Verflixt und zugemüllt: Ärger mit fremden Abfällen
Welchen Schaden Müllsünder anrichten und wann Detektive die richtigen Ansprechpartner für betroffene Kommunen und Städte, Betriebe und Privatleute sind.
Mülltrennung und eine ordnungsgemäße Entsorgung sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dennoch treiben immer wieder „Müllsünder“ ihr Unwesen, die ihren Abfall in fremden Hausmülltonnen, in betrieblichen Müllcontainern oder gar auf fremden Grundstücken oder in der Natur abladen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch hohe Kosten verursachen. Handelt es sich um Sonderabfälle, kann von der illegalen Entsorgung zudem eine große Gefahr ausgehen. Häufig gelingt es nicht, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Jeder hat es wohl schon einmal erlebt: Kaputte Elektronik, die achtlos in den Restmüll geworfen wurde, Bauschutt im Glascontainer oder Plastikabfälle, die im Biomüll gelandet sind. Häufig stecken Unbekannte hinter illegaler Müllentsorgung. Bei falscher Mülltrennung in Mehrparteienhäusern kann aber auch einer der Bewohner verantwortlich sein.
Bußgelder für falsche Mülltrennung
Nach §§11,14 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das 2015 in Kraft trat, ist Mülltrennung grundsätzlich Pflicht. Bei falscher Mülltrennung liegt die Strafe je nach Bundesland und Schweregrad zwischen 5 Euro und 50.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt auch davon ab, ob der Täter einmalig oder mehrfach erwischt wurde. Das Problem, wenn der Müllsünder nicht gefasst wird: Die Geschädigten müssen die Ordnungswidrigkeit gleich doppelt ausbaden. Denn die Müllabfuhr kann die Mitnahme des Mülls verweigern und eine Sonderleerung für 20 bis 40 Euro vornehmen. Hinzu kommt, dass der Müll zuvor ordnungsgemäß getrennt werden muss. Bei größeren Müllsünden beauftragt der Hauseigentümer dann unter Umständen ein auf Mülltrennung spezialisiertes Unternehmen nach § 22 KrWG. Für Mieter heißt das in der Regel: Die entstandenen Kosten werden auf sie umgelegt.
Strafen und Haftung bei illegaler Müllentsorgung
Manchmal landet Haus- oder Sperrmüll aber gar nicht erst in der Tonne, im Container oder auf dem Wertstoffhof, sondern wird illegal weggeworfen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht hier Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vor. Bei einer langanhaltenden Verunreinigung von Böden, Gewässern oder der Luft liegt sogar eine Straftat vor, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Straftatbestand ist auch schon dann erfüllt, wenn eine nachhaltige Verunreinigung droht.
Wird bei illegaler Müllentsorgung kein Verursacher gefunden, haftet der Grundstückseigentümer an seiner Stelle – also je nach Abladeort beispielsweise der betroffene Hauseigentümer oder Landwirt. Liegt der Müll auf öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen, hat die Kreisverwaltungsbehörde für die Entsorgung aufzukommen.
Was tun gegen Müllsünder?
Ist nicht klar, wer die Schuld an falsch getrenntem oder illegal entsorgtem Abfall trägt, können Betroffene eine Detektei einschalten. Erfahrene Privatdetektive überwachen die Mülltonnen oder die illegale Abladestelle in der Regel für ein bis zwei Wochen. Im Rahmen der Observation sammeln die Ermittler belastendes Beweismaterial. Dies können beispielsweise Fotoaufnahmen von Müllsündern „auf frischer Tat“ sein, bei der eindeutigen Identifikation der Personen können unter anderem dokumentierte Autokennzeichen helfen. Kann die Detektei einen Täter ermitteln und gerichtsfeste Beweise bereitstellen, hat der Müllsünder nicht nur die Gebühr für die Abfallentsorgung, sondern nach § 91 Zivilprozessordnung auch die Kosten für den Detektiveinsatz zu tragen.
Zahlreiche deutsche Städte, Gemeinden und private Grundstücksbesitzer vertrauen seit Jahren auf die Dienste unserer Detektei und Detektive wenn es um die rechtskonforme Überführung von Abfallsündern geht. Meist haben wir innerhalb weniger Einsatztage / -nächte die Täter überführt, deren Identität geklärt, so dass die Täter nicht nur für die Kosten der korrekten Entsorgung, sondern auch für unsere Kosten als sog. ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ nach §91 ZPO. u.a. in Haftung genommen werden können.
Fotos: © Lentz & Co. GmbH
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Walther K., Viernheim
Joachim S., Köln
Lars K., Aachen