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76,7 Milliarden Euro für Lohnfortzahlung 2023 – neuer Rekord!

Wenn die Urlaubstage nicht genügen oder bloß die Motivation nicht genügt, greifen viele Arbeitnehmer zum „gelben Urlaubsschein“. Sie lassen sich also krankschreiben, bekommen bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers – sind aber tatsächlich gar nicht arbeitsunfähig.

Ein klarer Fall von Betrug

Dieser Lohnfortzahlungsbetrug stellt insbesondere kleinere Unternehmen vor schwere Herausforderungen. Firmen, bei denen mangels vieler Angestellten jeder fehlende Arbeitnehmer schwer wiegt. Doch wie groß ist das Phänomen wirklich? Und: Was können betroffene Arbeitgeber tun?

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet klare Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Solange ein Attest vorliegt, muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten. Arbeitgeber haben jedoch das Recht, im begründeten Verdachtsfall rechtliche Schritte einzuleiten.

Umgekehrt sind viele Fälle des „Krankfeierns“, sofern sie sich nachweisen lassen, nur ein Vertragsbruch. Steht jedoch der Verdacht im Raum, es könnte sich um einen Betrug in Kooperation mit einem Gefälligkeitsattest handeln, steht eine vollwertige Straftat zur Debatte – sowohl aufseiten des Mediziners als auch des Arbeitsnehmers. Damit wären wir beim nächsten Punkt:

Typische Betrugsmethoden

2023 mussten deutsche Arbeitgeber gewaltige 76,7 Milliarden Euro Lohnfortzahlung leisten – ein neuer Rekord. Deutschland rückt europaweit damit auf Pos. 2 bei den Ländern mit den höchsten Krankheitsquoten.
Offizielle Zahlen gibt es keine, jedoch schätzen Experten, dass gut und gerne ein Viertel bis ein Drittel aller Krankmeldungen entweder jeglicher Grundlage entbehren oder eigentlich nicht so schwerwiegend sind, dass von einer echten Arbeitsunfähigkeit auszugehen ist – naturgemäß bietet diese Tatsache einen sehr breiten Raum für Spekulationen und Definitionen.

Eines ist allerdings weitgehend einheitlich: Wer morgens die Meldung eines Mitarbeiters erhält „Chef, ich bin krank“, der geht in aller Regel zunächst einmal von einer tatsächlichen Krankheit aus. Das gilt oftmals sogar dann, wenn es sich tatsächlich um Lohnfortzahlungsbetrug handelt. Denn viele Täter sind sehr dreist darin, den Betrug glaubhaft zu machen. Zudem erleichtern es die Vorgehensweisen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, nur schwierig nachzuweisenden Betrug zu begehen. Dazu gehören beispielsweise folgende Maschen:

Ausnutzen der ersten drei Tage: Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Einreichen einer ärztlichen Meldung erst ab drei Arbeitsunfähigkeitstagen. Sind Arbeitnehmer so kulant, für die vorherigen Tage keine Bescheinigung zu fordern (was sie jedoch rein rechtlich gesehen dürfen), bietet das einen Spielraum.

Erschleichen von Arztbescheinigungen: Es gibt viele Symptome, die sich glaubhaft gegenüber Medizinern darstellen lassen, von diesen aber nur schwierig bis unmöglich auf Echtheit zu überprüfen sind. Perfide, denn so werden echte Krankschreibungen erschlichen – vielfach hinterher kaum nachweisbar. Speziell die telefonische Krankschreibung steht seit ihrer Einführung unter massiver Kritik.

Gefälschte Krankmeldungen: Hierbei wird der Krankenschein selbst gefälscht. Eine eher seltene Vorgehensweise, da technisch aufwendig. Zudem wird damit der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt – für die Täter ganz erheblich riskanter als jede andere Form von Lohnfortzahlungsbetrug, da es sich dabei i.d.R., wie erwähnt, „nur“ um Vertragsverletzungen handelt.

Nachlässige Ärzte: Mediziner, die aus unterschiedlichen Gründen rascher eine Krankmeldung ausstellen. Vielfach nur deshalb, weil aufgrund des Fachkräftemangels keine Zeit bleibt, jeden Patienten aufs Umfassendste zu untersuchen – denn echte Gefälligkeitsatteste sind wiederum ebenfalls eine Straftat. In der Szene werden solche Mediziner häufig mit Euphemismen wie „Doc Holiday“ bedacht.

Das Schlimme daran: Diese Methoden nutzen einerseits arbeitgeberseitiges Vertrauen schamlos aus und sind andererseits nur schwierig nachzuweisen. Gerade deshalb ist im Januar die Diskussion über den Karenztag entbrannt, d.h. die Lohnfortzahlungspflicht erst ab dem 2., oder gar 3. Krankheitstag.

Folgen für den Betrieb

Der Missbrauch von Lohnfortzahlungen kann erhebliche finanzielle Belastungen für kleine Unternehmen mit sich bringen. Neben direkten Kosten entstehen oft auch indirekte Nachteile:

  • Produktivitätsverlust: Fehlende Mitarbeiter beeinträchtigen den Betriebsablauf.
  • Vertrauensverlust: Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nachhaltig gestört werden.
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Mehr Aufwand für die Überprüfung und Dokumentation von Krankmeldungen.

Diese Auswirkungen verdeutlichen die Notwendigkeit, präventive und reaktive Strategien zu entwickeln.

Vorbeugende Strategien

Um Lohnfortzahlungsbetrug vorzubeugen, können Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Klare Richtlinien: Transparente Kommunikationswege und klare Regelungen zu Krankmeldungen etablieren.
  • Schulung von Führungskräften: Arbeitgeber und Führungskräfte sollten im Erkennen von Betrugsmustern geschult werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Systematische Kontrolle der verdächtigen Krankmeldungen und Lohnfortzahlungen durch qualifizierte, externe Ermittler (Detekteien), helfen Betrug aufzudecken und damit unehrliche Mitarbeiter zu erkennen und zu entfernen.

Diese Strategien helfen, potenzielle Betrugsfälle frühzeitig zu identifizieren und zu verhindern.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auf: https://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/lohnfortzahlungsbetrug

Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

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