Lohnfortzahlungsbetrug: Wie geht man dagegen vor?
Dieses Problem haben fast alle Arbeitgeber: Manche Mitarbeiter melden sich häufiger krank als andere, oft an Tagen wie Montag oder Freitag. Gerade wenn so etwas häufiger passiert, bekommen solche Krankmeldungen bald ein „Gschmäckle“. Es steht die Frage im Raum, ob echte Erkrankungen der Grund für die Krankmeldungen sind, oder ob es vielleicht andere Gründe für den Ausfall gibt.
Macht der Mitarbeiter vielleicht „blau“, um sich ein paar zusätzliche Urlaubstage zu erschleichen oder um die Zeit für andere Tätigkeiten zu nutzen? Sollte dies der Fall sein, würde es sich um einen Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, so die juristisch korrekte Bezeichnung, handeln.
Was hat es mit der Lohnfortzahlung auf sich?
Bei der Lohnfortzahlung handelt es sich um einen Unterbegriff der Entgeltfortzahlung. Im Krankheitsfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Lohn mindestens sechs Wochen lang weiter zu bezahlen. Damit ist der Arbeitnehmer gerade bei kurzen Krankheiten, wie sie gerne mal in der Grippe-Saison auftreten, finanziell abgesichert. Doch diese Absicherung kann auch ausgenutzt werden, das sogenannte „Blaumachen“ kennt jeder.
Das Krankfeiern ist eine Facette des Lohnfortzahlungsbetrugs. Es gibt noch weitere. Zum Beispiel dass Mitarbeiter, dass ein Urlaub nicht genehmigt wurde, gerade in diesem Zeitraum sich krankmeldet. Oder dass er während seines genehmigten Urlaubes – der ja zur Erholung dienen soll – in einem anderen Unternehmen arbeitet. Vielleicht sogar bei der Konkurrenz?
Bei diesen Fällen handelt es sich um eine willentliche Schädigung und Täuschung des Arbeitnehmers – also um einen Lohnfortzahlungsbetrug. Das ist ein Straftatbestand, der zu einer Strafanzeige führen kann.
Was kann man gegen Lohnfortzahlungsbetrug unternehmen?
Ein Verdacht alleine reicht nicht aus, um dem Mitarbeiter berechtigt mit Konsequenzen zu drohen. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitnehmer nachweisen, dass er betrügt. Liegen Krankschreibungen von einem Arzt vor, ist das recht schwierig. Denn diese Krankschreibungen müssen angezweifelt werden.
Besitzt allerdings ein Arbeitgeber einen konkreten Verdacht, kann er eine Mitarbeiterbeobachtung durch einen Spezialisten einleiten. Bei dieser Beobachtung wird der „Blaumacher“ von einer Detektei observiert. Die Detektive überwachen die – vielleicht zu Unrecht – krankgeschriebenen Personen im Rahmen dessen, was rechtlich erlaubt und dann auch vor dem Arbeitsgericht verwertbar ist. Hierdurch soll klargestellt werden, ob der Mitarbeiter sich wirklich seiner Erholung widmet, oder ob er vielleicht sein Dach saniert oder auf der Baustelle eines Freundes mitarbeitet.
Blaumachen ist ein häufiger Grund für Wirtschaftsermittlungen
Die Überwachung von Mitarbeitern bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ist keine Seltenheit. Zum Beispiel gehörte diese Art der Wirtschaftsermittlung zu den häufigsten Fällen der von Detekteien, wie man an folgender beispielhafter Infografik unserer Detektei in Berlin sehen kann. Ähnlich sind die Zahlen im gesamten Bundesgebiet.
Über die Autorin: Shannon Schreuder
Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.
In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.
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