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Sachverständige Gutachter: Die Kompetenz macht‘s

Auch im Detektei- und Ermittlungsgewerbe braucht es neutrale Experten, die strittige Sachverhalte bewerten können. Doch Gutachter ist nicht gleich Gutachter.

Detektive und Ermittler liefern wertvolle Hinweise, die beispielsweise helfen können, Betrüger zu überführen. Das Problem: Auch Ermittler sind nicht immer seriös oder machen schlichtweg Fehler. Deshalb kommt es bei der Ausführung des Auftrags nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Detektei. In solchen Situationen tragen sachverständige Gutachter zur Klärung der Falls bei. Darüber hinaus können Gutachter auch beratend tätig werden, etwa um die Sicherheit im Unternehmen zu optimieren oder betriebliche Ermittlungen zu koordinieren. Bei der Wahl des Gutachters sollten jedoch einige Dinge beachtet werden.

Welche Aufgaben haben Gutachter?

Gutachter müssen in der Lage sein, Sachverhalte anhand ihres Fachwissens unbefangen zu prüfen. Im Anschluss legen sie ihre Ergebnisse in einem Gutachten korrekt und für Laien verständlich dar. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn ein Gericht, eine Behörde, ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht über das erforderliche Fach- oder Sachwissen verfügt. Anders verhält es sich, wenn es um die Beantwortung rechtlicher Fragen geht: Diese liegen nicht im Bereich des Gutachters – hierfür sind Rechtsanwälte und Richter zuständig.

Wer darf sich Gutachter nennen?

Die Bezeichnung „Gutachter“ ist im Volksmund weit verbreitet. Bei Behörden und Gerichten ist dagegen von Sachverständigen die Rede. Beide Begriffe haben die gleiche Bedeutung und sind nicht geschützt. Das heißt: Jeder kann sich als Gutachter oder Sachverständiger bezeichnen – der Begriff allein sagt nichts über die Kompetenz dieser Person aus. Neben den freien Gutachtern gibt es solche, die nach ISO 17024 von der EU zertifiziert oder vom Staat oder Verbänden anerkannt sind. Auch wer den Titel „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ trägt, muss eine bestimmte Qualifizierung nachweisen. Außerdem können Behörden als Sachverständige auftreten.

Wichtige Kompetenzen

Um sicherzugehen, dass ein Gutachter über die besondere Sachkunde verfügt, empfiehlt es sich, auf ein paar Dinge zu achten. So muss der Gutachter beispielsweise über eine Berufsausbildung in diesem Bereich und langjährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus dürfen eine ausgezeichnete Branchenkenntnis, eine Sachverständigenausbildung und regelmäßige Weiterbildungen nicht fehlen. Damit die Neutralität des Gutachters vor Gericht nicht in Zweifel gezogen werden kann, sollte der Gutachter zudem unbescholten und nicht vorbestraft sein. Tipp: Der Auftraggeber kann sich vom Gutachter im Vertrag schriftlich bestätigen lassen, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.

Sachverständiger

Professionelle Gutachter für das Detektei- und Ermittlungsgewerbe

Wer eine fachgutachterliche Stellungnahme zu Detektei- oder Ermittlungsleistungen benötigt, kann sich beispielsweise an den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) wenden. Der Ehrenkodex des BDSF stellt sicher, dass die Arbeitsweise der Gutachter seriös, ethisch und rechtlich einwandfrei ist. Marcus R. Lentz, Gründer und Geschäftsführer der Lentz Gruppe, ist Senior-Mitglied im BDSV und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf seinem Gebiet. Als Sachverständiger erstellt er Gutachten zu zweifelhaften Leistungen, Aufträgen, Berichten und Abrechnungen von Detekteien und Detektiven in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu seinen Auftraggebern gehören sowohl Gerichte als auch Privatpersonen.

Einsatzfelder eines Gutachters im Ermittlungsgewerbe

Die Expertise eines Gutachters kann Unternehmen und Privatpersonen helfen, zu ihrem Recht zu gelangen. Etwa, wenn eine beauftragte Detektei nicht sauber gearbeitet hat oder eine überzogene Rechnung stellt. Auch im Bewachungsgewerbe ist ein Gutachten manchmal sinnvoll, um zu prüfen, ob die Sicherheitsmaßnahmen angemessen sind und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Für Unternehmen kann es sich auszahlen, zusammen mit dem Gutachter ein passendes Sicherheitskonzept zu erstellen oder zu optimieren. Außerdem können sie einen Gutachter hinzuziehen, damit er betriebliche Ermittlungen koordiniert – etwa um einen Fall von Wirtschaftskriminalität aufzudecken.

Vorteile eines Gutachtens

Soll das Gutachten den Status quo innerhalb eines Unternehmens beurteilen, erhält der Auftraggeber gleichzeitig konkrete Handlungsempfehlungen, die er in der Praxis umsetzen kann. Bei juristischen Auseinandersetzungen bringt ein Sachverständigengutachten häufig den Vorteil, dass sich die Parteien bereits vor der Gerichtsverhandlung beziehungsweise außergerichtlich einigen können. Ist der Prozess bereits eröffnet, ist es möglich, das gerichtliche Verfahren mithilfe des Gutachtens zu beschleunigen.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Freundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Kundenstimme
Im Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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