Kein Urlaubsanspruch in der „fünften Jahreszeit“: Zum Maskieren den Kranken markieren?
Ob Karneval in Köln oder Fasching in Süddeutschland: Die Woche vor Aschermittwoch herrscht in vielen Landesteilen eine Art Ausnahmezustand. Mitarbeiter kommen schon mal maskiert ins Büro, Krawatten fallen der Schere zum Opfer – und wer gerne feiert, nimmt sich nach Möglichkeit ein paar Tage frei, um möglichst viele Umzüge, Partys und Bälle der „fünften Jahreszeit“ mitnehmen zu können. Allerdings ist es am Jahresanfang auch in vielen Betrieben turbulent, und wo die Auftragsbücher gut gefüllt sind, muss der Chef den einen oder anderen Urlaubsantrag schon mal aus betrieblichen Gründen ablehnen. „Nicht selten geben sich die Betroffenen dann selbst frei – indem sie einfach einen Krankenschein vorlegen und sich arbeitsunfähig melden“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit operierenden Detektei Lentz, aus jahrelanger Ermittlungserfahrung.
Doch was viele für ein verzeihliches Kavaliersdelikt halten, kann für den betroffenen Arbeitnehmer böse enden, warnt Lentz: „Wer auf Krankenschein feiert, begeht Betrug am Arbeitgeber und seinen Kollegen – und erfüllt einen ernst zu nehmenden Straftatbestand.“ Warum der Gesetzgeber hier auch im Karneval keinen Spaß versteht: Fingierte Krankmeldungen sind für die Wirtschaft ein erhebliches Problem, zumal das Phänomen nicht gerade selten auftritt: Schätzungsweise 34 Millionen bezahlter Arbeitstage gehen Jahr für Jahr auf das Konto von „Blaumachern“ – zum Schaden ihrer Kollegen, die die Mehrbelastung auffangen müssen, wie auch des Arbeitgebers. Platzen Liefertermine oder sinkt die Servicequalität, kann das Fehlverhalten Einzelner für den ganzen Betrieb erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Auch das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Detektive krank geschriebene Arbeitnehmer bei konkretem Verdacht überwachen dürfen!
Unternehmer, die den Verdacht hegen, ein plötzlich erkrankter Mitarbeiter würde in Wahrheit ausgelassen feiern anstatt das Bett zu hüten, wird deshalb nicht tatenlos zusehen: Das negative Beispiel der Blaumacher demotiviert die ehrlichen Mitarbeiter, schädigt den gesamten Betrieb – und sorgt womöglich im nächsten Jahr für Nachahmer. Mitarbeiter, die auf Krankenschein feiern gehen, sollten sich daher besser nicht zu sicher fühlen – und haben bei Entdeckung viel zu verlieren. Allerdings rät Chef-Ermittler Marcus Lentz betroffenen Chefs entschieden davon ab, auf eigene Faust zu ermitteln: „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, gelingt es nie, ihn zu überführen.“
Wer einen Detektiv einschaltet, hat hingegen gute Aussichten auf durchschlagenden Erfolg. „In den vergangenen beiden Jahren konnten wir bei rund 100 Einsätzen, die mit dem bunten Treiben der fünften Jahreszeit in Verbindung zu bringen waren, in 94 Prozent den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei und gerichtsverwertbar nachweisen“, erzählt Lentz. Das spart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Unkosten, sondern auch das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Prozesses vor dem Arbeitsgericht. Der Mitarbeiter hätte in einem eindeutig belegten Fall von Lohnfortzahlungsbetrug vor dem Kadi keine Milde zu erwarten.
Wer als Arbeitgeber mit „Blaumachern“ zu kämpfen hat und nach einer Strategie sucht, dieses Verhalten einzudämmen, für den hat der Chef der Detektei Lentz gleich zwei probate Tipps parat: „Zum einen ist ein gutes Betriebsklima die beste Versicherung gegen unmotivierte oder unehrliche Mitarbeiter. Zum anderen sollten sich Chefs nicht scheuen klar deutlich zu machen: Wer krank ist, bleibt auf jeden Fall zuhause – und hat auch keine Kontrollen zu befürchten. Aber wer Krankheit vorschützt und damit anderen schadet, sollte nicht mit Nachsicht rechnen. „Unternehmen, die einen solchen Vorfall offen ansprechen und zeigen, dass sie konsequent handeln, haben in der Regel auf Jahre hinaus keinen entsprechenden Ermittlungsbedarf mehr“, so Lentz.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/
Über den Autor: Daniel Martin Ortega
Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
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