Glossar: Dolose Handlungen
Dolose Handlungen verursachen allein in der Bundesrepublik Deutschland einen jährlichen Schaden in Milliardenhöhe. Firmen und Unternehmen die nicht konsequent gegen Dolose Handlungen vorgehen, erleiden einen enormen Wettbewerbsnachteil und sind langfristig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt.
Der rechtswissenschaftliche Begriff ,dolos‘ leitet sich vom lateinischen Wort ,dolus‘ ab, was soviel wie ,arglistig‘ und ,mit bösem Vorsatz‘ bedeutet. In der Literatur findet sich keine allgemein gültige Begriffsabgrenzung. Vielmehr existieren neben dem Terminus der ,dolosen Handlung‘ noch weitere Benennungen, wie z.B. ,Unterschlagung‘, ,Unregelmäßigkeit, ,unrechtmäßige Bereicherung‘, ,Betrug‘, sowie ,deliktische‘, also ,geschäftsschädigende‘ oder ,fraudulente‘ Handlung. Im anglo-amerikanischen Raum finden sich vorzugsweise die Begriffe ,Fraud‘ und ,Illegal Act‘.
Was sind Dolose Handlungen überhaupt?
Der Begriff ‚Dolose Handlungen‘ umfasst also umgangssprachlich beschrieben alle strafbaren, zum Schaden eines Unternehmens vorsätzlich durchgeführte Handlungen zusammen. Hierunter versteht das Strafrecht zum Beispiel
- Schwarzarbeit
- Erpressung
- Insiderhandel
- Steuerdelikte
- Bestechung
- Dokumentenfälschung
- Missbrauch von Firmeneigentum
Die Gemeinsamkeit fast aller doloser Handlungen ist der massive Vertrauensbruch, da Dolose Handlungen immer von internen vermeidlichen Vertrauenspersonen begangen werden.
Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei können bei der Aufdeckung und rechtssicheren Beweisführung doloser Handlungen ebenso helfen, wie beim Überführen der Täter und der Beweiserhebung.
Was sind dolose Handlungen: Eine Definition
Eine dolose Handlung beschreibt eine Tat, die zur Erlangung eines Vorteils für den Täter in heimtückischer Form führt, während ein Nachteil für ein Unternehmen oder einen Dritten entsteht. Dolose Handlungen zielen meistens auf Waren, Güter oder Leistungen ab. Darunter fallen Straftatbestände und Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung und Unterschlagung. Der dabei entstandene Schaden wird vom Täter vorsätzlich herbeigeführt oder grob fahrlässig in Kauf genommen. Dolose Handlungen sind meiste schwer aufzudecken und nachzuvollziehen.
Dolose Handlungen und interne Revision
Eine interne Revision ist eine Funktion, durch die Unternehmensprozesse überprüft werden. Durch eine objektive Prüfung werden die Unternehmensprozesse überprüft und angepasst. Eine solche Überprüfung kann durch Prozesse wie Planung, Organisation oder verschiedene Maßnahmen erfolgen. Durch die interne Revision kann die Einhaltung von Anordnungen und Regeln überwacht und bewertet werden. Diese Funktion kann im Hinblick auf dolose Handlungen für Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. So können vor allem Straftatbestände, die durch die eigenen Mitarbeiter oder Führungskräfte begangen werden, aufgedeckt oder verhindert werden. Durch die interne Revision können Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden mit deren Hilfe Wirtschaftskriminalität eingedämmt werden kann.
Checkliste dolose Handlungen
Sollte in ihrem Unternehmen der Verdacht auf dolose Handlungen entstehen ist sofortiger, unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben:
- dem Verdacht auf dolose Handlungen durch unsere Wirtschaftsdetektive nachgehen und erhärten oder entkräften
- absolute Diskretion behalten- keine Vorverurteilungen und übereilte Entschlüsse treffen
- sorgfältige Dokumentation des Prüfungsvorgehens in enger Abstimmung mit unseren Wirtschaftsdetektiven
- Bei Nachweis von dolosen Handlungen sofort Sanktionen zum Schutz ihres Unternehmens einleiten! (Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, sonstige)
- eventuell eine Interne Revision aufstellen oder ggf. deren Effektivität überprüfen!
- regelmäßige Nachkontrollen durch die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei
Aber warum eine Detektei einschalten?
Natürlich können Sie zur Aufdeckung Doloser Handlungen auch direkt die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten. Nur ist dies in den allermeisten Fällen mit einer Schädigung der öffentlichen Reputation ihres Unternehmens verbunden.
Wenn Sie Dolose Handlungen durch unsere Wirtschaftsdetektive aufdecken lassen, geschieht dies ‚geräuschlos‘, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen und Sie können dann selbst, wenn Sie alle Beweise vorliegen haben, eine fundierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen. Möchten Sie unsere Ermittlungsergebnisse den Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen, oder möchten Sie die Angelegenheit, um Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden, außergerichtlich, bzw. ‚geräuschlos‘ mit dem Täter klären und so auch eine Rückführung von Ihnen zustehenden Geldern o.ä. erwirken?
Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei sind auf die Beweiserhebung bei Doloser Handlungen seit 1995 erfahren und spezialisiert und unterstützen Sie gern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach ihren Vorgaben. Anders als die Strafverfolgungsbehörden sind wir nicht zur Meldung verpflichtet, sondern unterliegen der absoluten Verschwiegenheit Ihnen als Mandant unserer Detektei gegenüber.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Dolose Handlungen (FAQ):
Was versteht man unter dolosen Handlungen?
Dolose Handlungen sind vorsätzliche, betrügerische Handlungen, die darauf abzielen, anderen Schaden zuzufügen oder sich selbst unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen.
Welche Arten von dolosen Handlungen gibt es?
Zu den dolosen Handlungen zählen unter anderem Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Urkundenfälschung und Untreue.
Wie kann man dolose Handlungen erkennen?
Dolose Handlungen können durch ungewöhnliche Geschäftsvorfälle, Diskrepanzen in den Finanzunterlagen oder Hinweise von Informanten erkannt werden.
Was sollte man tun, wenn man dolose Handlungen vermutet?
Bei Verdacht auf dolose Handlungen sollte man interne Untersuchungen einleiten oder externe Experten hinzuziehen, um den Sachverhalt zu klären.
Welche Konsequenzen drohen bei dolosen Handlungen?
Dolose Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen, sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz.
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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