Urteil des EuGH zu Fanpages
Aufgrund des Urteils des EuGH vom 05. Juni 2018, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Fanpages im Social-Network von ‚Facebook‘ bis auf weiteres zu deaktivieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für die Einhaltung des Datenschutzes im Social Network verantwortlich sind, da Sie durch die Veröffentlichung ihrer Fanpage die Datenschutzverstöße der Anbieter – hier Facebook – zumindest ‚billigend in Kauf nehmen‘ würden.
Auch zahlreiche Fachanwälte für Internetrecht darunter der bekannte Kölner Anwalt, Christian Solmecke im ‚Abschalten der Fanpages derzeit die einzige rechtskonforme Lösung.‘
Da Datenschutz für uns ein hohes Gut ist und wir nicht für die Datenschutzpolitik von Facebook die Verantwortung übernehmen können und wollen, werden wir in den nächsten Wochen intensiv prüfen, ob und ggf. wie Facebook auf das Urteil des EuGH reagiert.
Wenn die Reaktion absolute Rechtssicherheit für die Betreiber der Fanpages bringt, werden wir die Situation neu bewerten und entscheiden, ob und in welchem Umfang wir überhaupt wieder Social Media Aktivitäten auf ‚Facebook‘ betreiben werden.
Bis dahin stellen wir unsere Social-Media-Aktivitäten auf Facebook ein.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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