Buddy Punching: Wenn Mitarbeiter bei der Zeiterfassung tricksen
Warum Arbeitgeber Fremdstempeln häufig nicht nachweisen können – und wieso Detektive Arbeitszeitbetrügern einen Schritt voraus sind
Italienische Beamte sorgten 2016 für Schlagzeilen, weil sie in großem Maße bei der Arbeitszeiterfassung betrugen: Einer von ihnen kam gar nicht erst zum Arbeitsplatz – seine Frau stempelte für ihn. Was hier vielleicht komisch anmuten mag, ist längst kein Einzelfall. „Buddy Punching“ nennt sich das Fremdstempeln auch. Obwohl Buddy Punching in Deutschland weniger verbreitet ist als beispielsweise in den USA, kommt es dennoch immer wieder vor, dass Mitarbeiter die Abwesenheit ihrer Kollegen decken. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Detektiv gerichtsfeste Beweise für die tatsächlichen Anwesenheitszeiten des Arbeitnehmers liefern.
Immer mehr Betriebe wechseln von Vertrauensarbeit zur Zeiterfassung. So können sich Arbeitgeber nicht nur einen Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit verschaffen, sondern auch ein Zuspätkommen oder einen verfrühten Feierabend registrieren. Stand Juni 2021 ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland bis auf Ausnahmen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, 55/18) im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber in Europa in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett erfassen müssen.
Wer sich als Arbeitgeber allein durch die elektronische Zeiterfassung vor Arbeitszeitbetrug geschützt fühlt, kann schnell eine Enttäuschung erleben. Denn diese hält Mitarbeiter mitunter nicht davon ab, ihren Arbeitgeber mit Hilfe eines „Buddys“, also eines „kumpelhaften“ Kollegen, zu hintergehen. Für den Arbeitgeber stellt das Verfälschen der Arbeitszeit einen Kündigungsgrund dar. Dabei kann in Einzelfällen die fristlose Kündigung nicht nur gegenüber dem Arbeitszeitbetrüger, sondern auch gegenüber seinen helfenden Kollegen ausgesprochen werden. Eine häufige Schwierigkeit stellt allerdings der Nachweis dar.
Arbeitszeitbetrug mithilfe eines Detektivs aufdecken
Wurde die definierte Arbeitszeit mehrmals bewusst nicht eingehalten, entsteht ein erheblicher Schaden für das Unternehmen. Dabei ist nicht nur der finanzielle Aspekt gemeint, sondern auch das schlechte Beispiel für andere Kollegen, die sich möglicherweise zu dem gleichen Verhalten verleiten lassen. Deswegen sollte der Arbeitszeitbetrug möglichst schnell aufgedeckt werden. Wenn ein Kollege den anderen deckt, ist dies für Arbeitgeber allerdings alles andere als einfach nachzuweisen. Fällt dem Arbeitgeber auf, dass ein Mitarbeiter oft nicht erreichbar ist, obwohl er sich angeblich am Arbeitsplatz befindet, sollte er dies dokumentieren. In einem zweiten Schritt können Zeugen befragt werden. Das Problem: Mitarbeiter verhalten sich oft solidarisch zueinander und verraten sich nicht gegenseitig. Falls der Verdächtige im Homeoffice arbeitet, fallen die Zeugen ganz weg. In jedem Fall kann ein Detektiv dem Arbeitgeber dabei helfen, zu seinem Recht zu kommen.
Ein Privatdetektiv sammelt bei diskreten Observationen oder verdeckten Ermittlungen im Betrieb sämtliche Anhaltspunkte und weiß, welche Beweise vor Gericht Bestand haben. Während der Chef bei eigenen, laienhaften Ermittlungen wahrscheinlich schnell auffliegen würde, schöpfen unehrliche Mitarbeiter bei einem professionellen Detektiv keinen Verdacht und verhalten sich unvorsichtig.
Über die Autorin: Natalie Bote
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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