Wenn Arbeitnehmer einfach abtauchen
Ghosting im Arbeitsleben ist nicht immer ein Kavaliersdelikt – welche Möglichkeiten betroffene Arbeitgeber haben
Der Begriff „Ghosting“ beschreibt ein Phänomen, bei dem Menschen plötzlich den Kontakt abbrechen – üblicherweise in Partnerschaften oder Freundschaften. Aber auch in bestehenden Arbeitsverhältnissen kann es vorkommen, dass der Mitarbeiter einfach untertaucht. Etwa wenn der Arbeitsvertrag zwar schon unterzeichnet ist, ihm anschließend aber ein attraktiveres Jobangebot unterbreitet wird. Tritt ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis trotz Vertrag nicht an, haben Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz. Ein Privatdetektiv kann dabei helfen, untergetauchte Arbeitnehmer aufzuspüren.
Vielen ist Ghosting vor allem im Zusammenhang mit Dating bekannt. Ob nach dem ersten Treffen oder einer kurzen Beziehung – plötzlich und ohne ein Wort der Erklärung verschwindet der andere wie ein Geist und lässt sein Gegenüber meist ratlos zurück. Jegliche Kontaktversuche laufen ins Leere. Doch nicht nur beim privaten Tindern ist Ghosting weit verbreitet. Auch viele Arbeitgeber kennen dieses Verhalten. Beispielsweise tauchen einige Bewerber im Laufe des Bewerbungsprozesses ab. Obwohl ein solches Benehmen ganz und gar nicht professionell ist, haben Arbeitgeber in solchen Situationen nichts in der Hand: Denn ein Termin zum Vorstellungsgespräch ist rechtlich noch nicht bindend. Es kommt aber auch vor, dass ein künftiger Mitarbeiter trotz unterschriebenem Vertrag nicht erscheint oder nach den ersten Arbeitstagen nicht wieder auftaucht. Aber auch langjährige, für die Firma wichtige, Mitarbeiter können plötzlich wortlos abtauchen. All‘ das haben die Detektive unserer Detektei schon mehr als nur einmal erlebt.
Für anderen Arbeitgeber sitzengelassen
Ein häufiger Grund: Der Arbeitnehmer unterschreibt einen Arbeitsvertrag und erhält kurz darauf den Zuschlag für seinen ganz persönlichen Traumjob. Den zuerst unterschriebenen Vertrag ignoriert er dann ganz einfach. Das kann für den gehörnten Arbeitgeber mitunter nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden, wenn zum Beispiel ein Projekt ins Straucheln gerät, da der fest eingeplante IT-Experte fehlt. Der Mitarbeiter ist verpflichtet zu erscheinen – es sei denn, es liegt zum Beispiel eine Krankheit vor. Darum sieht der Gesetzgeber, sofern vertraglich vereinbart, für diesen Fall Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen für jeden Tag des Nichterscheinens vor.
Privatdetektive: Spezialisten für Ghosting-Fälle
Doch was tun, wenn jegliche Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner ins Leere läuft? Wenn Briefe mit dem Vermerk „Unbekannt verzogen“ zurückkommen und der Arbeitnehmer einen neuen Job im Ausland angetreten hat? Dann kann ein Detektiv dem Arbeitgeber dabei helfen, zu seinem Recht zu kommen, indem er den „Geist“ ausfindig macht. Ein Privatdetektiv sammelt sämtliche Anhaltspunkte zum Aufenthaltsort und ermittelt bei Bedarf nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- oder weltweit. Ist die Suche erfolgreich, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeiter abzumahnen oder Schadensersatzansprüche zu stellen. Hier ist es hilfreich, wenn bereits im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe bei Ghosting vereinbart wurde – diese darf maximal ein Bruttomonatsgehalt betragen.
Sie benötigen die Hilfe einer seriösen Detektei bei Ghosting? Sprechen Sie uns gern telefonisch, oder per Videoberatung an. Wir helfen Ihnen aufgrund langjährig gewachsener Erfahrungswerte mit festangestellten Detektiven diskret und zügig.
Über die Autorin: Natalie Bote
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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