Hausbesuche bei kranken TESLA Mitarbeitern – was dürfen Arbeitgeber wirklich?

Tesla ist aktuell stark vom Erfolgsweg der letzten Jahre abgedriftet und manövriert sich durch ungeschickte Verhaltensweisen immer stärker in den Sumpf der negativen Schlagzeile
Tesla behält Gehalt von kranken Mitarbeitern ein?
Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber die Löhne/Gehälter seiner Mitarbeiter einfach nicht auszahlt?
Müssen Angestellte ihre Diagnosen offen legen?
Müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber wirklich sagen, weshalb Sie krank geschrieben sind?
Beide Fragen können nicht einfach mit Ja / Nein beantwortet werden. Wie in vielen Fällen, ist die Lage vom individuellen Einzelfall abhängig. Aber der Reihe nach…
Fakt ist, der Arbeitgeber kann durchaus ein Auskunftsrecht haben. Dabei muss jedoch zwischen drei dem Auskunftsrecht zugrunde liegenden Sachverhalten differenziert werden:
- Zum einen ist da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die ‚“zum Himmel stinkt“. Als Beispiel kann herangezogen werden, wenn jemand sich krank meldet, nachdem er genau für diesen Zeitpunkt keinen Urlaub bekommen hat, oder immer wiederkehrend Montags und/oder Freitags krank ist und sich so über das Jahr hinweg, ein klares Muster abzeichnet.
Wenn „konkrete Tatsachen“ vorliegen, die den an sich hohen Beweiswert der AU erschüttern, muss der krankgeschriebene Mitarbeiter konkrete Angaben zur Erkrankung machen und diese auch mit geeigneten Belegen unterfüttern. Sogar die verordneten Medikamente müssen dann offen gelegt werden. - Fortsetzungserkrankungen. Wenn der Zeitraum der Lohnfortzahlung – im Regelfall 42 Tage – überschritten ist und eine neue Erstbescheinigung eingereicht wird, ist es für das Unternehmen wichtig herauszufinden, ob es sich um die gleiche „Grunderkrankung“ handelt, obwohl es eine neue Erstbescheinigung (u.a. auch von einem anderen Arzt) ist. Dazu hat das Unternehmen das Recht, da die zeitliche Begrenzung von 42 Tagen pro Erkrankung gilt und auf Unternehmen hohe Kosten durch die Lohnfortzahlung zukommen. Daher kann ein Unternehmen in diesen speziellen Fällen Auskünfte über die Diagnose verlangen.
- Endet eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach sechs Wochen an einem Freitag und reicht der Angestellte am Montag eine neue Erstbescheinigung ein, muss der Angestellte im Rahmen der Beweislastumkehr belegen, dass er in den beiden Tagen (Samstag / Sonntag) wirklich arbeitsfähig war. Tut er das nicht, so können Arbeitgeber das Gehalt zunächst zurückhalten, da das 42-Tage-Fenster geschlossen ist.
Einem Beschäftigten bleiben in diesen drei Fällen zwei Möglichkeiten. Entweder er kann selbst plausibel darlegen, welche Erkrankung ihn von der Arbeit abhält und dass er nicht etwa mit angeblicher Grippe Fußball gespielt hat oder ins Spaßbad mit seinen Kindern gefahren ist, oder er kann sich auf seinen Arzt berufen und ihn (teilweise) von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.
Fordert Tesla hingegen grundsätzlich von Mitarbeitern die Bekanntgabe von Diagnosen, wäre das klar rechtswidrig und muss natürlich von den Mitarbeitern nicht geduldet werden.
Müssen Angestellte Hausbesuche hinnehmen?
Hausbesuche des Arbeitgebers hingegen sind rechtlich zulässig. Allerdings muss der Mitarbeiter nicht die Tür öffnen und den Arbeitgeber auch nicht hereinlassen. Noch nicht einmal sprechen muss er mit ihm.
Jedoch empfiehlt es sich, in solchen Fällen ein deeskalierendes Verhalten an den Tag zu legen. Freundlich, höflich aber bestimmt, ist hier sicherlich der beste Weg.
Wenn Hausbesuche einen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit belegen sollen, müsste der Arbeitgeber den Mitarbeiter allerdings schon in Malerklamotten auf der Leiter in flagranti erwischen, oder mit der Säge in der Hand vor dem halbfertigen Laminatboden kniend. Ansonsten sind Hausbesuche in der Regel ein „zahnloser Tiger“ und dienen allenfalls dazu moralischen Druck zu machen.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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