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Väter von Kuckuckskindern sollen es in Zukunft etwas leichter haben

… herauszufinden, ob Ihnen ein Kuckuckskind untergejubelt wurde und auch Unterhaltszahlungen zurückzuerhalten.

Wer hat mit GPS-Tracking schon einmal einen Seitensprung nachgewiesen? Auf jeden Fall keine seriöse Detektei!

So sieht es zumindest ein Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maß (49, SPD) vor.

Eine Frau muss künftig „auf Verlangen“ des Scheinvaters angeben, „wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat“, heißt es in einem Gesetzesentwurf. Im Klartext: Die Frau muss dem Mann, der bisher für ein Kuckuckskind bezahlt hat sagen, mit wem Sie in der Zeit der Empfängnis Sex hatte.

Dieses Auskunftsrecht könnte dann sogar gegen die Frau Geldstrafe und notfalls mit Beugehaft durchgesetzt werden.
Stammt das Kind dann tatsächlich von einem Seitensprung, kann der Scheinvater rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung von Unterhaltskosten vom leiblichen Kindesvater verlangen.

Die bisherige Rechtslage ist nämlich für den Scheinvater mehr als nur unbefriedigend:

Diese BVerfG-Entscheidung schlug bei Familienrechtlern ein wie eine Bombe: Mütter so genannter Kuckuckskinder müssen nun doch nicht offenlegen, mit wem sie Geschlechtsverkehr hatten und wer somit als biologischer Vater und Unterhaltspflichtiger in Frage kommt. Der BGH hatte das bislang anders gesehen und zu Gunsten der Scheinväter geurteilt.

BVerfG verneint Auskunftsanspruch für Scheinväter

Die Karlsruher Richter haben mit der Entscheidung vom 24.2.2015 (Az. 1 BvR 472/14) die Grundrechte der Mütter so genannter Kuckuckskinder gestärkt.

Sie müssen den Scheinvätern keine Auskunft darüber geben, wer als Erzeuger ihres Kindes in Frage kommt. Die Verfassungsrichter kommen zu dem schlichten Schluss, dass das Gesetz dafür keine Grundlage bietet.

Dementsprechend haben Scheinväter gegen den Willen der Mutter derzeit keine Chance, den tatsächlichen Vater in Regress zu nehmen – für unter Umständen jahrelang gezahlte Unterhaltsleistungen.

Insoweit ist das von Justizminister Maas geplante Gesetz nur logisch, richtig und schon längst überfällig. 

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Walther K., Viernheim
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Freundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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