Rund-um-die-Uhr-Beobachtungen sind von einem Ermittler allein nicht zu leisten, sondern erfordern gut geplante und klug ausgeführte Teamarbeit. So können sich die Ermittler bei der Observation abwechseln, ihre Position ändern oder die überwachte Person auch bei einer direkten Verfolgung unter schwierigen Umständen (z. B. im Feierabendverkehr, in Gebäuden mit vielen Ausgängen, bei Dunkelheit oder in einer Menschenmenge) stets im Auge behalten.

Wie bei allen Formen der Observation durch eine seriöse Detektei muss auch bei einer Personenüberwachung ein berechtigtes Interesse vonseiten des Auftraggebers vorliegen. Dies im Vorfeld zu prüfen und den Kunden darüber ausführlich zu informieren und zu beraten, gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Detektei. Liegt kein laut Gesetzgeber berechtigtes Interesse vor, darf der Detektiv nicht tätig werden. Denn hierzulande sind die Daten, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte zum Glück streng geschützt. Ohne einen nachvollziehbaren Anfangsverdacht auf eine rechtswidrige oder strafbare Handlung ist die Personenüberwachung daher verboten.

Häufige Gründe für die Personenüberwachung

Bei einer Personenbeobachtung gewinnen die Ermittler umfassende Informationen über den Tagesablauf der observierten Person, deren Lebensumstände, finanzielle Situation, private Kontakte und geschäftliche Transaktionen. Der observierende Privatdetektiv wird Augen- und Ohrenzeuge der verschiedensten Abläufe und Aktionen und kann so Beweise für die vermutete Rechtsverletzung oder Straftat sammeln und aufzeichnen. Zu den häufigsten Formen der Personenüberwachung gehören:

  • Mitarbeiterüberwachungen bei Verdacht auf Spesenbetrug, Lohnfortzahlungsbetrug, Diebstahl, Geheimnisverrat oder Schwarzarbeit, 
  • Observation des Ehepartners oder Expartners bei Verdacht auf Untreue oder Unterhaltsbetrug sowie
  • Observationen säumiger Schuldner, um deren Bonität festzustellen. 

Eine Personenüberwachung kann jedoch auch veranlasst werden, um Minderjährige vor drohenden Gefahren zu schützen oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzuweisen. Die Rechtssicherheit muss in jedem Fall schon vor dem Beginn der Personenüberwachung feststehen, sonst machen sich sowohl der Auftraggeber als auch die Ermittler strafbar. Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, wird im persönlichen Gespräch mit der Detektei vorab geklärt, ebenso die Ziele der Observation sowie die für deren Erreichung geeigneten Methoden und die Kosten der Dienstleistung. Denn nur bei vorliegen eines sog. ‚berechtigten Interesses‘ ist eine Personenüberwachung überhaupt zulässig. 

Welche Mittel zur Personenüberwachung sind legal?

Selbst bei einem berechtigten Interesse an den Ermittlungsergebnissen darf der Detektiv dabei nicht jedes verfügbare Mittel nutzen. So ist der Einsatz von klassischen Observationswerkzeugen wie Fotokameras und Videokameras zur Dokumentation der Personenüberwachung in den meisten Fällen erlaubt, ebenso die Personenüberwachung durch ein Detektivteam vor Ort, das sich bei seiner Vorgehensweise an die rechtlichen Bestimmungen hält. Tabu ist im regelfall der sogenannte ‚höchstpersönliche Lebensbereich‘, also z.B. die eigene Wohnung des/der zu Überwachenden.

Das heimliche Orten oder Verfolgen einer Person mit GPS Sendern ist jedoch illegal. Kein seriöser Detektiv wird also einen Sender am Auto seiner Zielperson anbringen, um besser ‚dranbleiben‘ oder ein Bewegungsprofil erstellen zu können.

Auch die Überwachung von Telefon- und anderen Kommunikationsdaten ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen ist für seriöse Detektive tabu und strafbar.



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Kundenstimme
Meine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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