News im Mai 2017
Trennungsunterhalt: Bezieher darf Beziehungsstatus nicht verschweigen
Warum eine neue Liebe teuer werden kann
Wer einmal einen Rosenkrieg durchgestanden hat, ist meist froh, wenn Trennung oder Scheidung endlich bewältigt sind. Trotzdem ist das Thema noch längst nicht überstanden – falls nämlich einer dem anderen Unterhalt zahlen muss. „Erhält ein Ex-Partner vom anderen Unterhalt, muss er diesem, nach geltender Rechtsprechung unaufgefordert eine Veränderung seines Beziehungsstatus‘ mitteilen“, weiß Marcus Lentz, Chefermittler und Mediator der Detektei Lentz GmbH & Co. KG. Wird ein neues, eheähnliches Verhältnis verschwiegen, ist nicht nur der Anspruch auf Unterhalt verwirkt. „Ein solches Fehlverhalten ist unter Umständen strafbar“, warnt der erfahrene Detektiv.
Schuldfrage gilt trotz Zerrüttungsprinzip
Untreue als Scheidungsgrund: Beim Unterhalt entscheidend
Untreue ist einer der häufigsten Trennungsgründe – und dennoch an der Tagesordnung. „Rund 39 Prozent der Frauen und 51 Prozent der Männer haben in einer Beziehung schon einmal einen Steinsprung gewagt“, weiß Marcus Lentz, Chefermittler und Mediator der Detektei Lentz GmbH & Co. KG. Wenn daraus ein Rosenkrieg entbrennt, suchen „gehörnte“ Verlassene bei ihm nicht selten Hilfe für das anstehende Verfahren
Deutsche nehmen immer öfter „Urlaub auf Krankenschein“
Motivation und Engagement am Arbeitsplatz werden in Deutschland immer mehr zur Ausnahme: Laut einer aktuellen Studie machen mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer hierzulande „nur“ Dienst nach Vorschrift. Dagegen ist nichts einzuwenden, so lange sie ihren Verpflichtungen gegenüber Kollegen und Arbeitgeber nachkommen, betont Marcus Lentz, Chefmittler der auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisierten Detektei Lentz & Co. GmbH. Wirklich problematisch sind hingegen Mitarbeiter, die sich immer wieder „Urlaub auf Krankenschein“ genehmigen…