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Krank anstatt Kurzarbeit? Einsatz für unsere Detektei

Detektei bei Missbrauch von Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit wegen Corona

Bild: krankmeldung-wegen-kurzarbeitergeld

Seit Beginn der Corona Pandemie bemerken wir in unserer Detektei eine extreme Zunahme von Auftragsmandaten bezüglich Mitarbeiterüberwachung, bei Verdacht von ‚Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall‘.

Das Szenario ist immer das gleiche:

Eine Firma beantragt Kurzarbeit. Der Mitarbeiter würde 60 bis max. 67% seines Lohns als Kurzarbeitergeld erhalten; die Firma wird von weitergehenden Zahlungen für Lohn- und Lohnnebenkosten befreit und hierdurch finanziell entlastet. Der Arbeitnehmer erhält – ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen – den Großteil seines Gehalts weiter und muss sich nur zur Aufnahme der Arbeit ‚bereit halten‘, wenn er gebraucht wird. In diesem Fall darf ein Kurzarbeiter sich sogar etwas dazuverdienen durch Nebenjobs, um so seine Verdienstlücke aus eigenen Kräften aufzufüllen. Viele Arbeitnehmer denken aber anders:  

Der ‚kluge‘ Arbeitnehmer geht nun einfach zu seinem Hausarzt, meldet sich dort für einige Wochen krank und erhält sofort 100% Lohnfortzahlung; die muss jetzt aber sein Arbeitgeber trotz den wirtschaftlichen Einbußen wegen der Corona / COVID-19 Pandemie, völig aus eigener Tasche bezahlen!

Einsatz unserer Detektive bei Lohnfortzahlungsbetrug wegen Kurzarbeit

In den vergangenen zwei Wochen hatten wir so rund sechzehn Auftragsmandate bundesweit mit immer dem gleichen Ausgang:

Die überwachten Mitarbeiter gingen munter ihrer (meist nicht genehmigten) Nebenbeschäftigung an Tankstellen, oder in Supermärkten munter weiter nach, oder renovierten ihr Haus, arbeiteten körperlich schwer im Garten und zeigten keinerlei Anzeichen einer Krankheit, eines Unwohlseins; geschweige denn Anzeichen eines Unrechtsbewusstsein. Dass – gerade in Zeiten von Corona / COVID-19 – durch dieses unsoziale Verhalten u.U. die gesamte Existenz ihres Arbeitgebers und damit die Arbeitsplätze aller Kollegen / Kolleginnen gefährdet ist, war ihnen offenbar völlig egal.

Widerrechtlich erschlichene Lohnfortzahlung ist als Betrug strafbar!

So konnten in praktisch allen Fällen genesungswidrige Verhaltensweisen und in einigen Fällen sogar der strafbare Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall klar nachgewiesen werden, so dass u.U. eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann und auch die Kosten für die Einschaltung der Detektive unserer Detektei nun nach §91 ZPO als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ und in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) von dem überführten Mitarbeiter in voller Höhe zurückgefordert werden kann.

Fazit: Detektiveinsatz zur Mitarbeiterüberwachung lohnt sich gerade jetzt!

Schützen Sie ihre loyalen Mitarbeiter!

Zum Schutz ihres eigenen Unternehmens in wirtschaftlich schweren Zeiten sollten Sie Betrügern und Lügnern das Handwerk legen und sich auf den Erhalt der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter konzentrieren, die ihr Engagement als Arbeitgeber auch mit Ehrlichkeit und Loyalität zu würdigen wissen!

Sie benötigen Beratung zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug vs. Kurzarbeitergeld?

Bild: Detektei-Lohnfortzahlungsbetrug-Kurzarbeitergeld

Als Detektei sind wir verlässlich nach wie vor zu den üblichen Telefonzeiten montags – samstags jeweils 09-17 Uhr. Bundesweit gebührenfrei unter (0800) 88 333 11, oder zum Ortstarif direkt in unseren jeweiligen Detektiv Büros. Zu den gleichen Zeiten können Sie unsere kostenfreie, sichere Videoberatung nutzen. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns 24/7 per eMail unter beratung@lentz.de. Ein Privatdetektiv unserer Detektei beantwortet jede Anfrage und jede eMail innerhalb von 24 Stunden.

Zum Schutz unserer Privatdetektive und Mandanten, also Ihnen, bieten wir aktuell keine persönliche Mandantenbetreuung an.

Näheres dazu lesen Sie unter www.lentz.de/bleib-gesund.

Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Kompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
Kundenstimme
Meine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
Kundenstimme
Sehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!