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Augen auf beim Geschenkekauf! Vorsicht bei Markenfälschungen aus dem Internet

Bild: Bild-Zeitung001

Die Vorweihnachtszeit beginnt und der Handel brummt. Ob Handtasche, Smartphone oder Parfum – Markenprodukte sind beliebt und werden immer häufiger online gekauft. Auch hier sind die Deutschen wahre Schnäppchenjäger. Doch nicht nur Gutscheine, Rabatte oder Bonussysteme machen deutsche Online-Shopper glücklich, die meisten sind immer auch auf der Suche nach dem ganz großen „Schnapper des Tages“. „Nicht selten entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen aber einfach als dreiste Fälschung“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer einer  Detektei in Frankfurt, der Lentz Gruppe®. Was die meisten Verbraucher gar nicht wissen: Mit so einem schlechten Deal könnten sie sich unter Umständen auch strafbar machen.

Mehr Schein als Sein – Markenfakes im Onlinehandel
Die Auswahl an Markenprodukten im Internet ist riesig. Doch auch die „schöne, große Welt“ der Markenfälschungen wächst stetig. Marken wecken Begehrlichkeiten, machen Versprechungen und vermitteln Exklusivität. Sie unterstreichen den gesellschaftlichen Status ihres Besitzers. Ein schickes Markentäschchen hier, ein funktionaler Markensportschuh da, und das neueste Smartphone darf auch nicht fehlen. Hochwertige Produkte haben aber ihren Preis. Also recherchieren Verbraucher preisgünstige Angebote im Internet. Ein paar Klicks später finden sie geradezu atemberaubende Sonderpreise. „Doch hier ist Vorsicht geboten“, warnt Marcus Lentz. „Unseriöse Onlineshops verkaufen fiese Fakes schon mal als Markenschnäppchen.“ Und nicht nur Hersteller, sondern auch Verbraucher haben beim Kauf von Online-Fakeware oft das Nachsehen.

Außer Spesen nichts gewesen? Folgen für den Käufer
Ob unwissentlich oder wissentlich, ist für die Folgen leider irrelevant. ‚Unwissenheit schützt vor Strafe nicht’, so ein Rechtsgrundsatz des deutschen Recht. Konsumenten greifen leider immer wieder zu Produktfälschungen. Im Urlaub, im Laden, im Internet. Deutsche Unternehmen erleiden so jährlich einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 56 Milliarden Euro durch Marken- und Produktpiraterie. Und was passiert dem Käufer? „Meistens erhält er nach der Zahlung schlichtweg keine Ware“, weiß Lentz. Auf den Kosten bleiben Geschädigte meist sitzen. „Bei unseriösen Onlinegeschäften außerhalb der EU ist es für den geprellten Kunden häufig schwierig, sein Recht einzufordern“, gibt Marcus Lentz zu bedenken. „Wenn doch etwas kommt, handelt es sich immer um minderwertige Produkte“. Für die Einfuhr aus dem Ausland fallen meist noch weitere Kosten an: Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern sind ab einem Sendungswert von 22 Euro inklusive Porto umsatzsteuerpflichtig. Ab einem Gesamtwert von 150 Euro fallen zudem Zollgebühren an. Entdeckt der Zoll bei einer Überprüfung Plagiate, werden diese beschlagnahmt und vernichtet. Finanziellen Ersatz für den Käufer gibt es keinen! Hat der Zoll jedoch zweifel daran, dass die Ware nur für private Zwecke eingeführt wird, kann es brenzlig werden. Wer Designer-Handtaschen nicht in ‚haushaltsüblichen Mengen’ – also für gewöhnlich ein bis zwei Stück – sondern im Zehnerpack kauft, muss mit teuren Abmahnungen durch die Hersteller der gefälschten Markenprodukte rechnen. Es droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Markenrechtsverletzung. Bis zu fünf Jahre Haft können in schwerwiegenden Fällen die Folge sein.

Information ist alles – So wird das Weihnachtsgeschenk nicht zur Enttäuschung
Um finanziellen Schaden und größere Enttäuschungen beim Onlinekauf bereits im Vorfeld zu vermeiden, sollten Käufer ein paar Tipps beachten. Bei extrem günstigen Preisen für hochwertige Markenartikel ist grundsätzlich Misstrauen angebracht. Online-Shops im Nicht-EU-Ausland – etwa China – sollten genauer unter die Lupe genommen werden. „Immer häufiger fallen Kunden auch auf sogenannte Fake-Shops herein, die den Onlineauftritt bekannter Marken bis ins Detail nachahmen“, warnt Lentz und empfiehlt Verbrauchern, sich vor der Zahlung genau zu informieren. Der Firmensitz, die Zahlungs- und Lieferbedingungen des Onlineshops seien essenziell. Der Verkäufer bietet nur Vorauskasse oder Sofortüberweisung an? Vorsicht ist geboten. Gibt es Erfahrungsberichte anderer Käufer? Zum Beispiel in den Sozialen Medien? Eigene Angaben zur Kundenzufriedenheit durch den Shop sind nicht unbedingt zuverlässig. Das Impressum ist unvollständig, fehlerhaft oder nicht vorhanden? Finger weg, der Vertragspartner ist für den Käufer nicht ermittelbar. Denn wenn der verantwortliche Shopbetreiber nicht ausfindig zu machen sei, habe auch eine Klage des Verbrauchers weniger Chancen.

„Wenn Käufer einem Betrüger aufsitzen, sollten sie jeden Schritt genau dokumentieren“, rät Marcus Lentz. Alle Beweise rund um den Onlinekauf sollten ausgedruckt und aufbewahrt werden, um damit eine Anzeige untermauern zu können. „In manchen Fällen kann der Geldtransfer nach Rücksprache mit der Bank auch noch aufgehalten werden. Hier empfehlen sich Zahlungen per Kreditkarte (Beträge können bei nicht erfolgter Lieferung, oder Lieferung von gefälschter Ware zurückgebucht werden!), oder PayPal. Gerade letztere sind durch den angebotenen Käuferschutz als verhältnismäßig sicher einzustufen. Haben Sie hingegen per ‚Sofort-Überweisung‘ o.ä. bezahlt, ist das Geld meist erst einmal weg.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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Die Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
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