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Glossar: Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiterüberwachung

Was ist eine Mitarbeiterüberwachung?

Mitarbeiterüberwachung bezeichnet die Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber. Damit werden mehrere Zwecke verfolgt: Zum einen sollen Geschäftsprozesse optimiert werden, zum anderen sollen Leistung und Verhalten der Mitarbeiter kontrolliert werden, um Fehlverhalten detailliert erfassen und es nachweisen zu können. Darüber hinaus sind jedoch Fälle bekannt geworden, in denen die Privatsphäre der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen ausgespäht wurde.

Welche Rechtsnormen sind von einer Mitarbeiterüberwachung betroffen?

Mitarbeiterüberwachung betrifft sowohl die Privatsphäre und den persönlichen Datenschutz als auch das betriebliche Personalwesen.

Bei der Mitarbeiterüberwachung überprüfen Detekteien im Rahmen professioneller, Technik unterstützter Observationen und Ermittlungen Mitarbeiter bei denen der Verdacht besteht, dass es Ungereimtheiten gibt. Der aus der Mitarbeiterüberwachung entstandene Nachweis wird dokumentiert zusammengefasst und reicht aus, diese Mitarbeiter zu überführen, sie zu kündigen und den entstandenen Schaden inklusive der Detektivkosten zurück zu fordern.

Ist eine Mitarbeiterüberwachung rechtlich zulässig?

Eine Mitarbeiterüberwachung durch den Arbeitgeber ist immer dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein ‚berechtigtes Interesse‚ glaubhaft darlegen kann.

Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung

Ist die Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich erlaubt?

Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Eine heimliche Überwachung, ohne Zustimmung des Mitarbeiters z.B. durch Detektive, ist immer nur mit starkem ‚berechtigtem Interesse‘ und nur über einen im Vorfeld klar begrenzten, zwingend notwendigen Zeitraum, zulässig.

Welchen Zweck verfolgt die Mitarbeiterüberwachung?

Die häufigsten Gründe einen Mitarbeiter überwachen zu lassen, sind der Verdacht von Arbeitszeitbetrug, Vorgetäuschte Krankheit und Diebstahl

Was kommt auf Arbeitgeber zu, die sich nicht an die Vorschriften zur Mitarbeiterüberwachung halten?

Halten sich Arbeitgeber nicht an die Regeln des Gesetzgebers, müssen Sie schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen, in jedem Fall mit empfindlichen Geldbußen rechnen.



Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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