Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall
Im Jahr 2024 haben die erfolgreich begleiteten Auftragsmandate in unserer Detektei bei ‚Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall‘ i.S.d. §263 StGB. in möglicher Tateinheit mit dem ‚Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘ i.S.d. §279 StGB. signifikant zugenommen.
Nicht nur treue Stammkunden, sondern auch stark vermehrt Firmen die erstmals überhaupt mit einer Detektei zusammenarbeiten, haben zu einem Auftragsanstieg von rund 10% in unserer Detektei geführt.
So können Unternehmen einen Mitarbeiter überführen
Um Mitarbeiter zu überführen, die einen Krankenstand vortäuschen, können Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Ein oft genutzter Weg ist zum Beispiel die Beauftragung einer auf Mitarbeiterbeobachtung spezialisierten Detektei. Detekteien sind darauf spezialisiert, rechtskonform, diskret und professionell Beweise zu sammeln. Sie können den betreffenden Mitarbeiter observieren und dokumentieren, ob dieser tatsächlich krank ist oder vielleicht Freizeitaktivitäten nachgeht, die im Widerspruch zur gemeldeten Krankheit stehen, mithin also ein ‚genesungswidriges Verhalten‘ zeigt, was in vielen Fällen eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Zu dieser Maßnahme sollte jedoch wirklich nur gegriffen werden, wenn der Krankenstand auffallend häufig auftritt und vor allem ein wirklicher begründeter Verdacht besteht.
In diesem Fall können von dem überführten Mitarbeiter die Detektivkosten sogar nach §91 ZPO. u.a. zurück gefordert werden, als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘.
Neben der Einschaltung einer Detektei gibt es weitere ergänzende, effektive Methoden, um einem möglichen Missbrauch des Krankenstandes entgegenzuwirken:
Krankenrückkehrgespräche: Nach der Rückkehr aus dem Krankenstand kann ein Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt werden. Dies signalisiert, dass das Unternehmen den Gesundheitszustand der Mitarbeiter ernst nimmt und gleichzeitig Unregelmäßigkeiten aufdecken möchte.
Ärztliche Atteste und Überprüfungen: Unternehmen können verlangen, dass Mitarbeiter schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Zudem können sie den Betriebsarzt einschalten oder bei Zweifeln an der Diagnose eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
Prävention und Vertrauensbildung: Eine offene Unternehmenskultur und regelmäßige Gesundheitsförderungsprogramme können dazu beitragen, das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und den Bedarf für gefälschte Krankmeldungen zu reduzieren. Mitarbeiter, die sich wertgeschätzt und gut betreut fühlen, sind weniger geneigt, blauzumachen.
Klare Richtlinien und Konsequenzen: Es ist wichtig, dass Unternehmen klare Regeln für den Krankenstand kommunizieren und die Konsequenzen bei Missbrauch deutlich machen. Dies schafft Transparenz und erhöht die Hemmschwelle für unehrliches Verhalten.
Haben Sie Fragen zu diesem anspruchsvollen Thema? Unsere Mandantenbetreuer beraten und informieren Sie gern. Selbstverständlich völlig kostenfrei und unverbindlich. So können Sie sich langsam – in ihrer eigenen Geschwindigkeit – an das Thema Detektivarbeit herantasten.
Wir freuen uns auf ihren Anruf werktags von 09-17 Uhr unter (0800) 88 333 11 gebührenfrei.
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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