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Leichtes Spiel für Erbschleicher

Wenn Oma oder Opa plötzlich, nach dem Tod ihres Partners, einen neuen Freund haben, der Einfluss auf familiäre Belange, Geld- und Immobiliengeschäfte nimmt, ist Vorsicht geboten!

Ums Erbe betrogen: Wann es für Angehörige besser ist, einen Detektiv einzuschalten.

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, hinzu kommt die wachsende soziale Isolation vieler Senioren. Diese Entwicklung machen sich Erbschleicher zunutze. Meist haben sie es auf alleinstehende, vermögende Senioren abgesehen, deren Gutgläubigkeit sie schamlos ausnutzen. Wenn Kinder oder Enkel vermuten, dass jemand ans Geld der Großmutter möchte oder wenn ein mutmaßlicher Erbschleicher sogar ein Kontaktverbot gegen Familienangehörige erwirkt, ist schnelles Handeln gefragt.

Woran erkennt man Erbschleicher und wie gehen sie vor?

Erbschleicher handeln meist nach dem gleichen Prinzip. Ihre Opfer sind vorwiegend ältere Menschen mit Vermögen, die ihre Angehörigen nicht ständig um sich haben. In der Regel verbindet die Betrüger kein Verwandtschaftsverhältnis mit ihren Opfern. Sie „schleichen“ sich in das Leben des Betroffenen und verbringen viel Zeit mit ihm. Haben sie den Senior so weit manipuliert, dass er ihnen blind vertraut, übernehmen die Erbschleicher nach und nach mehr Kontrolle und bringen das Erbe an sich, indem sie eine Änderung des Testaments zu ihren Gunsten erwirken. Weigert sich der Betroffene, sein Testament zu ändern, erpresst ihn der Erbschleicher. Beispielsweise indem er seinem Opfer damit droht, es zu verlassen. In manchen Fällen drängt der Erbschleicher auf eine Heirat oder Adoption.

Wie können Erbschleicher eine Vorsorgevollmacht missbrauchen?

Einige Erbschleicher bringen ihre Opfer auch dazu, ihnen eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Dies hat weitreichende Folgen: Mit einer Vorsorgevollmacht können die Betrüger über Finanzen und Konten des Betroffenen verfügen, dessen Immobilien verkaufen und sogar einen Umzug erzwingen. Auch ein Kontaktverbot für Angehörige können sie damit im Schlimmsten Fall durchsetzen. Hat der Erblasser Verwandte oder Freunde, die sich um ihn sorgen, wird der Erbschleicher den Kontakt mit allen Mitteln unterbinden wollen. Eine beliebte Taktik: Er macht die misstrauischen Familienmitglieder vor dem Opfer schlecht oder behauptet Unwahrheiten, um das gute Verhältnis zu zerstören.

Detektiv bei Erbschleicherei: Ist der Erblasser testierunfähig?

Bei einem Verdacht auf Erbschleicherei ist schnelles Handeln von Vorteil. Ein Prozess um das Erbe ist zwar erst nach dem Tod des Erblassers möglich. Da die Beweislast bei den klagenden Angehörigen liegt, empfiehlt es sich jedoch, schon zu Lebzeiten gerichtsfestes Beweismaterial für die unrechtmäßige Aneignung des Erbes zu sammeln – eine erfahrene Detektei kann hierbei unterstützen.
So ist es zum Beispiel sinnvoll, den Gesundheitszustand des Betroffenen regelmäßig zu dokumentieren. Denn das Vorliegen einer geistigen Störung und eine mögliche, damit verbundene Einschränkung der Einsichts- und Handlungsfähigkeit während der Erstellung des Testaments werden später als Grundlage für das Urteil herangezogen.

Was viele nicht wissen: Erbschleicherei ist in Deutschland kein Straftatbestand.

Eine Verurteilung des Betrügers ist damit nur möglich, wenn ihm die Kläger strafbare Taten in Verbindung mit dem Erschleichen des Erbes nachweisen können.

Unsere Detektive helfen, ihre Verwandten vor Erbschleichern zu schützen

Unsere Detektei konzentriert sich daher bei den Ermittlungen und Observationen auf rechtswidrige Vergehen wie Nötigung (§240 StGB), Betrug (§263 StGB) oder Urkundenfälschung (§267 StGB).

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Die Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Kundenstimme
Die Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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