Zum Inhalt springen

Glossar: Ehebetrug

Ehebetrug

Eine Unterform des Betrug ist der Ehebetrug. Hierin wird das eheliche Treuegebot und die Treuepflicht innerhalb der Ehe durch mindestens einen der Partner verletzt.

Der Nachweis von Ehebetrug, bzw. Betrug in der Partnerschaft ist eines der häufigsten Aufgabengebiete für die Detektive unserer Detektei.

Ehebetrug als Straftatbestand

Der Ehebetrug (teilweise auch: „Eheerschleichung“) war ein in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Inkrafttreten des 4. Strafrechtsreformgesetzes (vom 23. November 1973; BGBl. 1973 I S. 1725) geltender eigener Straftatbestand, der den Personenstand schützen sollte. Strafbar war, sich die Ehe gegenüber einem anderen zu erschleichen, obwohl die Ehe auf Grund eines Hindernisses aufhebbar war und deswegen aufgelöst wurde. Anders als bei den klassischen Betrugsdelikten ist der Ehebetrug kein Vermögensdelikt gewesen.

Der Ehebetrug ist heute zwar keine strafbare Betrugsform i.S.d. §263 StGB. mehr und auch seit der Reform des Scheidungsrechts im November 1973 Jahren kein direkter Scheidungsgrund mehr, kann aber unter Umständen bei der Bemessung des Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt für den Betrüger nachteilige Auswirkungen haben.

Hier kommen die Detektive unserer Detektei bei Verdacht von Ehebetrug zum Einsatz.

Ehebetrug kann Unterhaltsanspruch kosten

So haben schon mehrere deutsche Gerichte entschieden, dass der Betrogene bei Ehebetrug keinen vollen Unterhaltsanspruch mehr geltend machen kann und u.U. sogar den vollen Unterhaltsanspruch verliert. Zumindest dann, wenn der untreue Ehepartner die eheliche Treuepflicht massiv verletzt und der Ehepartner ihm für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat.

Von einem völligen Ausschluss des Unterhalts sah das Gericht in einem Fall z.B. nur deshalb ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau ‚nur‘ einige Wochen gedauert hat. (OLG.-Frankfurt a.M., Az. 1 UF 181/00)

Somit kann Ehebetrug auch in Deutschland ein Unterhaltsverwirkungstatbestand sein.

Ehebetrug kein Straftatbestand; aber nicht ohne Folgen

Insoweit kann Ehebetrug, wenn er denn gerichtsverwertbar und rechtskonform bewiesen werden kann, obschon nicht strafbar, aber durchaus finanzielle Folgen für den Betrüger nach sich ziehen und den Betrogenen vor jahrelangen Unterhaltszahlungen bewahren.

Ehebetrug in Österreich

Bis 1997 galt Ehebruch in Österreich als Straftat und wurde sogar strafrechtlich verfolgt. Obwohl es das Gesetz des Ehebetrug in dieser Form nicht mehr gibt, ist Ehebetrug (Ehebruch) nach wie vor eine schwere Eheverfehlung in Österreich und einer der wichtigsten Scheidungsgründe. So kann man in Österreich, anders als in Deutschland, auch noch ’schuldig‘ geschieden werden.

Scheidungen finden auch in Österreich hauptsächlich einvernehmlich statt. Die beiden Parteien sind sich einig, dass ihre Ehe oder die eingetragene Partnerschaft zerrüttet ist. Jährlich gibt es aber Hunderte Fälle, die mit einem Schuldausspruch wegen Ehebruch durch Untreue enden – daran gekoppelt sind auch hohe Unterhaltspflichten für den Betrüger.

Ehebetrug: weiterführende Information

Weiterführende Informationen zur Rechtssprechung bei Ehebetrug und ehelicher Untreue in Deutschland und wie wir als Detektei Sie unterstützen können, finden Sie hier.



Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zum Glossar

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Freundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!